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   FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17   

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https://dejure.org/2019,55196
FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17 (https://dejure.org/2019,55196)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23.05.2019 - 4 K 862/17 (https://dejure.org/2019,55196)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 4 K 862/17 (https://dejure.org/2019,55196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AO § 204
    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zusage gemäß §§ 204-207 Abgabenordnung vom 29.11.2016

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zusage gemäß §§ 204-207 Abgabenordnung vom 29.11.2016

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bemühen des Steuerpflichtigen um Akteneinsicht - Prozessverschleppungsabsicht Erteilung einer verbindlichen Zusage im Zusammenhang mit einer bereits durchgeführten Außenprüfung - zeitlicher Zusammenhang zwischen Zusage und Außenprüfung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 30.08.2012 - III R 46/10

    Öffentliche Zustellung - Verjährung

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes darf eine verbindliche Zusage jedenfalls dann nicht mehr erteilt werden, wenn der konkrete Sachverhalt, der der verbindlichen Zusage zugrunde gelegt werden soll, bereits finanzgerichtlich überprüft wird (vgl. BFH-Beschluss vom 13.07.2009 IX B 22/09, BFH/NV 2013, 3).

    Selbst bei einer Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 29.11.2016 und der Einspruchsentscheidung vom 30.05.2017 - wie vom Kläger begehrt - dürfte das Finanzamt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes eine verbindliche Zusage nicht mehr erteilen, da der Sachverhalt, der der verbindlichen Zusage zugrunde gelegt werden soll (die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht aus dem Flugbetrieb), bereits finanzgerichtlich unter dem Aktenzeichen 4 K 240/17 überprüft wird (vgl. BFH-Beschluss vom 13.07.2009 IX B 22/09, BFH/NV 2013, 3).

  • BFH, 13.07.2009 - IX B 22/09

    Keine Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines Verfahrens über eine

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes darf eine verbindliche Zusage jedenfalls dann nicht mehr erteilt werden, wenn der konkrete Sachverhalt, der der verbindlichen Zusage zugrunde gelegt werden soll, bereits finanzgerichtlich überprüft wird (vgl. BFH-Beschluss vom 13.07.2009 IX B 22/09, BFH/NV 2013, 3).

    Selbst bei einer Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 29.11.2016 und der Einspruchsentscheidung vom 30.05.2017 - wie vom Kläger begehrt - dürfte das Finanzamt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes eine verbindliche Zusage nicht mehr erteilen, da der Sachverhalt, der der verbindlichen Zusage zugrunde gelegt werden soll (die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht aus dem Flugbetrieb), bereits finanzgerichtlich unter dem Aktenzeichen 4 K 240/17 überprüft wird (vgl. BFH-Beschluss vom 13.07.2009 IX B 22/09, BFH/NV 2013, 3).

  • BFH, 09.06.2011 - XI B 67/10

    Keine Berücksichtigung eines nach Urteilsverkündung eingegangenen Schriftsatzes

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17
    Nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel durch die Geschäftsstelle sind beim Gericht eingereichte Schriftsätze nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.06.2011 XI B 67/10, BFH/NV 2011, 1714; vom 07.07.2006 IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266; vom 15.05.2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206).
  • BFH, 07.07.2006 - IV B 94/05

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17
    Nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel durch die Geschäftsstelle sind beim Gericht eingereichte Schriftsätze nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.06.2011 XI B 67/10, BFH/NV 2011, 1714; vom 07.07.2006 IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266; vom 15.05.2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206).
  • BFH, 15.05.2003 - IX B 30/03

    Grundsätzliche Bedeutung; nachgereichte Schriftsätze

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17
    Nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel durch die Geschäftsstelle sind beim Gericht eingereichte Schriftsätze nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.06.2011 XI B 67/10, BFH/NV 2011, 1714; vom 07.07.2006 IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266; vom 15.05.2003 IX B 30/03, BFH/NV 2003, 1206).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06

    Rechtliches Gehör; Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird damit durch die prozessuale Mitverantwortung der Beteiligten begrenzt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.01.2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947; vom 12.08.2008 X S 35/08 (PKH), BFH/NV 2008, 2030; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 96 FGO Rz. 112).
  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 3 K 67/95

    Zeitlicher Rahmen für einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zusage nach

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17
    Der sachliche und zeitliche Zusammenhang mit einer Außenprüfung wurde von der Rechtsprechung als noch gewahrt angesehen, wenn die Zusage kurz nach Erhalt des Prüfungsberichts beantragt wird (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20.07.2000 3 K 67/95, EFG 2000, 1161).
  • FG Hessen, 26.07.1989 - 13 K 1637/89
    Auszug aus FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17
    Die Frage, ob eine bestimmte Tätigkeit in Zukunft als "Liebhaberei" einzuordnen ist, ist nicht bereits aufgrund der Außenprüfung, sondern möglicherweise erst nach Ablauf weiterer Jahre zu beurteilen, wie das Finanzamt in den Änderungsbescheiden vom 04.12.2002 (vgl. Vorläufigkeitsvermerk) deutlich gemacht hat (vgl. hierzu auch die Ausführungen im Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 26.7.1989 13 K 1637/89, EFG 1990, 210, das in einer darauf gerichteten Frage ebenfalls keinen zusagefähigen Gegenstand sieht).
  • BFH, 19.10.2012 - VII B 79/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch abgelehnten Antrag auf

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17
    Ein solcher Verdacht kann z.B. dann bestehen, wenn ein Beteiligter wiederholt Anträge auf Terminsänderung stellt und es an der insoweit gebotenen Mitwirkung an einer zügigen Durchführung des Klageverfahrens fehlen lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 19.10.2012 VII B 79/12, BFHN/V 2013, 225).
  • BFH, 25.02.2010 - IX B 156/09

    Festsetzungsfrist nicht wiedereinsetzungsfähig - § 181 Abs. 5 Satz 1 als

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17
    Von der ihm vom Gericht eingeräumten Möglichkeit zur Einsicht in die Akten hat der Kläger keinen Gebrauch gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25.02.2010 IX B 156/09, BFH/NV 2012, 176).
  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale

  • VG Neustadt, 08.02.2018 - 4 K 869/17

    Erweiterung einer Zuführungsanlage im Sinne von § 10 Abs 4 AbwAG

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