Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 03.09.1996 - VI 515/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,22827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 158 Nr. 6 StBerG; § 67 S. 1 StBerG
Angemessenheit der Berufshaftpflichtversicherung; Gleichheitsverstoß wegen Mindestversicherungssumme; Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angemessenheit der Berufshaftpflichtversicherung; Gleichheitsverstoß wegen Mindestversicherungssumme; Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1997, 316
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht …
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.1996 - VI 515/93
Hieraus folgt zwangsläufig, daß Härten im Einzelfall unvermeidlich und hinzunehmen sind (BVerfG, Beschluß des Ersten Senats vom 26. Juni 1961, 1 BvL 17/60, BVerfGE 13, 21, 29). - BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.1996 - VI 515/93
Es genügt, wenn sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung aus dem ganzen Gesetz ermitteln lassen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluß des Zweiten Senats vom 11. Januar 1966, 2 BvR 424/63, BVerfGE 19, 354, 362). - BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64
Unterhalt II
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.1996 - VI 515/93
Eine hinzunehmende Typisierung setzt allerdings voraus, daß die durch sie eintretenden Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen treffen und daß der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG, Beschluß des Ersten Senats vom 2. Juli 1969, 1 BvR 669/64, BVerfGE 26, 265, 276). - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.1996 - VI 515/93
Der Gesetzgeber ist auch nicht gehindert, aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zu wählen und sich mit einer Typengerechtigkeit zu begnügen (vgl. BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 6. Dezember 1983, 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 354).