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   FG Nürnberg, 28.06.2007 - VI 105/2006   

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FG Nürnberg, 28.06.2007 - VI 105/2006 (https://dejure.org/2007,20125)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28.06.2007 - VI 105/2006 (https://dejure.org/2007,20125)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - VI 105/2006 (https://dejure.org/2007,20125)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der pauschalen Besteuerung der von dem Arbeitgeber für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleisteten Zuschüsse; Gewährung eines Zuschusses zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    EStG § 38 Abs. 3; ; EStG § 38a; ; EStG § 40 Abs. 2 S. 2; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitgebers nach § 42d EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Arbeitgebers nach § 42d EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Lohnsteuerpauschalierung bei Barlohnumwandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtkosten - Fahrtkostenzuschuss aus umgewandelter Tantieme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2683
  • EFG 2007, 1687
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.04.2001 - VI R 2/98

    Gehaltsumwandlung zugunsten steuerfreier Reisekosten

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2007 - VI 105/06
    Die Zuschüsse sind nicht "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" geleistet, wenn es sich dabei um eine sogenannte "Barlohnumwandlung" handelt (BFH-Urteil vom 27.04.2001 VI R 2/98, BStBl II 2001, 601 mit ausdrücklichem Hinweis auf Fahrtkostenzuschüsse; Eisgruber in: Kirchhof EStG KompaktKommentar (KKK), 6. Aufl. 2006, § 40 Rn. 24; Drenseck in: Schmidt EStG Kommentar, 26. Aufl. 2007, § 40 Rn. 18).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH hängt die Zulässigkeit einer Lohnumwandlung von der jeweiligen Begünstigungsnorm und deren Sinn und Zweck ab (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.2001 VI R 2/98, BStBl II 2001, 601).

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2007 - VI 105/06
    Der Arbeitgeber haftet auch dann nicht, wenn die Ursache des Rechtsirrtums in der Sphäre der Verwaltung liegt (falsche Auskunft, missverständliche Richtlinie; vgl. BFH-Urteil vom 18.08.2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30, m.w.N.), oder durch die Verwaltung bestärkt wurde (etwa Nichtbeanstandung in mehreren aufeinanderfolgenden Lohnsteuerprüfungen, bei denen der streitige Lohnsteuerabzug Prüfungsgegenstand war, vgl. Eisgruber, a.a.O., Rn. 46).

    Macht er davon keinen Gebrauch, obwohl ihm bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Zweifel über die Rechtslage kommen müssen, kann der Verzicht auf eine Anrufungsauskunft vorwerfbar sein (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1963 VI 162/62 S, BStBl III 1964, 11 und BFH-Urteil vom 18.08.2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30).

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2007 - VI 105/06
    Allerdings haftet der Arbeitgeber nicht, wenn er die Lohnsteuer aufgrund eines entschuldbaren Rechtsirrtums nicht oder nicht in der richtigen Höhe einbehalten hat (BFH-Urteil vom 18.09.1981 VI R 44/77, BStBl II 1981, 801).

    Das Finanzamt muss allerdings, wenn es den Arbeitgeber als Haftungsschuldner für nicht einbehaltene Lohnsteuern in Anspruch nehmen will, im Haftungsbescheid oder spätestens in der Entscheidung über den Einspruch gegen den Haftungsbescheid darlegen, weshalb es den Arbeitgeber als Haftungsschuldner und nicht den Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch nimmt (BFH-Urteil vom 18.09.1981 VI R 44/77, BStBl II 1981, 801).

  • BFH, 14.04.1967 - VI R 23/66

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden für nicht abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2007 - VI 105/06
    Letzteres gilt insbesondere bei inzwischen ausgeschiedenen Arbeitnehmern (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.1967 VI R 23/66, BStBl III 1967, 469).
  • BFH, 25.10.1963 - VI 162/62 S

    Steuerliche Begünstigung von tarifvertraglichen Zuschlägen für Sonntagsarbeit,

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.06.2007 - VI 105/06
    Macht er davon keinen Gebrauch, obwohl ihm bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Zweifel über die Rechtslage kommen müssen, kann der Verzicht auf eine Anrufungsauskunft vorwerfbar sein (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1963 VI 162/62 S, BStBl III 1964, 11 und BFH-Urteil vom 18.08.2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30).
  • BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

    Das Finanzgericht (FG) wies aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1687 veröffentlichten Gründen die dagegen erhobene Klage ganz überwiegend ab, beurteilte allerdings die im Einspruchsverfahren ergangenen Änderungsbescheide vom 9. Oktober 2001 und vom 16. März 2006 mangels hinreichender Bestimmtheit als nach § 125 Abs. 1 i. V. m. § 119 Abs. 1 AO nichtig und verurteilte insoweit das FA zur Änderung.
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