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   FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/2008   

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FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/2008 (https://dejure.org/2009,21032)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17.02.2009 - 2 K 1138/2008 (https://dejure.org/2009,21032)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 2 K 1138/2008 (https://dejure.org/2009,21032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerbarkeit der Leistungen einer von Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung errichteten Arbeitsgemeinschaft gegenüber ihren Gesellschaftern: Selbständigkeit, Leistungsaustausch - Steuerbefreiung: Unmittelbare Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchstabe f MwStSystRL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der umsatzsteuerrechtlichen Selbständigkeit einer Arbeitsgemeinschaft; Bemessung des Entgelts für einen Umsatz bei der unentgeltlichen Leistung einer Personenvereinigung i.R. ihres Unternehmens an ihre Gesellschafter nach den Selbstkosten bzw. den ...

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § 2 Abs. 1; ; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Klage bei USt-Festsetzung i.H.v. 0 EUR; Leistungsaustausch gegen Entgelt zwischen einer Arbeitsgemeinschaft und den daran Beteiligten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer Klage bei USt-Festsetzung i.H.v. 0 EUR - Leistungsaustausch gegen Entgelt zwischen einer Arbeitsgemeinschaft und den daran Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1783
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.04.2009 - V R 5/07

    Unternehmereigenschaft einer von Krankenkassen gebildeten Genossenschaft -

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
    Sie stimme einer Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren (V R 5/07) nicht zu.

    Im Übrigen verweise es auf das derzeit beim BFH anhängige Verfahren zur Frage der unmittelbaren Berufung auf die Anwendung der Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchstabe f MwStSystRL (BFH V R 5/07).

    Die Klägerin kann sich jedoch, die Steuerbarkeit ihrer Leistungen unterstellt, auf die unmittelbare Anwendung von Art. 132 Abs. 1 Buchstabe f MwStSystRL berufen (vgl. FG Düsseldorf-Urteil vom 22.11.2006 Az. 5 K 3327/02 U, UR 2007, 462, Rev. BFH V R 5/07).

    Die Revision war zur Bildung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren V R 5/07 und V R 10/08 zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
    Ein Leistungsaustausch in diesem Sinne kann auch zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern stattfinden (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG), auch wenn die Gesellschaft lediglich einen Aufwendungsersatz erhält (vgl. BFH-Urteile vom 29.10.2008 XI R 59/07, UR 2009, 127 und vom 05.12.2007 V R 60/05, UR 2008, 616 und FG Köln-Urteil vom 30.01.2008 a.a.O. m.w.N.).

    Dabei muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung bestehen (BFH-Urteile vom 29.10.2008 XI R 59/07, a.a.O. und vom 05.12.2007 V R 60/05, a.a.O.).

    d) Der hier zu entscheidende Sachverhalt unterscheidet sich auch von den tatsächlichen Verhältnissen, die der BFH-Entscheidung vom 05.12.2007 (V R 60/05, a.a.O.) zugrunde lagen.

  • BFH, 29.10.2008 - XI R 59/07

    Leistungsaustausch - Entgeltliche Leistungen eines Vereins gegenüber Mitgliedern

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
    Ein Leistungsaustausch in diesem Sinne kann auch zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern stattfinden (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG), auch wenn die Gesellschaft lediglich einen Aufwendungsersatz erhält (vgl. BFH-Urteile vom 29.10.2008 XI R 59/07, UR 2009, 127 und vom 05.12.2007 V R 60/05, UR 2008, 616 und FG Köln-Urteil vom 30.01.2008 a.a.O. m.w.N.).

    Dabei muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung bestehen (BFH-Urteile vom 29.10.2008 XI R 59/07, a.a.O. und vom 05.12.2007 V R 60/05, a.a.O.).

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von den tatsächlichen Verhältnissen, die der Entscheidung des BFH vom 29.10.2008 (XI R 59/07, a.a.O.) zugrunde lagen.

  • FG Köln, 30.01.2008 - 7 K 3412/06

    Unentgeltliche Personalgestellung als Bestandteil eines geleisteten Entgelts für

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
    Der Leistungsempfänger muss somit einen Vorteil erhalten, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt, und die vom Leistenden empfangene Vergütung muss einen tatsächlichen Gegenwert für die von ihm erbrachte Dienstleistung bilden (vgl. FG Köln-Urteil vom 30.01.2008 Az. 7 K 3412/06, EFG 2008, 732 m.w.N. der Rechtsprechung des BFH).

    Ein Leistungsaustausch in diesem Sinne kann auch zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern stattfinden (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG), auch wenn die Gesellschaft lediglich einen Aufwendungsersatz erhält (vgl. BFH-Urteile vom 29.10.2008 XI R 59/07, UR 2009, 127 und vom 05.12.2007 V R 60/05, UR 2008, 616 und FG Köln-Urteil vom 30.01.2008 a.a.O. m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich die Regelung über die Personalgestellung im Streitfall von der Regelung, wie sie nach der Entscheidung des FG Köln vom 30.01.2008 (a.a.O., EFG 2008, 732, Rev. BFH V R 10/08) vereinbart war.

  • FG Düsseldorf, 22.11.2006 - 5 K 3327/02

    Festsetzung einer Umsatzsteuer für eine Arbeitsgemeinschaft bei Leistungen an

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
    Die Klägerin kann sich jedoch, die Steuerbarkeit ihrer Leistungen unterstellt, auf die unmittelbare Anwendung von Art. 132 Abs. 1 Buchstabe f MwStSystRL berufen (vgl. FG Düsseldorf-Urteil vom 22.11.2006 Az. 5 K 3327/02 U, UR 2007, 462, Rev. BFH V R 5/07).

    Die Klägerin kann sich jedoch unmittelbar auf die Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift berufen (vgl. FG Düsseldorf-Urteil vom 22.11.2006 Az. 5 K 3327/02 U, a.a.O.; vgl. Klenk in Sölch/Ringleb, vor § 1 Rz. 20 ff; Treiber in Sölch/Ringleb, § 4 Rz. 20 ff).

  • BFH, 15.04.2010 - V R 10/08

    Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
    Insoweit unterscheidet sich die Regelung über die Personalgestellung im Streitfall von der Regelung, wie sie nach der Entscheidung des FG Köln vom 30.01.2008 (a.a.O., EFG 2008, 732, Rev. BFH V R 10/08) vereinbart war.

    Die Revision war zur Bildung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren V R 5/07 und V R 10/08 zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • BFH, 08.02.1979 - V R 101/78

    Die Rechtsprechung zu den sogenannten "organschaftsähnlichen Verhältnissen" bei

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
    Soweit die Selbständigkeit von Personengesellschaften zu beurteilen ist, hat der BFH entschieden, dass Personengesellschaften des Handelsrechts nicht unselbständig im Sinne von § 2 Abs. 2 UStG sein können (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.1979 V R 101/78, BStBl II 1979, 362; Abschnitt 17 Abs. 5 UStR 2008; vgl. Klenk in Sölch/Ringleb, UStG-Kommentar, § 2 Rz. 60, 79).

    Nach der Rechtsprechung des BFH bleibt hierdurch nur ein eng begrenzter Rahmen für die Unselbständigkeit nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen mit der Folge nicht steuerbarer Innenumsätze zwischen den an der Personenvereinigung beteiligten Personen (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.1979 V R 101/78, a.a.O., Tz. 5 und 7 am Ende).

  • EuGH, 29.05.1997 - C-63/96

    Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
    Die Regelung in § 10 Abs. 5 UStG ist jedoch eng auszulegen und kommt nach ihrem Sinn und Zweck, wie er sich aus der Ermächtigungsgrundlage in Art. 27 der 6. EG-RL ergibt, nur zur Vermeidung von Steuerhinterziehung oder Umgehung zur Anwendung (vgl. EuGH-Urteil vom 29.05.1997 C-63/96, BStBl. II 1997, 841).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-407/07

    Stichting Centraal Begeleidingsorgaan voor de Intercollegiale Toetsing - Sechste

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
    Insbesondere dürfen sie nicht so eng ausgelegt werden, dass den Befreiungen ihre Wirkung genommen und sie praktisch unanwendbar werden (vgl. EuGH-Urteil vom 11.12.2008 C-407/07, UR 2009, 52).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82

    Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
    Entscheidend ist, dass eine Konkretisierung von Leistung und Gegenleistung stattfindet und infolge dessen bestimmte, verselbständigte Leistungen, die als Objekt eines Leistungsaustausches in Betracht kommen, erkennbar gemacht werden (BFH-Urteil vom 20.04.88 X R 3/82, BStBl II 1988, 792; BFH-Beschluss 19.03.2004 V 166/03, [...]).
  • BFH, 25.06.1999 - V B 107/98

    Sog. Strohmann; Null-Festsetzung wegen fehlender Unternehmereigenschaft, Beschwer

  • FG Münster, 12.01.2017 - 5 K 23/15

    Erbringung steuerbarer Leistungen gegen Entgelt gegenüber den Gesellschaftern

    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die unmittelbare Anwendung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. f RL/2006/112/EG (Mehrwertsteuersystemrichtlinie, MwStSystRL) zu ihren Gunsten berufen (siehe hierzu auch: BFH, Urteil vom 23. April 2009 V R 5/07, BFHE 226, 116; vorgehend: FG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2006 5 K 3327/02 U, juris; nachfolgend: FG Düsseldorf, Urteil vom 4. April 2012 5 K 3139/09 U, juris; FG Nürnberg, Urteil vom 17. Februar 2009 2 K 1138/2008, juris).
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