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FG Nürnberg, 18.11.2004 - IV 284/2003 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückwirkendes Erlöschen der Schenkungssteuer infolge Aufhebung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft; Anrechnung von Zuwendungen auf den Zugewinnausgleich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Mittelbare freigebige Zuwendung durch verdeckte Gewinnausschüttung; Erlöschen der Schenkungsteuer bei Anrechnung der Zuwendung auf Zugewinnausgleichsforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 18.11.2004 - IV 284/2003
- BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.2000 - XII ZR 237/98
Anrechnung von Zuwendungen zur Vermögensauseinandersetzung auf den …
Auszug aus FG Nürnberg, 18.11.2004 - IV 284/03
Die Vorschrift des § 1380 Abs. 1 BGB gelte sowohl für echte Schenkungen unter Ehegatten als auch für sogenannte unbenannte bzw. ehebedingte Zuwendungen (vgl. dazu BGH-Urteil vom 20.12.2000 XII ZR 237/98, NJW 2001, 2254).bzw. ehebedingte Zuwendungen (vgl. BGH-Urteil vom 20.12.2000, in NJW 2001, 2254).
- BFH, 16.03.1977 - II R 183/71
Güterstand der Zugewinngemeinschaft - Vereinbarung der Gütertrennung - Schenkung …
Auszug aus FG Nürnberg, 18.11.2004 - IV 284/03
Diese Vermutung gelte nach dem BFH- Urteil vom 16.03.1977 II R 183/71 (BStBI. II 1977, 648) auch ohne ausdrückliche Anrechnungsbestimmung für Zuwendungen unter Ehegatten, wenn deren Wert den von üblichen Gelegenheitsgeschenken übersteige. - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus FG Nürnberg, 18.11.2004 - IV 284/03
Davon abgesehen, verstoße die Belastung einer verdeckten Gewinnausschüttung sowohl mit Ertragsteuer als auch mit Schenkungsteuer gegen das Übermaßverbot It. dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1995 2 BvL 37/91 (BStBI. II 1995, 655). - BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86
Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des …
Auszug aus FG Nürnberg, 18.11.2004 - IV 284/03
Die Vorschrift des § 1380 BGB gilt für Zuwendungen unter Ehegatten unabhängig davon, dass für diese Zuwendungen zur Ermittlung des Zugewinns zum einen die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB nicht anwendbar ist und damit Schenkungen unter Ehegatten nicht dem Anfangsvermögen des Beschenkten hinzuzurechnen sind (BGH-Urteil vom 20.05.1987 IV b ZR 62/86, NJW 1987, 2814;… Palandt-Brudermüller, a.a.O., § 1374 Rn. 15) und aus diesem Grund zur Vermeidung einer überschießenden Anrechnung zum anderen die Zuwendung vom Zugewinn des Beschenkten abzuziehen ist (Palandt-Brudermüller, a .a .O ., § 1380 Rn .9).