Rechtsprechung
FG Nürnberg, 17.01.2018 - 7 K 826/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FGO § 79a Abs. 3, Abs. 4, § 90 Abs. 2, § 100 Abs. 1 S. 1; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
Verpflichtung der Familienkasse zur Zahlung des Kindergeldes - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Verpflichtung der Familienkasse zur Zahlung des Kindergeldes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld
- rechtsportal.de
Anspruch auf Kindergeld in gesetzlicher Höhe für ein leibliches Kind; Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind unter 25 mit Berufsausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kindergeld: Landwirtschaftliche Ausbildung und unmittelbar nachfolgende Ausbildung zum "Landwirtschaftlichen Betriebsleiter" mit vorgeschaltetem Praxisjahr als einheitliche Erstausbildung
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 17.01.2018 - 7 K 826/16
- BFH, 10.04.2019 - III R 37/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 04.02.2016 - III R 14/15
Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit
Auszug aus FG Nürnberg, 17.01.2018 - 7 K 826/16
Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.02.2016 (III R 14/15) werde Bezug genommen.Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 03. Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163;… vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; vom 03. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166; vom 04. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615).
Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht mit Blick auf das von der Beklagten angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04. Februar 2016 (III R 14/15, BStBl II 2016, 615), da der dort entschiedene Fall eines berufsbegleitenden Studiums nach einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung und danach vorausgesetzter Berufstätigkeit mit der hier zu beurteilenden Konstellation nicht unmittelbar vergleichbar ist.
- BFH, 03.07.2014 - III R 52/13
Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im …
Auszug aus FG Nürnberg, 17.01.2018 - 7 K 826/16
Sei aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar, dass das Kind sein angestrebtes Berufsziel noch nicht erreicht habe, könne auch eine weiterführende Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein (BFH-Urteil vom 03.07.2014, BStBl II 2015, 152; sog. mehraktige Ausbildung).Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 03. Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163;… vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; vom 03. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166; vom 04. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615).
Es muss aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar sein, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Ausbildungsabschluss beendet hat (vgl. BFH-Urteile vom 03. Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163).
- BFH, 15.04.2015 - V R 27/14
Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger …
Auszug aus FG Nürnberg, 17.01.2018 - 7 K 826/16
Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 03. Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163;… vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; vom 03. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166; vom 04. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615).Es muss aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar sein, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Ausbildungsabschluss beendet hat (vgl. BFH-Urteile vom 03. Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163).
- BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Auszug aus FG Nürnberg, 17.01.2018 - 7 K 826/16
Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 03. Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163;… vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; vom 03. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166; vom 04. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615). - BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14
Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung
Auszug aus FG Nürnberg, 17.01.2018 - 7 K 826/16
Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 03. Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; vom 03. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166; vom 04. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615).
- BFH, 10.04.2019 - III R 37/18
Zur kindergeldrechtlichen Qualifikation eines Praxisjahres als Arbeitsverhältnis …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 17. Januar 2018 7 K 826/16 aufgehoben. - FG Münster, 08.08.2019 - 4 K 3925/17
Festsetzung von Kindergeld bei Vornahme eines Praxisjahrs des Kindes zur …
Dies werde durch finanzgerichtliche Rechtsprechung bestätigt (rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts - FG - Rheinland-Pfalz vom 28.06.20175 K 2388/15, juris; Urteil des FG Nürnberg vom 17.01.2018 7 K 826/16, juris, Revision anhängig, Az. des BFH: III R 37/18).