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   FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/2001   

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https://dejure.org/2001,12539
FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/2001 (https://dejure.org/2001,12539)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12.12.2001 - III 41/2001 (https://dejure.org/2001,12539)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - III 41/2001 (https://dejure.org/2001,12539)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.04.1999 - VI R 66/97

    Arbeitslohn bei Gruppenkrankenversicherung

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
    Ausgaben des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung der Arbeitnehmer begründen beim Arbeitnehmer dann einen solchen Zufluss, wenn der Arbeitnehmer durch die Ausgaben des Arbeitgebers schon im Zeitpunkt der Ausgabe einen unentziehbaren Rechtsanspruch auf Leistungen gegen die Versorgungseinrichtung hat, an die der Arbeitgeber die Ausgabe leistet (BFH-Urteil vom 16. April 1999 VO R 66/97, BFHE 188, 338 , HFR 1999, 717).

    Dabei wird ein nur mittelbarer Anspruch des Arbeitnehmers als nicht ausreichend erachtet und deshalb ein Lohnzufluss im Zeitpunkt der Beitragsleistung abgelehnt, wenn der Arbeitgeber als Durchgangsperson in die Auskehrung der Versicherungsleistung eingeschaltet war (BFH-Urteil vom 16.4. 1999 VI R 6/97, BFHE 188, 338 , HFR 1999, 717).

    Denn für die Annahme von Arbeitslohn wurde gefordert, dass sich der Vorgang wirtschaftlich so darstellte, als ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Mittel zur Verfügung stellte und dieser sie zum Erwerb der Zukunftssicherung verwende (BFH-Urteil vom 16.4. 1999 VI R 66/98, BFHE 188, 338 , HFR 1999, 717).

  • FG Brandenburg, 25.05.2000 - 4 K 1682/99

    Erwerb einer Zusatzversorgung zugunsten von Arbeitnehmern

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
    Es sind nicht die Ansprüche auf Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten, was möglicherweise die Anwendung der 50 DM-Freigrenze in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nach sich zöge (vgl. Urteil des FG Brandenburg vom 25.5. 2000 4 K 1682/99 L, EFG 2000, 855 ).

    Die Revision zum Bundesfinanzhof wird wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ) zugelassen, weil die Beiträge zu Zusatzversorgungskassen in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedlich beurteilt werden (vgl. Urteil des FG Brandenburg vom 25.5. 2000 4 K 1682/99 L, EFG 2000, 855 ; Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 20.7. 1993 4 K 1921/92, EFG 1994, 394).

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 105/99

    Arbeitslohn bei Aktienoptionsrecht

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
    Ferner habe der BFH auch im Falle eines nicht handelbaren Aktienoptionsrechts einen geldwerten Vorteil erst bei einem verbilligten Aktienbezug nach Optionsausübung gesehen und nicht schon bei der Optionseinräumung (BFH-Urteil vom 20.6. 2001 VI R 105/99, BStBl II 2001, 689).
  • BFH, 24.11.1959 - I 3/59 U

    Von einem Bauunternehmer an die Lohnausgleichskasse zum Ausgleich für

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
    Nach dem BFH-Urteil vom 24.11.1959 I 3/59 U, BStBl III 1960, 73 genüge eine Anwartschaft für das Vorliegen eines Arbeitslohns nicht.
  • BFH, 16.04.1999 - VI R 60/96

    Arbeitslohn bei Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
    Auch dem BFH-Urteil vom 16.4.1999 VI R 60/96 BStBl II 2000, 406 könne diese Wertung entnommen werden.
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 690/98

    Baugewerbliche Altersversorgung nach Branchenwechsel

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
    Der TVA ist allgemeinverbindlich und gilt deshalb ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu den am Tarifabschluss beteiligten Berufsverbänden (BAG-Urteil vom 9.11.1999 3-AZR-96/98, DB 2000, 776 ).
  • BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92

    Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
    Die anders lautende Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV a. F. beruhte auf einer nicht hinreichenden Ermächtigungsgrundlage (BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 VI R 19/91, BStBl II 1994, 246).
  • BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91

    Werbungskosten durch Aufbaustudium "Diplom-Wirtschaftsingenieur"

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
    Die anders lautende Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV a. F. beruhte auf einer nicht hinreichenden Ermächtigungsgrundlage (BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 VI R 19/91, BStBl II 1994, 246).
  • BFH, 10.04.2002 - VI R 66/98

    Unterzeichnung der Einkommensteuer-Erklärung durch Bevollmächtigten für auf Dauer

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
    Denn für die Annahme von Arbeitslohn wurde gefordert, dass sich der Vorgang wirtschaftlich so darstellte, als ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Mittel zur Verfügung stellte und dieser sie zum Erwerb der Zukunftssicherung verwende (BFH-Urteil vom 16.4. 1999 VI R 66/98, BFHE 188, 338 , HFR 1999, 717).
  • BFH, 13.01.1989 - VI R 66/87

    Steuerveranlagung und Bindungswirkung von Verfahrensentscheidungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2001 - III 41/01
    Denn als Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ) i. S. der genannten Pauschalierungsregelung sind auch Zukunftssicherungsleistungen anzusehen, und zwar auch dann, wenn für sie eine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 13.1. 1989 VI R 66/87, BStBl II 1989, 1030).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

  • FG Hessen, 20.07.1993 - 4 K 1921/92
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