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   FG Nürnberg, 25.07.2017 - 1 K 1266/15   

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https://dejure.org/2017,55535
FG Nürnberg, 25.07.2017 - 1 K 1266/15 (https://dejure.org/2017,55535)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 25.07.2017 - 1 K 1266/15 (https://dejure.org/2017,55535)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 1 K 1266/15 (https://dejure.org/2017,55535)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    EStG § 3c, § 15, § 17, § 32d, § 35, § 35a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 136 Abs. 1, § 139 Abs. 3 S. 3
    Revision, Arbeitnehmer, Beteiligung, Rente, Zeitpunkt, Einkommensteuerbescheid, Gutachten, Mitgesellschafter, Gesellschaft, Gewerbesteuermessbescheid, Zuziehung, Darlehen, Finanzamt, Auskunft, Beteiligung an der Kapitalgesellschaft, verbindliche Auskunft, Rechtsprechung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Revision, Arbeitnehmer, Beteiligung, Rente, Zeitpunkt, Einkommensteuerbescheid, Gutachten, Mitgesellschafter, Gesellschaft, Gewerbesteuermessbescheid, Zuziehung, Darlehen, Finanzamt, Auskunft, Beteiligung an der Kapitalgesellschaft, verbindliche Auskunft, Rechtsprechung ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GmbH-Beteiligung als notwendiges / gewillkürtes Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens: Bilanzielle Fortführung einer von einem Betriebsprüfer vorgenommenen (irrtümlichen) Aktivierung eines Wirtschaftsgutes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 649
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 02.07.1969 - I R 143/66

    Erfordernis der Einlagehandlung eines - nicht notwendigen - Wirtschaftsgutes für

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.07.2017 - 1 K 1266/15
    Da die Einbuchung der GmbH-Beteiligung in das Betriebsvermögen der E e.K. auf Drängen der Betriebsprüfung erfolgt sei, sei auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet worden (Kommentierung von Nacke in Blümich, EStG, 114. Aufl., § 13 RN 275 und das BFH-Urteil vom 02.07.1969 I R 143/66, BStBl II 1969, 617).

    Nach den BFH-Urteilen vom 02.07.1969 (a.a.O.) und vom 13.10.1983 I R 76/79 (BStBl II 1984, 294) liegt zwar keine Einlage eines Wirtschaftsgutes vor, die die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum (gewillkürten) Betriebsvermögen hätte dokumentieren können, wenn der Steuerpflichtige ein vom finanzamtlichen Betriebsprüfer irrtümlich in die Buchführung aufgenommenes Grundstück in den folgenden Jahren weiterhin buchmäßig erfasst und den Bilanzansatz in den folgenden Jahresabschlüssen beibehält.

    Der Senat folgt damit nicht der vom BFH in seinem Urteil vom 02.07.1969 (a.a.O.) dargelegten Rechtsauffassung, der zu Folge eine Einlagehandlung nicht darin zu sehen sein soll, dass ein Steuerpflichtiger den auf der Auffassung des Betriebsprüfers beruhenden, offensichtlich falschen Ansatz des Grundstücks in der Bilanz fortführt.

    So sieht der erkennende Senat eine gebotene Abgrenzung zur Rechtsprechung des BFH, wonach die bloße bilanzielle Fortführung einer von einem Betriebsprüfer vorgenommenen (irrtümlichen) Aktivierung eines Wirtschaftsgutes kein gewillkürtes Betriebsvermögen begründen soll (vgl. das BFH-Urteil vom 02.07.1969, a.a.O.).

  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 2/87

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.07.2017 - 1 K 1266/15
    Die Kläger verweisen insofern auf die BFH-Urteile vom 17.11.2011 IV R 51/08 (BFH/NV 2012, 723), vom 07.07.1992 VIII R 2/87 (BStBl. II 1993, 328) und vom 23.02.2012 IV R 13/08 (BFH/NV 2012, 1019) und die Kommentarmeinung von Wied in Blümich-Wied, a.a.O., § 4 RN.

    Dies und nicht schon die GmbH-Beteiligung eines Einzelunternehmers allein rechtfertigt die Qualifikation der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen bei dem Einzelunternehmen (vgl. BFH-Urteil vom 07.07.1992, a.a.O.).

    Soweit der BFH in seiner Rechtsprechung auch auf den Umfang des Warenverkehrs abstellt (vgl. die BFH-Urteile vom 17.11.2011, a.a.O. und vom 07.07.1992, a.a.O.), so kann dieser vorliegend weder prozentual noch in seinem Absolutwert als geringfügig angesehen werden.

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 4126/06

    GmbH-Anteile als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.07.2017 - 1 K 1266/15
    Die Kläger verweisen insofern auf das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 11.06.2008 12 K 4126/06 (EFG 2008, 1537).

    Unter Verweis auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.06.2008 (a.a.O.) haben die Kläger ausgeführt, notwendiges Betriebsvermögen liege hinsichtlich der GmbH-Beteiligung des Klägers bzgl. der Einzelfirma auch deshalb nicht vor, weil keine nachhaltige - d.h. auf Dauer beabsichtigte - Förderung des Einzelunternehmens durch die GmbH-Beteiligung beabsichtigt gewesen sei.

  • BFH, 12.06.2019 - X R 38/17

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 25.07.2017 - 1 K 1266/15 aufgehoben.
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