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   FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/2005   

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https://dejure.org/2008,24138
FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/2005 (https://dejure.org/2008,24138)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13.03.2008 - IV 96/2005 (https://dejure.org/2008,24138)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13. März 2008 - IV 96/2005 (https://dejure.org/2008,24138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerhinterziehung durch unvollständige Vermögensteuererklärung - Festsetzungsfrist - Ablaufhemmung wegen Steuerfahndung - Zurechnung ererbten Kapitalvermögens bei behauptetem Treuhandverhältnis zur Erbengemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzungsverjährung bei Vermögensteuerhinterziehung; Eintritt der Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 6 Abgabenordnung (AO) in Abhängigkeit von den Auswirkungen der Ermittlungsergebnisse auf die Steuerfestsetzung; Steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses; ...

  • Judicialis

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2; ; AO § 90 Abs. 2 S. 3; ; AO § 171 Abs. 5; ; FGO § 76 Abs. 1 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 90 Abs. 2
    Schätzung von Vermögensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung von Vermögensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/05
    Im Übrigen müssen die Kläger die Unschärfen, die in jedem Schätzungsverfahren liegen, hinnehmen, auch soweit diese sich zu ihren Ungunsten auswirken, weil sie durch einen weitgehend fehlenden substantiierten Vortrag hinsichtlich des An- und Verkaufs bzw. Einlösung der Wertpapiere und der mit diesen verbundenen Zinscoupons auch im Rechtsbehelfs- und Klageverfahren Anlass für die Schätzung gegeben haben (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1983 VIII R 38(82, BStBl. II 1983, 618).
  • FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 97/05

    Zurechnung ererbten Kapitalvermögens bei behauptetem Treuhandverhältnis - bei der

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/05
    Dem Gericht liegen vom Finanzamt vor die Vermögensteuerakten für die Kläger, ein Band Akten der Steuerfahndung, drei Bände Beweismittelakten und 5 Bände Akten über die Ermittlungen in der Steuerstrafsache des Klägers sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (IV 9/2003) und Stundung der Vermögensteuer (IV 28/2003) sowie im Verfahren IV 97/2005 wegen Einkommensteuer 1993 bis 1996 die Gerichtsakte und die vom Finanzamt vorgelegten weiteren Akten.
  • BFH, 07.11.2001 - I R 14/01

    Liebhaberei bei im Inland beschränkt steuerpflichtigen Ausländern

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/05
    Kommt der Steuerpflichtige dieser Verpflichtung nicht nach, so können das Finanzamt und gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO auch das Finanzgericht hieraus für ihn nachteilige Schlüsse ziehen, gegebenenfalls kann sogar eine Beweislastumkehr zu Lasten des Steuerpflichtigen eintreten (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.2001 I R 14/01, BStBl 2002, 861).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/05
    Aus den Gesamtumständen muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass der Treuhänder in dieser Eigenschaft - und nicht für eigene Rechnung - tätig geworden ist (BFH-Urteil vom 15.07.1997 VIII R 56/93, BStBl. II 1998, 152).
  • BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05

    Neue Verhandlung gegen Max Strauß wegen Schreiber-Provisionen notwendig

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/05
    Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist, dass dies zivilrechtlich wirksam ist, die Ausübung der Rechtsmacht nach außen vom Willen des Treugebers abhängt, eine Weisungsgebundenheit des Treuhänders und Weisungsbefugnis des Treugebers besteht, die dem Treugeber gewissermaßen die Herrschaft über das Treugut vermittelt (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.1999 I R 69/97, BStBl. II 1999, 514, 516; BGH-Beschluss vom 11.10.2005 5 StR 65/05; Pahlke/Koenig AO § 39 Rz. 53).
  • BFH, 14.04.1999 - XI R 30/96

    Ablaufhemmung bei Steuerfahndung

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/05
    Denn die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO umfasst nicht den gesamten Steueranspruch; vielmehr tritt die Hemmung nur in dem Umfang ein, in dem sich die Ergebnisse der Ermittlungen auf die festzusetzende Steuer auswirken (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.1999 XI R 30/96, BStBl. II 1999, 478, 480; Tipke/Kruse, § 171 AO Tz 72).
  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/05
    Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist, dass dies zivilrechtlich wirksam ist, die Ausübung der Rechtsmacht nach außen vom Willen des Treugebers abhängt, eine Weisungsgebundenheit des Treuhänders und Weisungsbefugnis des Treugebers besteht, die dem Treugeber gewissermaßen die Herrschaft über das Treugut vermittelt (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.1999 I R 69/97, BStBl. II 1999, 514, 516; BGH-Beschluss vom 11.10.2005 5 StR 65/05; Pahlke/Koenig AO § 39 Rz. 53).
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