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   FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/2007   

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FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/2007 (https://dejure.org/2010,20810)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28.07.2010 - 3 K 2054/2007 (https://dejure.org/2010,20810)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 3 K 2054/2007 (https://dejure.org/2010,20810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anschaffungszeitpunkt einer Windkraftanlage - Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erst nach Abschluss des Probebetriebs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Reinvestition eines Gewinns aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft für die Anschaffung einer Windkraftanlage i.R.d. Einkommensteuer; Zulässigkeit der gewinnerhöhenden Auflösung einer gebildeten Rücklage durch das Finanzamt; Erlass eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschaffungszeitpunkt einer Windkraftanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anschaffungszeitpunkt einer Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 518
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.12.2009 - III R 92/08

    Anschaffung eines Grundstücks bei Besitzübergabe vor dem vertraglich vereinbarten

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/07
    Maßgeblich ist dagegen, wann Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten tatsächlich übergingen (BFH-Urteile vom 17.12.2009 III R 92/08, BFH/NV 2010, 757; vom 24.03.2006 III R 6/04, BFHE 213, 178, BStBl II 2006, 774; vom 28.11.2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975, jeweils m.w.N.; Schmidt/Kulosa, EStG § 6 Rz. 35).

    Der Zeitpunkt des Eigentumserwerbs ist insoweit unerheblich (BFH-Urteil vom 17.12.2009 III R 92/08, BFH/NV 2010, 757; Palandt/Putzo, a.a.O., § 446 Rz 13).

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/07
    Der Anleger, der sich aufgrund eines von den Projektanbietern vorformulierten Vertragswerks beteiligt und sich bei den damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften durch die Projektanbieter oder von ihnen eingeschalteten sonstigen Personen (z.B. Treuhänder, Geschäftsbesorger, Betreuer) umfassend vertreten lässt, ist regelmäßig nicht Bauherr, sondern Erwerber des bebauten und gegebenenfalls sanierten oder modernisierten Grundstücks (BFH-Urteil vom 14.11.1989 IX R 197/84, BStBl 1990 II S. 299, m.w.N. zu Bauherrenmodellen).

    Der Anleger ist nur Bauherr, wenn er auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt und das Baugeschehen beherrscht (BFH-Urteil vom 14.11.1989, a.a.O., vgl. auch BFH-Urteil vom 13.09.1989, BStBl II S. 986; Schmidt/Kulosa, EStG, § 6 Rz. 34).

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/07
    51 2. Die Entscheidung über die Verlängerung der Reinvestitionsfrist des § 6 b EStG aus Billigkeitsgründen ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamts , die nach § 102 FGO nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegt (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2001 XI R 52/00, BStBl II 2002, 201; Loose bei Tipke/Kruse, AO/FGO, § 163 AO Rz. 10).

    Nur wenn sich im konkreten Fall der Ermessensspielraum so verengt hat, dass nur eine Entscheidung richtig sein konnte, kann das Begehren dazu führen, dass die beklagte Behörde zur Billigkeitsmaßnahme verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2001 XI R 52/00, BStBl II 2002, 201).

  • BFH, 16.06.2004 - X R 56/01

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/07
    Zwar ist die Änderung eines Bescheides nach dieser Bestimmung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn dem Finanzamt die nachträglich bekanntgewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben wäre (vgl. BFH-Urteil vom 16.06.2004 X R 56/01, BFH/NV 2004, 1502).

    Versäumen sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 16.06.2004 X R 56/01, BFH/NV 2004, 1502 m.w.N.; Loose bei Tipke/Kruse, AO/FGO, § 173 AO Rz. 62 ff).

  • BFH, 12.07.2005 - II R 10/04

    Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/07
    Die Nachholung des Hinweises in der Einspruchsentscheidung ist ausreichend, sofern die Festsetzungsfrist für die abhängige Steuer bei Ergehen der Einspruchsentscheidung noch nicht abgelaufen war (vgl. BFH-Urteil vom 12.07.2005 II R 10/04, BFH/NV 2006, 228; Klein/Ratschow, AO, § 181 Rz. 31; Brandis bei Tipke/Kruse, AO/FGO, § 181 AO Rz. 22 a.E.).

    Die Kläger konnten die Verböserung durch die Rücknahme der Einspruche nicht verhindern, denn dann wäre es bei der Steuerfestsetzung nach den Ergebnissen der Betriebsprüfung verblieben (vgl. BFH-Urteil vom 12.07.2005 II R 10/04, BFH/NV 2006, 228).

  • BFH, 28.11.2006 - III R 17/05

    InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/07
    Maßgeblich ist dagegen, wann Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten tatsächlich übergingen (BFH-Urteile vom 17.12.2009 III R 92/08, BFH/NV 2010, 757; vom 24.03.2006 III R 6/04, BFHE 213, 178, BStBl II 2006, 774; vom 28.11.2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975, jeweils m.w.N.; Schmidt/Kulosa, EStG § 6 Rz. 35).
  • BFH, 24.03.2006 - III R 6/04

    Investitionszulage: Dreijährige Zugehörigkeit zum Anlagevermögen, Übergang des

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/07
    Maßgeblich ist dagegen, wann Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten tatsächlich übergingen (BFH-Urteile vom 17.12.2009 III R 92/08, BFH/NV 2010, 757; vom 24.03.2006 III R 6/04, BFHE 213, 178, BStBl II 2006, 774; vom 28.11.2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975, jeweils m.w.N.; Schmidt/Kulosa, EStG § 6 Rz. 35).
  • BFH, 04.02.2010 - II R 25/08

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/07
    Eine sachliche Unbilligkeit liegt nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 21.09.2005 X B 100/05, BFH/NV 2005, 2160; BFH-Urteil vom 04.02.2010 II R 25/08, BStBl II 2010, 663) vor, wenn im Einzelfall ein ungewollt über die Wertungen des Gesetzgebers hinausgehender sogenannter Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die mit Sinn und Zweck des Gesetzes zu vereinbarende Regelung feststellbar ist, welcher deshalb auf das vom Gesetzgeber gewollte Maß zurückzuführen ist.
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 32/06

    Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber solchen aus

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/07
    Der Verwaltungsakt über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO 1977 ist Grundlagenbescheid für den Festsetzungsbescheid (BFH-Urteil vom 20.09.2007 IV R 32/06, BFH/NV 2008, 569; Gräber/Koch, FGO, § 74 Rz. 12).
  • BFH, 21.09.2005 - X B 100/05

    Sachliche Unbilligkeit; § 163 AO

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.07.2010 - 3 K 2054/07
    Eine sachliche Unbilligkeit liegt nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 21.09.2005 X B 100/05, BFH/NV 2005, 2160; BFH-Urteil vom 04.02.2010 II R 25/08, BStBl II 2010, 663) vor, wenn im Einzelfall ein ungewollt über die Wertungen des Gesetzgebers hinausgehender sogenannter Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die mit Sinn und Zweck des Gesetzes zu vereinbarende Regelung feststellbar ist, welcher deshalb auf das vom Gesetzgeber gewollte Maß zurückzuführen ist.
  • BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07

    Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen

  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

  • FG Nürnberg, 25.11.2015 - 3 K 387/14

    Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an

    Die Prozessbevollmächtigte hat unter dem Az. 3 K 2054/2007 u.a. Klage gegen die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte 1998 und 1999 (Land-und Forstwirtschaft) erhoben.

    Das Finanzgericht Nürnberg hat im Verfahren 3 K 2054/2007 mit Urteil vom 28.07.2010 die Klage gegen die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 1998 und 1999 vom 24.09.2007 und die Einkommensteuerbescheide 1998 und 1999 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.11.2007 als unbegründet zurückgewiesen.

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 41/10

    Zurechnung einer Windkraftanlage - Nachholung des Hinweises nach § 181 Abs. 5

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage, mit der die Kläger u.a. begehrten, die gewinnerhöhende Auflösung der Rücklage rückgängig zu machen und die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 1998 und 1999 und die Einkommensteuerbescheide für 1998 und 1999 entsprechend zu ändern, sowie die Reinvestitionsfrist nach § 6b EStG bis zum 31. Dezember 1999 zu verlängern, mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 518 veröffentlichtem Urteil ab.
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