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   FG Nürnberg, 29.01.2003 - III 135/2001, III 135/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23623
FG Nürnberg, 29.01.2003 - III 135/2001, III 135/01 (https://dejure.org/2003,23623)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 29.01.2003 - III 135/2001, III 135/01 (https://dejure.org/2003,23623)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - III 135/2001, III 135/01 (https://dejure.org/2003,23623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Änderung der Bilanzen nach Außenprüfung - Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für Bearbeitungsgebühren und Risikoprämien iVm einer Darlehensaufnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Möglichkeit der Änderung der Bilanzen nach Außenprüfung - Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für Bearbeitungsgebühren und Risikoprämien iVm einer Darlehensaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.05.1977 - I R 27/74

    Revisionsbeklagter kann mangelnde Sachaufklärung nicht rügen, soweit er seine

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.01.2003 - III 135/01
    Zahlungen an Dritte im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme seien aber nach dem BFH-Urteil vom 04.05.1977 (BStBl. II 1977, 802) als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig.

    Nicht zeitbezogene Leistungen an Dritte im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme (Kreditvermittlungsprovisionen usw.) sind als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig (BFH, BStBl. II 1977, 802).

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.01.2003 - III 135/01
    Der BFH habe im Urteil vom 12.12.2000 (BStBl. II 2001, 282) entschieden, dass die in § 52 Abs. 9 EStG i.d.F. des StBerG 1999 enthaltene Regelung, wonach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG n.F. auch für Veranlagungszeiträume vor 1999 anzuwenden sei, verfassungskonform einzuschränken sei.

    Der BFH hat im Urteil vom 12.12.2000 VIII R 10/99 (BStBl. II 2001, 282) die Verfassungsmäßigkeit dieser neuen Vorschrift nicht verneint.

  • BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72

    Rechnungsabgrenzung bei Verwaltungsgebühren für ein Bankdarlehen und

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.01.2003 - III 135/01
    So habe der BFH die Voraussetzungen für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens bei einer Bearbeitungsgebühr für eine Bürgschaftsübernahme bejaht, obwohl diese nicht dem Darlehensgeber selbst, sondern einem Dritten geschuldet worden sei (BFH-Urteil vom 19.01.1978, BStBl. II 1978, 262 unter 1b).

    Auch Gebühren, die einem anderen als dem Darlehensgeber für die Übernahme der Bürgschaft oder die Bereitstellung einer anderweitigen Kreditsicherung bei der Darlehensaufnahme gezahlt werden, sind aktiv abzugrenzen und über die Laufzeit des Darlehens zu verteilen, da auch dieser Aufwand zeitbezogene Gegenleistung für die Kreditgewährung ist (BFH, BStBl. II 1978, 262; Schmidt/Glanegger, EStG , 20. Auflage, § 6 Rz. 395 m.w.N.).

  • BFH, 11.02.1998 - I R 23/96

    Abschlußgebühren von Bausparkassen

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.01.2003 - III 135/01
    Mit dem Urteil des BFH vom 11.02.1998 I R 23/96, BStBl. II 1998, 381 muss diese Betrachtungsweise nicht im Widerspruch stehen.
  • BFH, 20.10.1999 - X R 69/96

    Vorkostenabzug und Disagio

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.01.2003 - III 135/01
    Denn in Höhe des Unterschiedsbetrages wird eine Gegenleistung für die dauernde Kapitalüberlassung während der Zeit der Inanspruchnahme des Darlehens im Voraus erbracht (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1999 X R 69/96, BStBl. II 2000, 259).
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