Rechtsprechung
FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/2006 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Klagefrist des § 47 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) unter Beachtung der Zustellungsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO); Geltung des Dreitageszeitraums bei postlagernder Zustellung oder Unterhaltung eines Postfachs durch den Empfänger; ...
- Judicialis
FGO § 47 Abs. 1; ; FGO § 54 Abs. 2; ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 222; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 47 Abs. 1; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
Klagefrist zur Erhebung der Anfechtungsklage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Klagefrist zur Erhebung der Anfechtungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 20.08.1992 - VI B 99/91
Anforderungen an die Substantiierung der Behauptung ein Schriftstück nicht …
Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
Dies gilt insbesondere, wenn der Kläger lediglich behauptet, den Verwaltungsakt nicht innerhalb der Dreitagsfrist erhalten zu haben (vgl. BFH-Beschluss vom 20.08.1992 VI B 99/91, BFH/NV 1993, 75 m.w.N.).Unter Berücksichtigung des Sachvortrages und der festgestellten und unstreitigen Umstände, die das Gericht im Wege freier Beweiswürdigung gegeneinander abwägt (BFH-Urteil vom 20.08.1992 a.a.O.) gelangt es zu der Überzeugung, dass keine Zweifel an dem Zugangszeitpunkt bestehen und das Finanzamt den Zeitpunkt des Zugangs nicht nachweisen muss (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.1989 II R 233/85, BStBl. II 1990, 108).
- BFH, 06.09.1989 - II R 233/85
Ob Zweifel am Zugang eines Steuerbescheids innerhalb der Frist von drei Tagen …
Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
Unter Berücksichtigung des Sachvortrages und der festgestellten und unstreitigen Umstände, die das Gericht im Wege freier Beweiswürdigung gegeneinander abwägt (…BFH-Urteil vom 20.08.1992 a.a.O.) gelangt es zu der Überzeugung, dass keine Zweifel an dem Zugangszeitpunkt bestehen und das Finanzamt den Zeitpunkt des Zugangs nicht nachweisen muss (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.1989 II R 233/85, BStBl. II 1990, 108).c) Im Streitfall hat es der Kläger darüber hinaus versäumt, sich unmittelbar nach dem behaupteten verspäteten Zugang des Schriftstücks an das Finanzgericht zu wenden, um auf den geänderten Fristablauf hinzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.1989 II R 233/85, BStBl II 1990, 108), obwohl er als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht die Bedeutung der Klagefrist kennt.
- BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97
Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen …
Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
Außerdem ist das Finanzgericht nicht zur Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung verpflichtet, wenn über die vorgetragenen Argumente hinaus keine weitere Aufklärung durch eine Vernehmung des Klägers zu erwarten ist (BFH-Urteil vom 02.07.1998 IV R 39/97, BStBl. II 1999, 28).
- BFH, 09.12.1999 - III R 37/97
Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten
Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
d) Im Übrigen kann sich der Kläger nicht auf solche Umstände berufen, die zwar zu einer Verzögerung der Kenntnisnahme geführt haben, die jedoch seiner Verantwortungs- bzw. Risikosphäre zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 09.12.1999 III R 37/97, BStBl. II 2000, 175). - BFH, 26.06.1996 - X R 97/95
Rüge der verspäteten Bescheidsausfertigung
Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
Der Dreitageszeitraum gilt auch, wenn sich der Bekanntgabeempfänger postlagernd zustellen lässt oder ein Postfach unterhält; in beiden Fällen kommt es nicht darauf an, wann die Post abgeholt wird (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.1996 X R 97/95, BFH/NV 1997, 90 und BFH-Beschluss vom 12.08.1998 IV B 145/97, BFH/NV 1999, 286). - BFH, 12.08.1998 - IV B 145/97
Zugangsvermutung; Postfach
Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
Der Dreitageszeitraum gilt auch, wenn sich der Bekanntgabeempfänger postlagernd zustellen lässt oder ein Postfach unterhält; in beiden Fällen kommt es nicht darauf an, wann die Post abgeholt wird (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.1996 X R 97/95, BFH/NV 1997, 90 und BFH-Beschluss vom 12.08.1998 IV B 145/97, BFH/NV 1999, 286). - BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist
Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
Da der 30.09.2006 auf einen Samstag fiel, gilt die Einspruchsentscheidung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am Montag, den 02.10.2005 als zugegangen (BFH-Beschluss vom 23.09.2003 IX 68/98, BStBl. II 2003, 875). - BFH, 23.09.2003 - IX R 68/98
Beginn der Einspruchsfrist bei "Drei-Tage-Vermutung"
Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
Da der 30.09.2006 auf einen Samstag fiel, gilt die Einspruchsentscheidung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am Montag, den 02.10.2005 als zugegangen (BFH-Beschluss vom 23.09.2003 IX 68/98, BStBl. II 2003, 875). - BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85
Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen …
Auszug aus FG Nürnberg, 27.02.2007 - II 283/06
a) Grundsätzlich trägt das Finanzamt die volle Beweislast für den Zugang eines Verwaltungsaktes (BFH-Urteil vom 14.03.1989 VII R 75/85, BStBl. II 1989, 534); um jedoch Zweifel an der gesetzlichen Zugangsvermutung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) zu erwecken, die es erforderlich machen, dass das Finanzamt den rechtzeitigen Zugang nachweist, muss der Kläger entsprechende Tatsachen substantiiert vortragen.