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   FG Nürnberg, 22.05.2007 - II 94/2005   

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https://dejure.org/2007,19301
FG Nürnberg, 22.05.2007 - II 94/2005 (https://dejure.org/2007,19301)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 22.05.2007 - II 94/2005 (https://dejure.org/2007,19301)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - II 94/2005 (https://dejure.org/2007,19301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für die Testamentsvollstreckung als eine steuerpflichtige Leistung; Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung mit einer Vielzahl von vorgenommenen Handlungen über einen längeren Zeitraum als nachhaltige Tätigkeit; Begründung eines Vergütungsanspruchs für eine ...

  • Judicialis

    AO § 174 Abs. 4; ; UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 13 Abs. 1 Nr. 1a; ; UStG 1993 § 16 Abs. 1; ; BGB §§ 2197 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einmalige Testamentsvollstreckung als umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit / Änderungsmöglichkeit bei Irrtum über den maßgeblichen Besteuerungszeitraum eines in einer steuerlichen Außenprüfung festgestellten Sachverhalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einmalige Testamentsvollstreckung als umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit / Änderungsmöglichkeit bei Irrtum über den maßgeblichen Besteuerungszeitraum eines in einer steuerlichen Außenprüfung festgestellten Sachverhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.09.2006 - V R 6/05

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.05.2007 - II 94/05
    Dies folgt aus der gefestigten Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 07.09.2006 V R 6/05, BStBl. II 2007, 148; vgl. auch Klenk in Sölch/Ringleb, UStG-Kommentar, § 2 Rz. 180 "Testamentsvollstrecker").

    Dabei ist auch bei einer Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung wegen der Vielzahl der vorgenommenen Handlungen über einen längeren Zeitraum von einer nachhaltigen Tätigkeit auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 07.09.2006 V R 6/05, a.a.O.).

    Denn nach der genannten Rechtsprechung des BFH ist es unerheblich, aus welchen Gründen - etwa aufgrund Miterbenstellung - die wirtschaftliche Tätigkeit der Testamentsvollstreckung aufgenommen wurde; entscheidend sei vielmehr, dass Dienstleistungen als Steuerpflichtiger erbracht wurden (BFH-Urteil vom 07.09.2006 V R 6/05 a.a.O.).

  • BFH, 22.12.1988 - V B 148/87

    Umsatzsteuererhebung für erzielte Entgelte aus einem Film - Aussetzung der

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.05.2007 - II 94/05
    Die Vorschrift betrifft u.a. den Fall, dass die Finanzbehörde aus einem bestimmten Sachverhalt zu Ungunsten des Steuerpflichtigen die steuerrechtlichen Folgerungen ziehen wollte, sich hierbei aber darüber geirrt hat, welchen Besteuerungszeitraum die Folgerungen betreffen und dementsprechend die Besteuerung in einem anderen als dem nach dem Gesetz hierfür vorgesehenen Steuerbescheid vorgenommen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 22.12.1988 V B 148/87, BFH/NV 1990, 341; Koenig in Pahlke/Koenig, AO-Kommentar, § 174 Rz. 60).

    Das Gericht braucht daher nicht weiter darauf einzugehen, ob § 174 Abs. 4 Satz 1 AO dahin auszulegen sei, dass die Vorschrift auf Fälle der bewussten irrigen Beurteilung nicht anzuwenden sei (vgl. BFH-Beschluss vom 22.12.1988 V B 148/87, a.a.O. am Ende; FG Düsseldorf Urteil vom 15.05.1997, Az. 15 K 85/93 F, EFG 1997, 1352).

  • FG Düsseldorf, 15.05.1997 - 15 K 85/93
    Auszug aus FG Nürnberg, 22.05.2007 - II 94/05
    Das Gericht braucht daher nicht weiter darauf einzugehen, ob § 174 Abs. 4 Satz 1 AO dahin auszulegen sei, dass die Vorschrift auf Fälle der bewussten irrigen Beurteilung nicht anzuwenden sei (vgl. BFH-Beschluss vom 22.12.1988 V B 148/87, a.a.O. am Ende; FG Düsseldorf Urteil vom 15.05.1997, Az. 15 K 85/93 F, EFG 1997, 1352).
  • OLG Köln, 08.11.2006 - 16 Wx 165/06

    Keine Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung bei

    Die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens haben sich durch einen Vergleich in dem Verfahren AG Aachen 12 II 94/05 dahingehend geeinigt, dass sie sich verpflichten, die gerichtliche Entscheidung in dem vorliegenden Verfahren zur richtigen Verteilung der Wasserkosten und Abwasserkosten durch das Amtsgericht zu akzeptieren.
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