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   FG Niedersachsen, 01.10.2003 - 3 K 338/02   

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https://dejure.org/2003,15422
FG Niedersachsen, 01.10.2003 - 3 K 338/02 (https://dejure.org/2003,15422)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.10.2003 - 3 K 338/02 (https://dejure.org/2003,15422)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 3 K 338/02 (https://dejure.org/2003,15422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsfreibetrag nach § 17 Abs. 2 ErbStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anwendbarkeit des Versorgungsfreibetrags auf Schwerstbehinderte ohne Altersgrenze; Voraussetzungen für das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 17 Abs. 2
    Versorgungsfreibetrag; Erbschaftsteuer - Besonderer Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besonderer Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des Versorgungsfreibetrags auf Schwerstbehinderte ohne Altersgrenze; Voraussetzungen für das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 207
  • EFG 2004, 1136
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.05.1993 - VIII B 11/92

    Kein erweiterter Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2003 - 3 K 338/02
    Hiervon zu unterscheiden ist allerdings der so genannte rechtspolitische Fehler, der gegeben ist, wenn sich eine gesetzliche Regelung zwar als rechtspolitisch verbesserungsbedürftig, aber doch nicht - gemessen an der dem Gesetz immanenten Teleologie - als planwidrig, unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist (BFH-Beschluss vom 28. Mai 1993 VIII B 11/92, BStBl II 1993, 665, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92

    1. Arbeitslohnnachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dem Kalenderjahr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2003 - 3 K 338/02
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes mit dem Gleichheitssatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BStBl II 1993, 795).
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 21/97

    Ausgleichszahlungen an Kfz-Vertragshändler

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2003 - 3 K 338/02
    Ob es sich um eine Regelungslücke oder lediglich um einen so genannten rechtspolitischen Fehler handelt, ist unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes zu ermitteln, wobei für den danach erforderlichen Vergleich auf die Wertungen des Gesetzes, insbesondere die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zurückzugreifen ist (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, BStBl II 2000, 220).
  • BFH, 01.09.2004 - II B 156/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verfassungsverstoß

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1136, abgedruckt.
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