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FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bei der Bewertung von Erbbaurecht ist § 146 Abs. 6 BewG nicht anzuwenden
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bei der Bewertung von Erbbaurecht ist § 146 Abs. 6 BewG nicht anzuwenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BewG § 146 Abs. 6; BewG § 148 Abs. 1 Satz 2
Bewertung; Erbbaurecht; Bodenwert; Ertragswertverfahren; Substanzwert - Keine Anwendung des § 146 Abs. 6 BewG bei der Bewertung von Erbbaurechten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Anwendung des § 146 Abs. 6 BewG bei der Bewertung von Erbbaurechten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung eines Mindestwerts bei der Bewertung von Erbbaurechten; Angemessene Berücksichtigung des Wertes von Grund und Boden; Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01
- BFH, 17.05.2006 - II R 58/02