Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 15.07.2020 - 3 K 1215/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31084
FG Nürnberg, 15.07.2020 - 3 K 1215/19 (https://dejure.org/2020,31084)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15.07.2020 - 3 K 1215/19 (https://dejure.org/2020,31084)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 3 K 1215/19 (https://dejure.org/2020,31084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,31084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HGB § 255 Abs. 2 S. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 1
    Erkennung als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen

  • IWW

    HGB § 255 Abs. 2 S. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 1
    HGB, EStG

  • rewis.io

    Erkennung als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen

  • Betriebs-Berater

    Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Erkennung als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 22/15

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.07.2020 - 3 K 1215/19
    Bei der Prüfung, ob die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG führten, sei bei einem aus mehreren Einheiten bestehenden Gebäude dann auf das Gebäude insgesamt abzustellen, wenn das Gesamtgebäude nicht in unterschiedlicher Weise genutzt werde und somit nicht in verschiedene Wirtschaftsgüter aufzuteilen sei (BFH-Urteil vom 14.06.2016 IX R 22/15, BStBl. II 2016, 999, Rn. 25).

    Zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören daher insbesondere Aufwendungen für die Instandsetzung oder Erneuerung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung, die - ohne die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG - vom Grundsatz her als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen wären (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 14.06.2016 IX R 22/15, BStBl. II 2016, 999 Rn. 15 und IX R 25/14, BStBl. II 2016, 992).

    Zu den jährlich üblicherweise anfallenden Erhaltungsaufwendungen in diesem Sinne gehören insbesondere Aufwendungen für regelmäßige Wartungsarbeiten wie laufende Heizungs- oder Aufzugswartungen, Beseitigung von Rohrverstopfungen und -verkalkungen oder Ablesekosten (BFH-Urteil vom 14.06.2016 IX R 22/15, BStBl. II 2016, 999, Rn. 24).

    Maßgeblich ist insoweit, ob zwischen den Gebäudeteilen ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht (BFH-Urteil vom 14.06.2016 IX R 22/15, BStBl. II 2016, 999, Rn. 25).

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 25/14

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.07.2020 - 3 K 1215/19
    Zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören daher insbesondere Aufwendungen für die Instandsetzung oder Erneuerung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung, die - ohne die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG - vom Grundsatz her als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen wären (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 14.06.2016 IX R 22/15, BStBl. II 2016, 999 Rn. 15 und IX R 25/14, BStBl. II 2016, 992).

    e) Zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören darüber hinaus auch Kosten für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, wenn sie im Rahmen einer Renovierung und Modernisierung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Gebäudes anfallen (BFH-Urteil vom 14.06.2016 IX R 25/14, BStBl. II 2016, 992, Rn. 20).

    Andererseits ist bei einem aus mehreren Einheiten bestehenden Gebäude nicht auf das gesamte Gebäude, sondern auf den jeweiligen selbständigen Gebäudeteil abzustellen, wenn das Gesamtgebäude in unterschiedlicher Weise genutzt wird und daher in verschiedene Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist (BFH-Urteil vom 14.06.2016 IX R 25/14, BStBl. II 2016, 992, Rn. 24).

  • BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07

    Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.07.2020 - 3 K 1215/19
    g) Bei der Prüfung, ob die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG führen, ist bei einem aus mehreren Einheiten bestehenden Gebäude dann auf das Gebäude insgesamt abzustellen, wenn das Gesamtgebäude nicht in unterschiedlicher Weise genutzt wird und somit nicht in verschiedene Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist (Umkehrschluss aus BFH-Urteil vom 25.09.2007 IX R 28/07, BStBl. II 2008, 218; Schmidt/Kulosa, EStG 39. Auflage, § 6 Rz 382 f; Blümich/Ehmcke, § 6 EStG Rz 427).
  • BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08

    Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.07.2020 - 3 K 1215/19
    Danach sind Herstellungskosten Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22.09.2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht