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   FG Nürnberg, 13.04.2010 - 2 K 952/2008   

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https://dejure.org/2010,19197
FG Nürnberg, 13.04.2010 - 2 K 952/2008 (https://dejure.org/2010,19197)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13.04.2010 - 2 K 952/2008 (https://dejure.org/2010,19197)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13. April 2010 - 2 K 952/2008 (https://dejure.org/2010,19197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug: Neueindeckung eines Scheunendaches wegen Errichtung einer Photovoltaikanlage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug aus der Neueindeckung eines Daches im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage; Anforderungen an die gegenstandsbezogene Zuordnung der empfangenen Leistung zum Unternehmen i.S.d. §§ 14, 14a Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15
    Vorsteuerabzug aus der Neueindeckung eines Daches im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug aus der Neueindeckung eines Daches im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Photovoltaikanlage: Vorsteuerabzug für gleichzeitige Dachsanierungen?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug bei Errichtung einer Photovoltaikanlage

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug aus der Neueindeckung eines Daches im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 485
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.04.2010 - 2 K 952/08
    Erwirbt der Unternehmer Investitionsgüter, die er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden kann, so ist er berechtigt, diese Gegenstände in vollem Umfang seinem Unternehmen zuzuordnen und die beim Erwerb geschuldete Umsatzsteuer ebenso in vollem Umfange zum Abzug zu bringen (vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798 und vom 31.01.2002 V R 61/96, BStBl. II 2003, 813; Wagner in Sölch/Ringleb; a.a.O., § 15 Rz. 267).

    Das Recht auf Abzug der Vorsteuer aus den laufenden Aufwendungen hängt dabei von dem Zusammenhang mit den besteuerten Umsätzen des Unternehmers ab, auch wenn der Gegenstand selbst Privatvermögen bleibt (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2008 XI R 64/06, a.a.O.; vgl. Wagner in Sölch/Ringleb; a.a.O., § 15 Rz. 268).

  • BFH, 10.03.2006 - V B 81/05

    Vorsteuer - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.04.2010 - 2 K 952/08
    Auf eine Notwendigkeit dafür kommt es grundsätzlich nicht an (BFH-Beschluss vom 10.03.2006 V B 81/05, BFH/NV 2006, 1364, Wagner in Sölch/Ringleb; Umsatzsteuer-Kommentar, § 15 Rz. 259 m.w.N.).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.04.2010 - 2 K 952/08
    Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer gilt bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (ständige Rspr. vgl. BFH-Urteil vom 08.03.2001 V R 24/98, BStBl. II 2003, 430 und BFH-Beschluss vom 21.04.2008 V B 231/07, BFH/NV 2008, 1358).
  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.04.2010 - 2 K 952/08
    Erwirbt der Unternehmer Investitionsgüter, die er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden kann, so ist er berechtigt, diese Gegenstände in vollem Umfang seinem Unternehmen zuzuordnen und die beim Erwerb geschuldete Umsatzsteuer ebenso in vollem Umfange zum Abzug zu bringen (vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798 und vom 31.01.2002 V R 61/96, BStBl. II 2003, 813; Wagner in Sölch/Ringleb; a.a.O., § 15 Rz. 267).
  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.04.2010 - 2 K 952/08
    Der Betrieb einer Photovoltaikanlage erfüllt die Voraussetzungen einer unternehmerischen Tätigkeit, wenn er als Nutzung eines Gegenstandes - wie vorliegend - der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dient (vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2008 V R 10/07, UR 2008, 750 m.w.N.).
  • BFH, 21.04.2008 - V B 231/07

    Vorsteuerabzug bei Kosten für Vorbereitungshandlungen - keine Revisionszulassung

    Auszug aus FG Nürnberg, 13.04.2010 - 2 K 952/08
    Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer gilt bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (ständige Rspr. vgl. BFH-Urteil vom 08.03.2001 V R 24/98, BStBl. II 2003, 430 und BFH-Beschluss vom 21.04.2008 V B 231/07, BFH/NV 2008, 1358).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage:

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 485 veröffentlicht.
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