Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Steuersparmodell - Spekulative Geschäfte mit Gold - Gewinnerzielungsabsicht
- Betriebs-Berater
Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 und 2011
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 und 2011
- rechtsportal.de
Einkommensteuerliche Beachtlichkeit spekulativer Goldgeschäfte trotz fehlender Gewinnerzielungsabsicht; Vorliegen eines vom Steuerpflichtigen und seinen Beratern selbst entwickelten Steuersparmodells als vorgefertigtes Konzept; Zulässigkeit der Einschaltung einer ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuersparmodell; Spekulative Geschäfte mit Gold
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Leitsatz)
Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 und 2011
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spekulative Goldgeschäfte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einkommensteuerliche Beachtlichkeit spekulativer Goldgeschäfte trotz fehlender Gewinnerzielungsabsicht; Vorliegen eines vom Steuerpflichtigen und seinen Beratern selbst entwickelten Steuersparmodells als vorgefertigtes Konzept; Zulässigkeit der Einschaltung einer ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gewinnerzielungsabsicht bei spekulativen Geschäften mit Gold möglich
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
- BFH, 19.01.2017 - IV R 5/16
Papierfundstellen
- BB 2016, 981
- EFG 2016, 916
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 19.01.2017 - IV R 5/16
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 1. 2017 IV R 10/14 - Klagebefugnis …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 2015 3 K 304/14 aufgehoben. - FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7270/14
Handel mit physischem Gold über eine ausländische Personengesellschaft - …
Bei "echten" Verlusten bleibt die Steuerersparnis stets hinter dem erforderlichen wirtschaftlichen Aufwand zurück, so dass sie bei einem ökonomisch kalkulierenden Steuerpflichtigen nicht als Triebfeder seines Tuns in Betracht kommt (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 02.12.2015 3 K 304/14, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2016, 916 Rn 50, m. Anm. Bleschick, aufgehoben durch BFH…, Urteil vom 19.01.2017 IV R 5/16, BFH/NV 2017, 755 aus verfahrensrechtlichen Gründen und ohne auf Fragen der Einkunftserzielungsabsicht einzugehen). - FG Hessen, 12.10.2016 - 9 K 372/16
§ 4 Abs.3 S.4 EStG
Es kommt für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen auf die Zweckbestimmung an, mit der ein Wirtschaftsgut im Betrieb eingesetzt wird (BFH-Urteil vom 13.12.2006 VIII R 51/04 BStBl II 2008, 137, 139 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; so auch Finanzgericht München, Urteil vom 15.01.2014, 10 K 2321/12, DStRE 2015, 577 und Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.12.2015, 3 K 304/14, EFG 2016, 916 jeweils mit weiteren Nachweisen). - FG Hessen, 12.10.2016 - 9 K 373/16
§ 4 Abs.3 S.4 EStG
Es kommt für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen auf die Zweckbestimmung an, mit der ein Wirtschaftsgut im Betrieb eingesetzt wird (BFH-Urteil vom 13.12.2006 VIII R 51/04 BStBl II 2008, 137, 139 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; so auch Finanzgericht München, Urteil vom 15.01.2014, 10 K 2321/12, DStRE 2015, 577 und Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.12.2015, 3 K 304/14, EFG 2016, 916 jeweils mit weiteren Nachweisen).