Rechtsprechung
FG Nürnberg, 15.03.2021 - 4 K 802/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AO § 174 Abs. 4, § 176; BewG § 162 Abs. 4, § 166; FGO § 100 Abs. 1
Ermittlung eines Wohnwertes - rewis.io
Ermittlung eines Wohnwertes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Erbschaftsteuer; Zugehörigkeit des Wohnhauses zwingend zu der wirtschaftlichen Einheit des vererbten Betriebes der Landwirtschaft und Forstwirtschaft (hier: Feststellung des Wertes des Wohnteils)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Auslegung eines Einspruchs gegen die Feststellung des Grundbesitzwertes für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gesonderte Wertfeststellung des Wohnanteils Befugnis des Finanzamts zum Erlass eines Änderungsbescheids
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 27.11.1996 - X R 20/95
Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde
Auszug aus FG Nürnberg, 15.03.2021 - 4 K 802/19
Zwar ist von mehreren möglichen Auslegungen aus Rechtsschutzgründen der weniger belastenden der Vorzug zu geben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27.11.1996 X R 20/95, BStBl II 1997, 791), eine Auslegung dahingehend, dass die Anlagen keine eigenen Feststellungen enthielten, ist jedoch mit deren Wortlaut nicht vereinbar. - BFH, 19.08.2013 - X R 44/11
Auslegung eines Einspruchsschreibens
Auszug aus FG Nürnberg, 15.03.2021 - 4 K 802/19
Die Auslegung kann hingegen nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte finden lassen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28.11.2018 I R 61/16, HFR 2019, 839, und vom 19. August 2013 X R 44/11, BStBl II 2014, 234). - BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63
Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …
Auszug aus FG Nürnberg, 15.03.2021 - 4 K 802/19
Die Bewertung entsprechend einer Eigennutzung wurde in den Erläuterungen auch verständlich dargelegt, indem darauf hingewiesen wurde, dass bei einer Betriebsverpachtung der Verpächter "so behandelt [wird], als würde er den Betrieb selbst fortführen"; eine Praxis in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BFH (seit Urteil vom 13.11.1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315).
- BFH, 10.05.2012 - IV R 34/09
Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Zuordnung der …
Auszug aus FG Nürnberg, 15.03.2021 - 4 K 802/19
Es handelt sich auch nicht um Scheinfeststellungen, da das Finanzamt den (Sammel-)bescheid aus Empfängersicht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.05.2012 IV R 34/09, BStBl II 2013, 471) unzweifelhaft mit Regelungswillen erlassen hat. - BFH, 08.05.2008 - VI R 12/05
Auslegung eines Rechtsbehelfs und deren revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit
Auszug aus FG Nürnberg, 15.03.2021 - 4 K 802/19
Auch bei Einsprüchen gegen Sammelbescheide erfolgt die Auslegung eines Einspruchs anhand der erklärten Zielrichtung des Rechtsbehelfs (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 08. Mai 2008 - VI R 12/05 -, BFHE 222, 196, BStBl II 2009). - BFH, 28.11.2018 - I R 61/16
Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs
Auszug aus FG Nürnberg, 15.03.2021 - 4 K 802/19
Die Auslegung kann hingegen nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte finden lassen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28.11.2018 I R 61/16, HFR 2019, 839, und vom 19. August 2013 X R 44/11, BStBl II 2014, 234). - BFH, 29.10.2019 - IX R 4/19
Auslegung von Einspruchsschreiben
Auszug aus FG Nürnberg, 15.03.2021 - 4 K 802/19
Der Klägervertreter irrt, wenn er meint, die bloße Nennung des Wohnteils in seinem Einspruchsschriftsatz genüge, um seinen Einspruch auch auf diese Wertfeststellung zu erweitern, denn es kommt für die Auslegung auf die erkennbare Zielrichtung des Einspruches an, aus der sich der wirkliche Wille des Einspruchsführers ableiten lässt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 2019 IX R 4/19, BFHE 266, 126, BStBl II 2020, 368). - BFH, 02.07.1997 - I R 32/95
Abzug der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) vom Hinzurechnungsbetrag
Auszug aus FG Nürnberg, 15.03.2021 - 4 K 802/19
Dies wäre zwar die richtige Vorgehensweise gewesen, aber über eine bloße Berechnung, die in der Anlage auch enthalten ist, hinaus werden ausdrücklich "Feststellungen" getroffen ("festgestellt") (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 02.07.1997 I R 32/95, BStBl II 1998, 176, Rn. 11).