Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 03.09.1996 - XV 29/92 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 22 BewG; § 13a Abs. 8 Nr. 1 EStG; § 13a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 S. 1 EStG
Ermittlung von Gewinn aus Landwirtschaft nach Durchschnittssätzen; Ausdehnung von landwirtschaftlicher Anbaufläche durch Nutzungsänderung; Sonderkulturen als landwirtschaftliche Nutzung; Gesonderte Gewinnansetzung für Sonderkulturen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung von Gewinn aus Landwirtschaft nach Durchschnittssätzen; Ausdehnung von landwirtschaftlicher Anbaufläche durch Nutzungsänderung; Sonderkulturen als landwirtschaftliche Nutzung; Gesonderte Gewinnansetzung für Sonderkulturen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.09.1996 - XV 29/92
- BFH, 16.10.1997 - IV R 87/96
Papierfundstellen
- EFG 1997, 276
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.10.1983 - IV R 175/79
Steuergesetze - Analogieschluß - Rechtssicherheit
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.1996 - XV 29/92
Eine solche Lückenausfüllung ist auch im Steuerrecht zu Lasten des Steuerpflichtigen zulässig, wenn eindeutige Rechtsprinzipien bestehen, nach denen die Lücke zu schließen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1983 IV R 175/79, BStBl II 1984, 221).