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FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 178/98 |
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- FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 127/97
Auszug aus FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 178/98
Die Klage wegen Umsatzsteuer 1994 und 1995, mit der die Klägerin sich gegen den Ansatz von Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 2 UStG gewendet hat, ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 22.06.1998 abgewiesen worden (Az.: II 127/97).Wegen der Frage, ob die in den Kassenbons überhöht ausgewiesene Umsatzsteuer überhaupt gem. § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG festgesetzt werden konnte, wird auf die Ausführungen im Urteil des erkennenden Senats vom 22.06.1998 II 127/97 wegen Umsatzsteuer 1994 und 1995 Bezug genommen.
- BFH, 20.02.1991 - II R 63/88
1. Kein Erlaß von Wechselsteuer bei ersatzweise ausgestellten neuen Wechseln 2. …
Auszug aus FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 178/98
Ein Fall der sachlichen Unbilligkeit liegt vor, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist und dadurch ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers entsteht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 20.02.1991 II R 63/88 , BStBl. II 1991, 541 m.w.N.). - BFH, 26.02.1987 - V S 4/86
Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile - Entscheidung über den Streitgegenstand …
Auszug aus FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 178/98
Die Steuerschuld des Leistenden und der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers sind jeweils getrennt in deren Steuerschuldverhältnis nach eigenen Grundsätzen zu prüfen ( BFH-Beschluß vom 26.02.1987 V S 4/86 , BFH/NV 1987, 604, 607).
- BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88
Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)
Auszug aus FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 178/98
Damit stehen einer Korrektur der Steuerfestsetzungen im Wege des Erlasses aus Billigkeitsgründen verfahrensrechtliche Hindernisse jedenfalls nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 21.01.1992 VII R 51/58, BStBl. II 1993, 3). - BFH, 26.02.1991 - IX R 95/88
Anwendung der Übergangsregelung beim Nießbrauch; Beachtung von …
Auszug aus FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 178/98
Eine Verpflichtung zum Erlaß kann daher nur dann ausgesprochen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalles jede andere Entscheidung ermessenfehlerhaft wäre (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1991 XI R 95/88, BStBl. II 1991, 572 m.w.N.). - BFH, 02.11.1989 - V R 56/84
Einschränkung der Änderungsbefugnis nach § 176 Abs. 1 Nr. 2 AO auch bei …
Auszug aus FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 178/98
Im übrigen korrespondiert die Frage der Inrechnungstellung von Umsatzsteuer nicht mit der Entscheidung über den Vorsteuerabzug (vgl. BFH-Urteil vom 02.11.1989 V R 56/84 , BStBl II 1990, 253, 254). - BFH, 24.09.1987 - V R 76/78
Selbstverbrauchssteuer - Investitionszulage - Baumaßnahmen - Wertungswiderspruch
Auszug aus FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 178/98
Demnach können Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewußt in Kauf genommen hat, einen Billigkeitserlaß aus sachlichen Gründen nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil vom 24.09.1987 V R 76/78 , BStBl II 1988, 561).
- FG Nürnberg, 22.06.1998 - II 127/97 Die Klage wegen abweichender Festsetzung der Umsatzsteuer 1994 und 1995 gem. § 163 AO ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 22.06.1998 abgewiesen worden (II 178/98).