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   FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06   

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FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06 (https://dejure.org/2009,16906)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.2009 - 2 K 212/06 (https://dejure.org/2009,16906)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 2 K 212/06 (https://dejure.org/2009,16906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zeitlicher Anwendungsbereich des § 14a Abs. 1 EStG: Maßgeblichkeit des Eigentumsübergangs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14a Abs. 1 EStG; § 14a Abs. 4 EStG
    Abzug eines Freibetrages nach § 14a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft; Maßgeblichkeit der Übertragung rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums für die Eröffnung des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 14a Abs. 1 EStG

  • Judicialis

    EStG § 14a Abs. 1; ; EStG § 14a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 14; EStG § 14a
    Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 14a Abs.1 EStG; Freibetrag; Zeitlicher Anwendungsbereich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 14a Abs.1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 211
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.06.1983 - IV R 77/80

    Gewährung des Freibetrages - Veräußerungsgewinn - Veräußerung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
    Der Begriff der Veräußerung i. S .v. § 14 a EStG 1971 bezeichnete die Veräußerung im bürgerlich-rechtlichen Sinne, also die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch (BFH v. 23.06.1983 IV R 77/80 BStBl. II 1983, 633, vgl. auch BFH v. 24.07.1980 IV R 65/77, BStBl. II 1981, 124).

    Zwar hat der BFH im Zusammenhang mit der Frage, ob Grundstücksveräußerungen vor oder nach dem 1.Januar 1974 stattgefunden haben und daher § 14a Abs. 4 EStG in der bis zum 01.01.1974 geltenden Fassung anwendbar ist, offenbar, - allerdings ohne nähere Begründung -, auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages abgestellt (BFH v. 23.06.1983 IV R 77/80, BStBl. II 1983, 633 unter 1. der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90

    Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
    Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf diesen übergehen (z.B. Urteile in BStBl II 1992, 398, und in BFH/NV 2000, 1331; vom 18. Juli 2001 X R 39/97, BStBl II 2002, 284).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 39/97

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
    Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf diesen übergehen (z.B. Urteile in BStBl II 1992, 398, und in BFH/NV 2000, 1331; vom 18. Juli 2001 X R 39/97, BStBl II 2002, 284).
  • BFH, 24.07.1980 - IV R 65/77

    Die Frist von 6 Monaten im Sinne des § 14a Abs. 4 EStG beginnt mit der Eintragung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
    Der Begriff der Veräußerung i. S .v. § 14 a EStG 1971 bezeichnete die Veräußerung im bürgerlich-rechtlichen Sinne, also die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch (BFH v. 23.06.1983 IV R 77/80 BStBl. II 1983, 633, vgl. auch BFH v. 24.07.1980 IV R 65/77, BStBl. II 1981, 124).
  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
    Weder der Abschluss des schuldrechtlichen Kaufvertrags noch die Auflassung (§§ 873, 925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) führen als solche zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (BFH v. 04.06.2003 X R 49/01, BStBl II 2003, 751).
  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
    Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf diesen übergehen (z.B. Urteile in BStBl II 1992, 398, und in BFH/NV 2000, 1331; vom 18. Juli 2001 X R 39/97, BStBl II 2002, 284).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 67/00

    Einkommensteuer - Abzugsbetrag - Eigennutzung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
    Solange Nutzen, Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs noch nicht auf den Erwerber übergegangen sind, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (BFH-Entscheidung vom 27. September 2001 X R 67/00, BFH/NV 2002, 327).
  • BFH, 03.10.1984 - I R 119/81

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung im ganzen und einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
    Der Gewinn bei einer Betriebsveräußerung wird aber regelmäßig zu dem Zeitpunkt realisiert, indem das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Wirtschaftsgütern übertragen wird (vgl. z. B. BFH vom 03.10.1984, BStBl II 1985, 245).
  • BFH, 23.01.1992 - IV R 95/90

    Veräußerung durch Abgabe eines Verkaufsangebot gegen zinslose Darlehensgewährung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
    Auch das BFH-Urteil vom 23.01.1992 (IV R 95/90) lässt keine anderweitigen Rückschlüsse zu, da im Zusammenhang mit § 14 a Abs. 2 EStG a.F. (BGBl. I, 732, BStBl 1, 400) aufgrund der Bezugnahme der Vorschrift auf § 23 EStG auf das schuldrechtliche Geschäft abgestellt wurde.
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 26/01

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06
    Zwar kann ein Erwerber wirtschaftliches Eigentum schon vor dem im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt erlangen, wenn die Vertragspartner die vereinbarten Wirkungen des Vertrags eintreten lassen und der Vertrag in der Folgezeit dinglich vollzogen wird (vgl. § 41 Abs. 1 Satz 1 AO und BFH, BStBl 2004 II S. 651 m.w.N.).
  • BFH, 05.11.1998 - IV R 32/98

    Kein Freibetrag bei Ergänzungsabfindungen

  • BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09

    Jahresfrist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung;

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 211 veröffentlicht.
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