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   FG Niedersachsen, 03.08.2011 - 10 K 200/09   

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https://dejure.org/2011,27386
FG Niedersachsen, 03.08.2011 - 10 K 200/09 (https://dejure.org/2011,27386)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.08.2011 - 10 K 200/09 (https://dejure.org/2011,27386)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. August 2011 - 10 K 200/09 (https://dejure.org/2011,27386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewinnermittlungsart in Schätzungsfällen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 162 Abs. 1 AO; § 162 Abs. 2 S. 2 AO; § 4 Abs. 1 EStG; § 4 Abs. 3 EStG; § 5 Abs. 1 EStG
    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verkaufsaktivitäten über die Internetplattform Ebay; Bestimmung der maßgebenden Gewinnermittlungsart in Schätzfällen; Höhe des Wareneinsatzes bei Schätzung auf Basis der Gewinnermittlungsart des Bestandsvergleichs

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verkaufsaktivitäten über die Internetplattform Ebay

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verkaufsaktivitäten über die Internetplattform Ebay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verkaufsaktivitäten über die Internetplattform Ebay; Bestimmung der maßgebenden Gewinnermittlungsart in Schätzfällen; Höhe des Wareneinsatzes bei Schätzung auf Basis der Gewinnermittlungsart des Bestandsvergleichs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schätzung bei Verkaufsaktivitäten über die Internetplattform Ebay

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2011 - 10 K 200/09
    In Schätzungsfällen muss deshalb eine Schätzung auf dieser Basis erfolgen, es sei denn, es besteht keine Buchführungspflicht und der Steuerpflichtige hat durch die Art der Einrichtung seiner Buchführung oder auf andere Weise eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gewählt und diese Wahl nach außen kenntlich gemacht (BFH-Urteil vom 06.04.2000 IV R 31/99, BStBl II 2001, 536 mit zahlreichen Rechtsprechungshinweisen; siehe auch BFH-Urteil vom 13.10.1989 III R 30-31/85, BStBl II 1990, 287).
  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 201/78

    Zum Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EstG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2011 - 10 K 200/09
    Ohnehin fehlte es schon deshalb an der Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts, weil dieses denknotwendig einen darauf gerichteten Willen voraussetzt; wer, wie der Kläger, gar keinen Gewinn ermitteln will, hat folglich auch keine Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten getroffen (vgl. BFH-Urteil vom 30.091980 VIII R 201/78, BStBl II 1981, 301).
  • BFH, 13.10.1989 - III R 30/85

    Gewinnermittlung - Überschußrechnung - Erkennbarkeit nach außen - Sammeln von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2011 - 10 K 200/09
    In Schätzungsfällen muss deshalb eine Schätzung auf dieser Basis erfolgen, es sei denn, es besteht keine Buchführungspflicht und der Steuerpflichtige hat durch die Art der Einrichtung seiner Buchführung oder auf andere Weise eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gewählt und diese Wahl nach außen kenntlich gemacht (BFH-Urteil vom 06.04.2000 IV R 31/99, BStBl II 2001, 536 mit zahlreichen Rechtsprechungshinweisen; siehe auch BFH-Urteil vom 13.10.1989 III R 30-31/85, BStBl II 1990, 287).
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