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   FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/2006   

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https://dejure.org/2007,22213
FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/2006 (https://dejure.org/2007,22213)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27.02.2007 - II 283/2006 (https://dejure.org/2007,22213)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - II 283/2006 (https://dejure.org/2007,22213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Klagefrist des § 47 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) unter Beachtung der Zustellungsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO); Geltung des Dreitageszeitraums bei postlagernder Zustellung oder Unterhaltung eines Postfachs durch den Empfänger; ...

  • Judicialis

    FGO § 47 Abs. 1; ; FGO § 54 Abs. 2; ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 222; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 47 Abs. 1; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
    Klagefrist zur Erhebung der Anfechtungsklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Klagefrist zur Erhebung der Anfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.08.1992 - VI B 99/91

    Anforderungen an die Substantiierung der Behauptung ein Schriftstück nicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
    Dies gilt insbesondere, wenn der Kläger lediglich behauptet, den Verwaltungsakt nicht innerhalb der Dreitagsfrist erhalten zu haben (vgl. BFH-Beschluss vom 20.08.1992 VI B 99/91, BFH/NV 1993, 75 m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung des Sachvortrages und der festgestellten und unstreitigen Umstände, die das Gericht im Wege freier Beweiswürdigung gegeneinander abwägt (BFH-Urteil vom 20.08.1992 a.a.O.) gelangt es zu der Überzeugung, dass keine Zweifel an dem Zugangszeitpunkt bestehen und das Finanzamt den Zeitpunkt des Zugangs nicht nachweisen muss (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.1989 II R 233/85, BStBl. II 1990, 108).

  • BFH, 06.09.1989 - II R 233/85

    Ob Zweifel am Zugang eines Steuerbescheids innerhalb der Frist von drei Tagen

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
    Unter Berücksichtigung des Sachvortrages und der festgestellten und unstreitigen Umstände, die das Gericht im Wege freier Beweiswürdigung gegeneinander abwägt (BFH-Urteil vom 20.08.1992 a.a.O.) gelangt es zu der Überzeugung, dass keine Zweifel an dem Zugangszeitpunkt bestehen und das Finanzamt den Zeitpunkt des Zugangs nicht nachweisen muss (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.1989 II R 233/85, BStBl. II 1990, 108).

    c) Im Streitfall hat es der Kläger darüber hinaus versäumt, sich unmittelbar nach dem behaupteten verspäteten Zugang des Schriftstücks an das Finanzgericht zu wenden, um auf den geänderten Fristablauf hinzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.1989 II R 233/85, BStBl II 1990, 108), obwohl er als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht die Bedeutung der Klagefrist kennt.

  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
    Außerdem ist das Finanzgericht nicht zur Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung verpflichtet, wenn über die vorgetragenen Argumente hinaus keine weitere Aufklärung durch eine Vernehmung des Klägers zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 02.07.1998 IV R 39/97, BStBl. II 1999, 28).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
    d) Im Übrigen kann sich der Kläger nicht auf solche Umstände berufen, die zwar zu einer Verzögerung der Kenntnisnahme geführt haben, die jedoch seiner Verantwortungs- bzw. Risikosphäre zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 09.12.1999 III R 37/97, BStBl. II 2000, 175).
  • BFH, 26.06.1996 - X R 97/95

    Rüge der verspäteten Bescheidsausfertigung

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
    Der Dreitageszeitraum gilt auch, wenn sich der Bekanntgabeempfänger postlagernd zustellen lässt oder ein Postfach unterhält; in beiden Fällen kommt es nicht darauf an, wann die Post abgeholt wird (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.1996 X R 97/95, BFH/NV 1997, 90 und BFH-Beschluss vom 12.08.1998 IV B 145/97, BFH/NV 1999, 286).
  • BFH, 12.08.1998 - IV B 145/97

    Zugangsvermutung; Postfach

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
    Der Dreitageszeitraum gilt auch, wenn sich der Bekanntgabeempfänger postlagernd zustellen lässt oder ein Postfach unterhält; in beiden Fällen kommt es nicht darauf an, wann die Post abgeholt wird (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.1996 X R 97/95, BFH/NV 1997, 90 und BFH-Beschluss vom 12.08.1998 IV B 145/97, BFH/NV 1999, 286).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
    Da der 30.09.2006 auf einen Samstag fiel, gilt die Einspruchsentscheidung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am Montag, den 02.10.2005 als zugegangen (BFH-Beschluss vom 23.09.2003 IX 68/98, BStBl. II 2003, 875).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 68/98

    Beginn der Einspruchsfrist bei "Drei-Tage-Vermutung"

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
    Da der 30.09.2006 auf einen Samstag fiel, gilt die Einspruchsentscheidung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am Montag, den 02.10.2005 als zugegangen (BFH-Beschluss vom 23.09.2003 IX 68/98, BStBl. II 2003, 875).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
    a) Grundsätzlich trägt das Finanzamt die volle Beweislast für den Zugang eines Verwaltungsaktes (BFH-Urteil vom 14.03.1989 VII R 75/85, BStBl. II 1989, 534); um jedoch Zweifel an der gesetzlichen Zugangsvermutung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) zu erwecken, die es erforderlich machen, dass das Finanzamt den rechtzeitigen Zugang nachweist, muss der Kläger entsprechende Tatsachen substantiiert vortragen.
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