Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 15.09.2009 - 2 K 1316/2008   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27231
FG Nürnberg, 15.09.2009 - 2 K 1316/2008 (https://dejure.org/2009,27231)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15.09.2009 - 2 K 1316/2008 (https://dejure.org/2009,27231)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15. September 2009 - 2 K 1316/2008 (https://dejure.org/2009,27231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund eines Vergleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Durchführung einer Berichtigung einer vorgenommenen Vorsteuerabzugs i.R.d. Umsatzsteuerveranlagung; Voraussetzungen für eine Aufrechnung der Werklohnforderung mit Schadensersatzforderungen eines Prozessbeteiligten

  • Judicialis

    UStG § 10 Abs. 1; ; UStG § 15; ; UStG § 17 Abs. 1; ; UStG § 17 Abs. 2; ; BGB § 635

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem § 17 UStG als Folge eines geschlossenen Vergleichs über eine Werklohnforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem § 17 UStG als Folge eines geschlossenen Vergleichs über eine Werklohnforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.04.2007 - V R 44/05

    USt; Bemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.09.2009 - 2 K 1316/08
    Dem entspricht, dass die zunächst maßgebende vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung verändert (erhöht oder ermäßigt) werden kann, und dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (BFH-Urteile vom 19.04.2007 V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548 und vom 16.01.2003 V R 72/01, BStBl. II 2003, 620 m.w.N.).

    Für die Frage, ob sich die Bemessungsgrundlage für einen Umsatz geändert hat, sind umsatzsteuerliche -nicht zivilrechtliche- Kriterien maßgebend (BFH-Urteil vom 19.04.2007 a.a.O.).

    Soweit der Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung noch auf die BFH-Urteile vom 19.04.2007 V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548 und vom 04.05.1994 XI R 58/93, BStBl. II 1994, 589 sowie den BFH-Beschluss vom 04.06.2007 V B 76/06, BFH/NV 2007, 2151 verweist, vermögen diese Entscheidungen die Rechtsansicht der Klägerin nicht zu stützen.

    Denn genauso wie die Leistung des Unternehmers letztendlich nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich auf Grund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2007 a.a.O.), ist dem Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug auch nur in Höhe der geleisteten Zahlungen zu gewähren.

  • BFH, 16.01.2003 - V R 72/01

    Zur Besteuerung der vereinnahmten Gegenleistung

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.09.2009 - 2 K 1316/08
    Dem entspricht, dass die zunächst maßgebende vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung verändert (erhöht oder ermäßigt) werden kann, und dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (BFH-Urteile vom 19.04.2007 V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548 und vom 16.01.2003 V R 72/01, BStBl. II 2003, 620 m.w.N.).

    Besteuerungsgrundlage im Sinne dieser Bestimmung ist die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (BFH-Urteil vom 16.01.2003 a.a.O.).

    Dabei macht es umsatzsteuerlich keinen Unterschied, ob der Besteller eines Werks, das sich als mangelhaft erweist, das Werk behält und statt der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung gem. § 635 BGB verlangt (BFH-Urteile vom 19.04.2007 und vom 16.01.2003 a.a.O.).

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 58/93

    Keine Entgeltsminderung bei Zahlung einer Vertragsstrafe wegen nicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.09.2009 - 2 K 1316/08
    Soweit der Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung noch auf die BFH-Urteile vom 19.04.2007 V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548 und vom 04.05.1994 XI R 58/93, BStBl. II 1994, 589 sowie den BFH-Beschluss vom 04.06.2007 V B 76/06, BFH/NV 2007, 2151 verweist, vermögen diese Entscheidungen die Rechtsansicht der Klägerin nicht zu stützen.
  • BFH, 04.06.2007 - V B 76/06

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Uneinbringlichkeit" in § 17 UStG ist geklärt;

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.09.2009 - 2 K 1316/08
    Soweit der Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung noch auf die BFH-Urteile vom 19.04.2007 V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548 und vom 04.05.1994 XI R 58/93, BStBl. II 1994, 589 sowie den BFH-Beschluss vom 04.06.2007 V B 76/06, BFH/NV 2007, 2151 verweist, vermögen diese Entscheidungen die Rechtsansicht der Klägerin nicht zu stützen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht