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   FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1958/2008   

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https://dejure.org/2010,33103
FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1958/2008 (https://dejure.org/2010,33103)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 K 1958/2008 (https://dejure.org/2010,33103)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 1 K 1958/2008 (https://dejure.org/2010,33103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ermittlung des Gewerbeertrags bei der Ausschüttung einer Tochtergesellschaft, soweit darin Gewinnanteile aus Enkelgesellschaften erhalten sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland sind im Rahmen des Gewerbeertrages zu kürzen; Steuerbefreiung von Erträgen aus einer brasilianischen Enkelgesellschaft und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung von Erträgen aus einer brasilianischen Enkelgesellschaft - Höhe der Kürzung des Gewerbeertrags aufgrund einer Ausschüttung einer Enkelgesellschaft aus Hongkong

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1955/08
    Auszug aus FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1958/08
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Urteil des Senates aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14.12.2010 im Verfahren 1 K 1955/2008 wegen Körperschaftsteuer 1999 verwiesen.

    Urteil 1 K 1955/2008.

  • BFH, 06.06.2012 - I R 6/11

    Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung als Dividende

    Das FG Nürnberg gab ihnen durch Urteile vom 14. Dezember 2010  1 K 1955/2008 und 1 K 1958/2008 statt; die Urteile sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 981 sowie in Internationales Steuerrecht 2011, 234 veröffentlicht.
  • FG Nürnberg, 14.12.2010 - 1 K 1955/08

    Zinsen auf das Eigenkapital als Gewinnanteil i. S. des § 26 KStG - Keine Bindung

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und den Beteiligtenvorbringen wird auf die Akte des Finanzgerichts auch im Verfahren 1 K 1958/2008 zum Gewerbesteuermessbetrag 1999 und die Steuerakten Bezug genommen.

    Urteil Az 1 K 1958/2008.

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