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   FG Nürnberg, 30.10.2002 - VII 278/1999   

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https://dejure.org/2002,13729
FG Nürnberg, 30.10.2002 - VII 278/1999 (https://dejure.org/2002,13729)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 30.10.2002 - VII 278/1999 (https://dejure.org/2002,13729)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - VII 278/1999 (https://dejure.org/2002,13729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietete Pflegezimmer in Altenpflegeheim dienen Wohnzwecken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermietete Pflegezimmer in Altenpflegeheim dienen Wohnzwecken

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Degressive Absetzungen für eine Wohnung in einem Altenpflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Degressive Abschreibung - Seniorenwohnung mit Zusatzleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Vermietung von Pflegezimmern in einem Altenpflegeheim "zu Wohnzwecken"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1545
  • EFG 2003, 835
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - V 1685/98

    Degressive AfA bei Seniorenwohnanlage

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.10.2002 - VII 278/99
    Dies habe zur Folge, dass die Räume im Ergebnis nicht "Wohnzwecken" dienten (vgl. Tz. 1.2 der Verfügung der OFD Nürnberg vom 4.8. 1998 S-2196-77/St 21 = § 7 Karte 22.1 Einkommensteuerkartei; ähnlich die Urteile des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 3.11.1999 V 1685/98, EFG 2000, 166 und des FG Münster vom 7.6. 2002 4-K-3780/99).

    Im Hinblick auf die Urteile des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 3.11.1999 V 1685/98 und des Finanzgerichts Münster vom 7.6.2002 4-K-3780/99 erscheint eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.

  • BFH, 14.03.2000 - IX R 8/97

    Ferienwohnungen dienen nicht Wohnzwecken

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.10.2002 - VII 278/99
    Eine Eigentumswohnung dient im Sinne dieser Vorschriften dann "Wohnzwecken", wenn sie dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen (vgl. das Urteil des BFH vom 14. März 2000 IX R 8/97, HFR 2000, 791).

    Der dieser Vorschrift zugrunde liegende Zweck, der gleichzeitig den entscheidenden Maßstab für die teleologische Auslegung dieser Norm bildet, besagt, dass derjenige begünstigt werden soll, der das Angebot auf dem Mietwohnungsmarkt erweitert, d. h. zusätzliche Wohnungen zur Dekkung eines dauernden Wohnbedarfs zur Verfügung stellt (vgl. das Urteil des BFH vom 14.3. 2000 IX R 8/97 a. a. O.).

  • BFH, 06.03.1992 - III R 84/90

    Begünstigte Investitionen gem. § 4b InvZulG 1982

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.10.2002 - VII 278/99
    Sie beruht u. a. auf dem Urteil des BFH vom 6.3.1992 III R 84/90 (BStBl II 1992, 1044), mit dem entschieden wurde, dass sich der Betreiber eines Seniorenheims, der den im Wohnheim lebenden Personen neben der eigentlichen Wohnraumüberlassung weitere Dienst- und Fürsorgeleistungen (z. B. Vollverpflegung, Reinigung der überlassenen Räume, Betreuung und Pflege in den Wohnräumen bei Erkrankungen usw.) anbietet, ähnlich wie der Betreiber eines Sanatoriums ode Kurheims tätig werde und sich deshalb gewerblich betätige.
  • FG Baden-Württemberg, 27.01.1998 - 4 K 201/96

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Wohnzwecken dienen" für die degressive

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.10.2002 - VII 278/99
    Da die Wohnungen des Klägers zudem - ungeachtet der Tatsache, dass sich ihre Ausstattung an den Pflegebedürfnissen ihrer Bewohner orientiert - auch keine Merkmale eines "Massenlagers" o. ä. aufweisen, sondern ihren Bewohnern zumindest eine einen persönlichen Rückzug gestattende Privatsphäre verschaffen (vgl. hierzu das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.1. 1998 4 K 201/96, 4 K 215/96, EFG 1998, 761), ist dem Kläger in dem Streitjahr 1996 und 1997 die degressive AfA i. H. v. 7 % gemäß § 7 Abs. 5 Nr. 3 a EStG 1996 bzw. 1997 zu gewähren.
  • BFH, 30.09.2003 - IX R 7/03

    Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime

    Es vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 835 veröffentlichten Urteil die Auffassung, die Pflegezimmer dienten Wohnzwecken.
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