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   FG Nürnberg, 28.11.2002 - VII 265/1999   

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https://dejure.org/2002,12080
FG Nürnberg, 28.11.2002 - VII 265/1999 (https://dejure.org/2002,12080)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28.11.2002 - VII 265/1999 (https://dejure.org/2002,12080)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28. November 2002 - VII 265/1999 (https://dejure.org/2002,12080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietete Eigentumswohnung in Seniorenwohnanlage dient Wohnzwekken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermietete Eigentumswohnung in Seniorenwohnanlage dient Wohnzwekken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Degressive Abschreibung - Seniorenwohnung mit Zusatzleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Bejahung des " Dienen als Wohnzweck" bei einer vermieteten Eigentumswohnung in Wohnanlage für sogenanntes betreutes Wohnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 837
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - V 1685/98

    Degressive AfA bei Seniorenwohnanlage

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.11.2002 - VII 265/99
    Nach dessen Auffassung wird allerdings in Fällen mit der im Streitfall gewählten Vertragsgestaltung die Überlassung der Wohnräume von den vertraglich angebotenen Serviceleistungen "überlagert", was zur Folge habe, dass die Wohnräume nicht "Wohnzwecken" dienten (so im Ergebnis auch die Urteile des FG Schleswig-Holstein vom 3.11.1999 V 1685/98, EFG 2000, 166 und des FG Münster vom 7.6. 2002 4-K-3780/99).

    Im Hinblick auf die Urteile des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 3.11.1999 V 1685/98 (EFG 2000, 166 ) und des Finanzgerichts Münster vom 7.6.2002 4-K-3780/99 erscheint eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.

  • BFH, 14.03.2000 - IX R 8/97

    Ferienwohnungen dienen nicht Wohnzwecken

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.11.2002 - VII 265/99
    Eine Eigentumswohnung dient im Sinne dieser Vorschriften dann "Wohnzwecken", wenn sie dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen (vgl. das Urteil des BFH vom 14. März 2000 IX R 8/97, HFR 2000, 791).

    Der dieser Vorschrift zugrunde liegende Zweck, der gleichzeitig den entscheidenden Maßstab für die teleologische Auslegung dieser Norm bildet, besagt, dass derjenige begünstigt werden soll, der das Angebot auf dem Mietwohnungsmarkt erweitert, d. h. zusätzliche Wohnungen zur Deckung eines dauernden Wohnbedarfs zur Verfügung stellt (vgl. das Urteil des BFH vom 14.3. 2000 IX R 8/97 a. a. O.).

  • BFH, 06.03.1992 - III R 84/90

    Begünstigte Investitionen gem. § 4b InvZulG 1982

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.11.2002 - VII 265/99
    Sie beruht u. a. auf dem Urteil des BFH vom 6.3.1992 III R 84/90 (BStBl II 1992, 1044), mit dem entschieden wurde, dass sich der Betreiber eines Seniorenheims, der den im Wohnheim lebenden Personen neben der eigentlichen Wohnraumüberlassung weitere Dienst- und Fürsorgeleistungen (z. B. volle Verpflegung, Reinigung der überlassenen Räume, Betreuung und Pflege in den Wohnräumen bei leichteren Erkrankungen usw.) anbietet, ähnlich wie der Betreiber eines Sanatoriums oder Kurheims tätig werde und sich deshalb gewerblich betätige.
  • FG Baden-Württemberg, 27.01.1998 - 4 K 201/96

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Wohnzwecken dienen" für die degressive

    Auszug aus FG Nürnberg, 28.11.2002 - VII 265/99
    Zu berücksichtigen wäre ferner die Ausstattung der Wohnung, die ihren Bewohnern eine einen persönlichen Rückzug gestattende Privatsphäre verschafft (vgl. hierzu das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.1. 1998 4 K 201/96, 4 K 215/96, EFG 1998, 761).
  • BFH, 30.09.2003 - IX R 9/03

    Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime

    Es vertrat in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 837 veröffentlichten Entscheidung die Auffassung, dass die Wohnung Wohnzwecken diene, da nach der zwischen der B-GmbH und den Endnutzern zu treffenden Nutzungsvereinbarung die Wohnung dem Endnutzer auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft gewähre.
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