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   FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/2008   

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FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/2008 (https://dejure.org/2009,12434)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 20.08.2009 - 7 K 1702/2008 (https://dejure.org/2009,12434)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 20. August 2009 - 7 K 1702/2008 (https://dejure.org/2009,12434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nichtanerkennung einer als Vorratsgesellschaft angedachten Steuerberatungsgesellschaft - Keine Gründung neuer Steuerberatungsgesellschaften durch nicht den Kapitalbindungsvorschriften genügende Altgesellschaften i.S. des § 154 StBerG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft im Gründungszustand unter Beteiligung von Berufsfremden an der Gesellschaft; Steuerberatungsgesellschaft oder Vorratsgesellschaft bei zahlreich gegründeten Steuerberatungsgesellschaften durch eine Gesellschaft; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 32 Abs. 3 Nr. 2
    Keine Anerkennung einer GmbH im Gründungszustand als Steuerberatungsgesellschaft bei Bestellung eines "Pro-forma-Geschäftsführers"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anerkennung einer GmbH im Gründungszustand als Steuerberatungsgesellschaft bei Bestellung eines "Pro-forma-Geschäftsführers"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1646
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.03.1981 - VII R 14/78

    Steuerberater - Gesellschaft - Anforderungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Gesellschaft Teil eines Konzerns mit eindeutig gewerblicher Zielsetzung ist und bei der Verwirklichung dieser Zielsetzung eingeschaltet werden soll (vgl. BFH-Urteil vom 26.03.1981 VII R 14/78, BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586).

    Hinzu kommt: Steuerberatungsgesellschaften sind nach der Intention des StBerG grundsätzlich als bloßer Zusammenschluss von Steuerberatern zugelassen, welche ihren unveränderten Beruf lediglich in einer anderen Rechtsform (weiterhin) ausüben (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15.03.1967 1 BvR 575/62, BVerfGE 21, 227; BFH-Urteil in BFHE 133, 132, BStBl II 1981, 586).

    Die Steuerberatungsgesellschaft ist - wie ausgeführt - vom Gesetz grundsätzlich als bloßer Zusammenschluss von Steuerberatern zur Ausübung ihres Berufes in einer anderen Rechtsform zugelassen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 21, 227; BFH-Urteil in BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586).

    Das gilt umso mehr, wenn - wie im Streitfall - die Klägerin nach den Intentionen der Beteiligten offenkundig Teil eines "Konzerns" in der Hand dieser Kapitaleigner werden würde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586).

    Insbesondere sind nach gefestigter Rechtsprechung oberster Bundesgerichte die aufgezeigten Gefahren nicht durch satzungsmäßige und/oder vertragliche Bestimmungen auszuräumen, und zwar umso weniger, als der berufsfremde Gesellschafter auch auf andere Weise außerhalb der Steuerberatung im engeren Sinne Einfluss nehmen, z.B. Kenntnisse über die Verhältnisse der Mandantschaft zur Nutzung in dem/den gewerblichen Sektor(en) abrufen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586; vom 08.03.1988 VII R 30, 32/85, BFHE 153, 272, BStBl II 1981, 638; BGH-Urteil in NJW 1996, 1833) oder den konkreten Gegenstand der Beratungstätigkeit und die Auswahl der Mandanten steuern kann.

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
    Aus der sich hieraus ergebenden Möglichkeit, Kenntnisse aus der steuerberatenden Tätigkeit im Rahmen des eigenen Gewerbes zum eigenen Nutzen und zum Nachteil des Mandanten umzusetzen, erwachsen je eigene Gefahren (vgl. BVerfG-Urteil vom 04.11.1992 1 BvR 79/85 u.a., BVerfGE 87, 287; BVerfG-Beschluss 21, 173, 182), die sich etwa bei den Heilberufen nicht ergeben.

    Zu prüfen ist im Einzelnen, ob für die gesetzliche Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG-Urteil vom 04.11.1992 1 BvR 79/85, 643/87, 442/89, 238, 1258/90 und 772, 909/91, BVerfGE 87, 287; BVerfG-Beschluss vom 13.02.2007 1 BvR 910, 1389/05, BVerfGE 118, 1, 26).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
    Im Streitfall ist unstreitig, dass die Steuerberatung Rechtsberatung ist und der Steuerrechtspflege als einem wichtigen Gemeinschaftsgut dient (vgl. BVerfG-Beschluss vom 15.02.1967 1 BvR 569, 589/62, BVerfGE 21, 173, 179).

    Auch ist allgemein so wie für die steuerberatenden Berufe anerkannt, dass der Gesetzgeber befugt ist, Berufe rechtlich zu ordnen und ihre Berufsbilder festzuschreiben (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 21, 173; sowie BVerfG-Urteil vom 01.07.1980 1 BvR 247/75, BVerfGE 54, 237, 246).

  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 17 StBerG hinsichtlich Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
    Hinzu kommt: Steuerberatungsgesellschaften sind nach der Intention des StBerG grundsätzlich als bloßer Zusammenschluss von Steuerberatern zugelassen, welche ihren unveränderten Beruf lediglich in einer anderen Rechtsform (weiterhin) ausüben (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15.03.1967 1 BvR 575/62, BVerfGE 21, 227; BFH-Urteil in BFHE 133, 132, BStBl II 1981, 586).

    Die Steuerberatungsgesellschaft ist - wie ausgeführt - vom Gesetz grundsätzlich als bloßer Zusammenschluss von Steuerberatern zur Ausübung ihres Berufes in einer anderen Rechtsform zugelassen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 21, 227; BFH-Urteil in BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
    Nur der Vollständigkeit halber wird auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 19.05.2009 C-171/07 zu entsprechend restriktiven Bestimmungen des Gesetzes über das Apothekenwesen (BGBl I 1980, 1993) Bezug genommen.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
    Auch ist allgemein so wie für die steuerberatenden Berufe anerkannt, dass der Gesetzgeber befugt ist, Berufe rechtlich zu ordnen und ihre Berufsbilder festzuschreiben (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 21, 173; sowie BVerfG-Urteil vom 01.07.1980 1 BvR 247/75, BVerfGE 54, 237, 246).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 46/88

    Steuerberatungsgesellschaft - Berufsverband - Übernahme der

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
    Das gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass durch die Verquickung der Steuerberatung mit gewerblichen Interessen die Gefahr einer Einflussnahme nicht nur auf die Mandantenauswahl, sondern auch auf die Art und Weise, den Umfang und die (inhaltliche) Zielrichtung der Beratung besteht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14.03.1989 VII R 46/88, BStBl II 1989, 577).
  • BVerfG, 04.02.1993 - 1 BvR 1313/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots von Steuerberatern im Zusammenhang

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
    Das gilt entsprechend für Regelungen zur Vermeidung einer Kommerzialisierung der steuerberatenden Berufe (vgl. BVerfG-Beschluss vom 04.02.1993 1 BvR 1313/88, Deutsches Steuerrecht 1993, 530).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
    Zu prüfen ist im Einzelnen, ob für die gesetzliche Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG-Urteil vom 04.11.1992 1 BvR 79/85, 643/87, 442/89, 238, 1258/90 und 772, 909/91, BVerfGE 87, 287; BVerfG-Beschluss vom 13.02.2007 1 BvR 910, 1389/05, BVerfGE 118, 1, 26).
  • BGH, 04.03.1996 - StbSt (R) 4/95

    Verbot der Tätigkeit eines Berufsangehörigen der steuerberatenden Berufe im

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.08.2009 - 7 K 1702/08
    Insbesondere sind nach gefestigter Rechtsprechung oberster Bundesgerichte die aufgezeigten Gefahren nicht durch satzungsmäßige und/oder vertragliche Bestimmungen auszuräumen, und zwar umso weniger, als der berufsfremde Gesellschafter auch auf andere Weise außerhalb der Steuerberatung im engeren Sinne Einfluss nehmen, z.B. Kenntnisse über die Verhältnisse der Mandantschaft zur Nutzung in dem/den gewerblichen Sektor(en) abrufen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586; vom 08.03.1988 VII R 30, 32/85, BFHE 153, 272, BStBl II 1981, 638; BGH-Urteil in NJW 1996, 1833) oder den konkreten Gegenstand der Beratungstätigkeit und die Auswahl der Mandanten steuern kann.
  • BFH, 08.03.1988 - VII R 30/85

    Zur Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft, deren alleinige Gesellschafter

  • LG Köln, 11.07.2002 - 171 StL 1/02
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

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