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   FG Nürnberg, 19.01.2006 - VII 338/2001   

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https://dejure.org/2006,9817
FG Nürnberg, 19.01.2006 - VII 338/2001 (https://dejure.org/2006,9817)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 19.01.2006 - VII 338/2001 (https://dejure.org/2006,9817)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - VII 338/2001 (https://dejure.org/2006,9817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
    Zurechnung von Zinsen aus einem Wertpapierdepot in Österreich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Zinsen aus einem Wertpapierdepot in Österreich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurechnung von Zinsen aus einem Wertpapierdepot in Österreich; Forderungsinhaber bei Eigenkonten; Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen; Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei Treuhandverhältnissen; Voraussetzungen einer steuerrechtlich anzuerkennenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1169
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.01.2006 - VII 338/01
    Der Treugeber muss das Treuhandverhältnis beherrschen (BFH-Urteile vom 15.07.1997 VIII R 56/93, BStBl II 1998, 152 ; vom 20.01 .1999 I R 69/97, BStBl II 1999, 514 ).

    Bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gegeben ist, sind strenge Anforderungen zu stellen; die Vereinbarung des Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnisses muss ernsthaft gewollt und klar nachweisbar sein (BFH-Urteil vom 15.07.1997 VIII R 56/93, BStBl II 1998, 152, 156 m.w.N.).

    Schließlich muss die Vereinbarung auch tatsächlich vollzogen werden, das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss wegen der von der zivilrechtlichen Rechtsinhaberschaft abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (BFH-Urteil in BStBl II 1998, 152 ).

  • BFH, 26.10.1998 - I B 48/97

    Ausländische Zeugen

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.01.2006 - VII 338/01
    Ein im Ausland ansässiger Zeuge muss nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO zur Sitzung des Finanzgerichts gestellt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.02.2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964 ; vom 14.11.2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513 ; vom 25.12.2002 I B 32/02, BFH/NV 2003, 627 ; vom 15.02.2000 X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450 ; vom 26.10.1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506 ).

    Das Finanzgericht muss vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen, ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder von einer solchen Vorgehensweise Abstand nehmen will (vgl. BFH-Beschluss vom 26.10.1998 I B 48/97, BFH/NV 1999, 506 m.w.N.).

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 80/99

    Kapitalvermögen: Zurechnung von Einkünften

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.01.2006 - VII 338/01
    Den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen erfüllt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, wer Kapitalvermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegen Entgelt zur Nutzung überlässt (BFH-Beschluss vom 29.11.1982 GrS 1/81, BStBl II 1983, 272 ; BFH-Urteile vom 22.08.1990 I R 69/89, BStBl II 1991, 38 ; vom 26.11.1997 X R 114/94, BStBl II 1998, 190 ; vom 29.03.2001 IV R 71/99, BFH/NV 2001, 1251; vom 07.09.2005 VIII R 80/99, BFH/NV 2006, 57 ).

    Denn für eine vom Zivilrecht abweichende Zurechnung der Einkünfte aus einer entgeltlichen Überlassung eines Kapitalvermögens kommt es nicht entscheidend auf die Herkunft der Mittel, sondern darauf an, ob dem zivilrechtlichen Forderungsinhaber die Erträge auch wirtschaftlich zustehen sollen ( vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 57 ).

  • BFH, 26.01.2011 - VIII R 14/10

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen - Unentgeltliche Übertragung -

    Denn bei Eigenkonten gilt die widerlegbare Tatsachenvermutung, dass derjenige, der ein Konto auf seinen Namen errichtet, auch der Inhaber der Forderung ist und ihm die daraus erzielten Zinseinnahmen zuzurechnen sind (FG Nürnberg, Urteil vom 19. Januar 2006 VII 338/2001, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1169).
  • BFH, 22.10.2008 - VIII B 9/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - freie Beweiswürdigung - Bindung des BFH

    Eine Divergenz zwischen der angefochtenen Entscheidung und dem Urteil des FG Nürnberg vom 19. Januar 2006 VII 338/2001 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1169) ist ebenfalls nicht gegeben.
  • FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 185/07

    Einordnung einer Übertragung von Vermögenswerten als vollumfängliche Schenkung an

    Ungeachtet kultureller Unterschiede und der Ehre innerhalb der Familie, ist es sowohl unter fremden Dritten als auch unter Angehörigen schon nicht üblich, Gelder in einer Höhe von insgesamt rund 1, 5 Mio. DM - wie hier - ohne schriftliche Absicherung für die angeblichen Treugeber zu überlassen (vgl. FG Nürnberg, vom 19. Januar 2006, VII 338/2001, EFG 2006, 1169, 1172).
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