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   FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18   

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FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18 (https://dejure.org/2021,60306)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14.10.2021 - 4 K 1444/18 (https://dejure.org/2021,60306)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 4 K 1444/18 (https://dejure.org/2021,60306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    ErbStG § 33, § 34; ErbStDV § 7
    Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des Erbschaftsteuerbescheides

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 30.01.2002 - II R 52/99

    Amtliche Eröffnung einer letztwilligen Verfügung; Anzeige- und Erklärungspflicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
    Die Ermittlungen des Geschäftswerts durch das Nachlassgericht dient ausschließlich der Festsetzung von Gerichtsgebühren, nicht aber der Feststellung des Nachlasswerts im steuerlichen Interesse (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917).

    Die Ermittlungen des Geschäftswerts durch das Nachlassgericht dient ausschließlich der Festsetzung von Gerichtsgebühren, nicht aber der Feststellung des Nachlasswerts im steuerlichen Interesse (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917).

    Das Finanzamt hat die weiteren Angaben im Wege einer Steuererklärung zu erfragen (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917).

    Besteht weder eine Anzeigepflicht noch eine Erklärungspflicht und sind auch gegenüber der Finanzbehörde (oder einer anderen Behörde, die steuerlich erhebliche Entscheidungen trifft) über steuerlich erhebliche Tatsachen keine Angaben gemacht worden, kommt auch eine Anzeigepflicht oder Richtigstellungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 30.01.2002 II R 52/99, BFH/NV 2002, 917).

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
    Durch eine Tathandlung können auch mehrere Taterfolge erzielt werden (BGH-Urteil vom 10.02.2015 10.02.2015 1 StR 405/14, NJW 2015, 2354).

    Denn der Erwerber soll unrichtige bzw. unvollständige Angaben sowohl in Bezug auf den ersten Erwerb (d.h. insoweit erneute Steuerhinterziehung) als auch wegen der Nichtanwendung des § 14 ErbStG in Bezug auf den neuen Erwerb machen (BGH-Urteil vom 10.02.2015 1 StR 405/14, NJW 2015, 2354; a.A. Krumm in: Tipke/Kruse, AO, § 370, Rz. 48).

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
    Im Falle des Unterlassens liegt Ursächlichkeit vor, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige Schadenserfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele (BGH-Urteil vom 06.07.19910 2 StR 549/89, NJW 1990, 2560 und vom 12.01.2010 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087).

    Auch für die Unterlassungsdelikte gilt die haftungseinschränkende Formel der objektiven Zurechnung, wonach für einen von ihm verursachten Erfolg nur haftet, wer durch sein Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich in tatbestandstypischer Weise in dem Erfolg niedergeschlagen hat (sog. Pflichtwidrigkeitszusammenhang, BGH-Urteil vom 06.07.1990 2 StR 549/89, NJW 1990, 2560).

  • BFH, 27.08.2008 - II R 36/06

    Beendigung der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
    Die Anlaufhemmung dient dem Sicherungszweck, eine Verkürzung der Bearbeitungszeit des Finanzamts - ggf. gezielt - durch Verzögerung beispielsweise einer Anzeige zu vermeiden (BFH-Urteil vom 27.08.2008 II R 36/06, BStBl II 2009, 232).

    Die Anzeige soll die Steuerverwaltung lediglich erst in die Lage versetzen, beurteilen zu können, ob und wen sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern (BFH-Urteil vom 27.08.2008 II R 36/06, BStBl II 2009, 232 und FG Nürnberg Urteil vom 03.09.2015 4 K 317/14, juris).

  • FG Nürnberg, 16.06.2016 - 4 K 1902/15

    Nichtangabe einer Kunstsammlung mit erheblichen Wert bei Erklärung der Schenkung

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
    Im Fall des FG Nürnberg (4 K 1902/15), auf den sich das Finanzamt berufe, habe der Steuerpflichtige Angaben gegenüber einem Steuerberater zum Zweck der Weitergabe an das Finanzamt gemacht, nachdem er bereits zur Abgabe der steuerlichen Erklärung aufgefordert worden sei.

    Auch aus dem Urteil des FG Nürnberg vom 16.06.2016 (4 K 1902/15, juris) ergibt sich nichts anders, denn es ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

  • BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09

    Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall: Freispruch aufgehoben

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
    Im Falle des Unterlassens liegt Ursächlichkeit vor, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige Schadenserfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele (BGH-Urteil vom 06.07.19910 2 StR 549/89, NJW 1990, 2560 und vom 12.01.2010 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087).
  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89

    Fahrlässige Brandstiftung mit Todesfolge; Verhältnis von Notwehr und Notstand

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
    Von einer Unterbrechung des Kausalverlaufs spricht man vielmehr nur, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursachenkette beseitigt und nunmehr alleine unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeiführt (BGH-Urteil vom 14.03.1989 1 StR 25/89, MDR 1989, 752).
  • BGH, 23.10.1981 - 2 StR 263/81

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Befreiung vom Schöffendienst -

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
    Nach der in der Rechtsprechung vorherrschenden Bedingungs- oder Äquivalenztheorie ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele (BGH-Urteil vom 23.10.1981 2 StR 263/81, NJW 1982, 295).
  • OLG Stuttgart, 30.07.1981 - 3 Ss 375/81

    Vorhersehbarkeit eines tödlichen Erfolges; Tödliches Risiko; Unfallopfer;

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
    Nach der in der Rechtsprechung vorherrschenden Bedingungs- oder Äquivalenztheorie ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele (BGH-Urteil vom 23.10.1981 2 StR 263/81, NJW 1982, 295).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Auszug aus FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
    Auch wenn an eine Ursache eine Zweithandlung des Täters oder das freiverantwortliche Verhalten eines Dritten anknüpft, das den tatbestandlichen Erfolg herbeiführt, bleibt die Vorbedingung kausal, wenn sie bis zum Erfolgseintritt fortwirkt (BGH-Urteil vom 30.03.1993 5 StR 720/92, NJW 1993, 1723).
  • BFH, 05.02.2003 - II R 22/01

    Festsetzungsfrist bei der Schenkungsteuer

  • BGH, 23.03.2017 - 1 StR 451/16

    Besonders schwere Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Täterschaft:

  • BFH, 16.10.1996 - II R 43/96

    Keine Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG, wenn sich aus einer

  • BFH, 24.05.2000 - II R 25/99

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

  • BFH, 09.06.1999 - II B 101/98

    Steuererklärungspflicht des Testamentsvollstreckers

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

  • FG Nürnberg, 03.09.2015 - 4 K 317/14

    Anzeigepflicht bei Erbfällen: Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • BFH, 15.01.2013 - VIII R 22/10

    Keine Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der

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