Rechtsprechung
FG Nürnberg, 20.09.2017 - 5 K 233/17 |
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 20.09.2017 - 5 K 233/17
- FG Nürnberg, 20.09.2017 - 5 K 1535/16
- FG Nürnberg, 11.10.2017 - 5 K 1535/16
- BFH, 12.04.2018 - X B 144/17
Wird zitiert von ... (3)
- FG Nürnberg, 11.10.2017 - 5 K 1535/16
Ablehnung des Antrages auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer
Das Gericht erfasste die Klage wegen Ablehnung des Antrags auf Verzicht auf die Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1988 unter dem neuen Aktenzeichen 5 K 233/17.Für das Verfahren 5 K 233/2017 beantragen die Kläger, den Bescheid vom 19.12.2016 über die Ablehnung des Antrags auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1988 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.02.2017 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1988 in Höhe von 39.266 EUR zu verzichten, insgesamt also auf Aussetzungszinsen in Höhe von 913.418 EUR.
- FG Nürnberg, 20.09.2017 - 5 K 1535/16
Ablehnung des Antrages auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer
Das Gericht erfasste die Klage wegen Ablehnung des Antrags auf Verzicht auf die Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1988 unter dem neuen Aktenzeichen 5 K 233/17.Für das Verfahren 5 K 233/2017 beantragen die Kläger, den Bescheid vom 19.12.2016 über die Ablehnung des Antrags auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1988 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.02.2017 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1988 in Höhe von 39.266 EUR zu verzichten, insgesamt also auf Aussetzungszinsen in Höhe von 913.418 EUR.
- BFH, 12.04.2018 - X B 144/17
Prozessführungsbefugnis eines von mehreren Miterben; Billigkeitserlass von …
Die Beschwerden der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts Nürnberg vom 20. September 2017 5 K 1535/16 und 5 K 233/17 werden als unbegründet zurückgewiesen.