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   FG Nürnberg, 14.03.2000 - II 246/1999   

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FG Nürnberg, 14.03.2000 - II 246/1999 (https://dejure.org/2000,16635)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14.03.2000 - II 246/1999 (https://dejure.org/2000,16635)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14. März 2000 - II 246/1999 (https://dejure.org/2000,16635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer: Festsetzungsverjährung bei Ermittlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.10.1996 - II R 43/96

    Keine Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG, wenn sich aus einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.03.2000 - II 246/99
    Nach der BFH-Rechtsprechung beginne die Festsetzungsfrist ungeachtet der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen auch ohne eine derartige Erklärung, wenn die Finanzbehörde auf andere Weise von allen für die Entstehung der Steuerschuld wesentlichen Umständen positiv Kenntnis erlangt habe (BFH-Urteil vom 16.10.1996 II R 43/96, BStBl II 1997, 73 ).

    Aus dem Urteil des BFH vom 16.10.1996 II R 43/96, BStBl II 1997, 73 , in dem der BFH dazu Stellung genommen hat, wann nach § 30 Abs. 3 ErbStG keine Anzeigepflicht für den Erwerber besteht, kann kein Rückschluß darauf gezogen werden, daß generell bei Kenntnis des Finanzamts von allen Besteuerungsgrundlagen, die im Streitfall gar nicht vorliegt, eine Anlaufhemmung mit dem Erlangen der Kenntnis endet.

  • OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
    Auszug aus FG Nürnberg, 14.03.2000 - II 246/99
    Der vom Klägervertreter angeführte Beschluß des OLG Hamburg vom 7.5.1996 2 StO 1/96, NStZ 1996, 557 beziehe sich ausschließlich auf die strafbewehrte Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

    Entgegen der Auffassung des Klägers entfällt die dreijährige Anlaufhemmung des Beginns der Festsetzungsfrist auch nicht abweichend vom Wortlaut des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO deshalb, weil strafrechtlich eventuell keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung mehr besteht (vgl. Beschluß des OLG Hamburg vom 7.5. 1996 2 StO 1/96, NStZ 1996, 557 ).

  • BFH, 13.04.1972 - V R 16/69

    Anträge - Erklärungen - Amtliches Muster - Amtliche Vordrucke

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.03.2000 - II 246/99
    Es liege bereits dann keine gültige Steuererklärung vor, wenn kein amtlicher Vordruck verwendet werde (BFH-Urteil vom 13.4. 1972 V R 16/69, BStBl II 1972, 725 ).
  • BFH, 22.01.1997 - II B 40/96

    Berichtigungsanzeige nach § 153 Abs. 1 AO löst keine Anlaufhemmung nach § 170

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.03.2000 - II 246/99
    Auf die Entscheidung des BFH vom 22.1.1997 II B 40/96, BStBl II 1997, 266 kann im Streitfall nicht abgestellt werden.
  • FG Baden-Württemberg, 15.10.1987 - III K 301/85
    Auszug aus FG Nürnberg, 14.03.2000 - II 246/99
    Ob der Steuerpflichtige subjektiv annahm oder annehmen durfte, nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet zu sein, beeinflußt die Anlaufhemmung ebensowenig wie eine Untätigkeit des Finanzamts (FG Baden- Württemberg, Urteil vom 15.10.1987 III K 301/85, EFG 88, 278).
  • FG Nürnberg, 31.01.1990 - V 67/89

    Abgabenordnung; Anforderungen an eine Steuererklärung

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.03.2000 - II 246/99
    In ständiger Rechtsprechung ist hierzu klargestellt, daß selbst bei Angabe materiell korrekter Besteuerungsgrundlagen dem Steuerpflichtigen Nachteile im Sinne von § 152 AO aus der Nichtabgabe formgerechter Steuererklärungen erwachsen (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 31.1. 1990 V 67/89, EFG 1990, 339).
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