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FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG als sachliche Unbilligkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Mindestbesteuerung als sachliche Unbilligkeit
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG als sachliche Unbilligkeit i.S.d. § 163 AO
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11
- BFH, 20.08.2012 - I R 9/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1015
Wird zitiert von ... (2)
- FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen …
Bei der Frage nach dem Entstehen eines steuerpflichtigen Gewinns hätte der Beklagte daher auf der Basis seiner Rechtsauffassung zumindest die Frage der verfassungskonformen Begrenzung der Mindestbesteuerungsvorschriften und/oder die Frage einer abweichenden Festsetzung aus Billigkeitsgründen gem. § 163 AO (vgl. dazu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 2. Januar 2012 6 K 63/11, Juris; Revisionsaktenzeichen: I R 9/12) thematisieren müssen (vgl. zum Problemkreis z. B. Orth, Mindestbesteuerung und Verlustnutzungsstrategien, Finanzrundschau 2005, 515). - FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12179/09
Keine Rückgängigmachung der Teilwertabschreibung einer vom Landgericht …
c) Eine sachliche Unbilligkeit kann hingegen anzunehmen sein, wenn es nicht nur zu einer Beschränkung des Verlustausgleichs im Sinne einer zeitlichen Verschiebung bzw. Streckung kommt, sondern zu einem endgültigen Ausschluss des Verlustausgleichs aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 I B 49/10, BStBl II 2011, 826; FG München, Beschluss vom 31. Juli 2008 8 V 1588/08, EFG 2008, 1736 ; FG Nürnberg, Beschluss vom 17. März 2010 1 V 1379/2009, juris; FG BerlinBrandenburg, Urteil vom 15. Juni 2010 6 K 6216/06 B, EFG 2010, 1576; Niedersächsisches FG, Urteil vom 02. Januar 2012 6 K 63/11, juris).