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   FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V (VIII) 315/97   

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https://dejure.org/1999,7601
FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V (VIII) 315/97 (https://dejure.org/1999,7601)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.1999 - V (VIII) 315/97 (https://dejure.org/1999,7601)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - V (VIII) 315/97 (https://dejure.org/1999,7601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Umbaumaßnahmen; Dauernde Last; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Umbaumaßnahmen als dauernde Last

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Umbaumaßnahmen; Dauernde Last; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Umbaumaßnahmen als dauernde Last

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauernde Last, Aufwendungen für Umbaumaßnahmen anlässlich eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufwendungen für Umbaumaßnahmen sind nur dann als dauernde Last abzugsfähig, wenn in dem Wirtschaftsüberlassungsvertrag eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde; die spätere vertragliche Begründung einer entsprechenden Pflicht stellt eine freiwillig begründete ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V (VIII) 315/97
    Insoweit gelten die Erwägungen des Großen Senats zur Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung entsprechend (BFH, Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 106/92 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V (VIII) 315/97
    Soweit wiederkehrende Leistungen ohne Bezug zu einem vom Versprechensempfänger dafür erhaltenen Vermögenswert gewährt werden, sind sie als Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht i.S.v. § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbar (BFH, Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BStBl II 1996, 680 unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847).
  • BFH, 18.02.1993 - IV R 106/92

    Leistungen aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags als dauernde Lasten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V (VIII) 315/97
    Insoweit gelten die Erwägungen des Großen Senats zur Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung entsprechend (BFH, Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 106/92 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V (VIII) 315/97
    Soweit wiederkehrende Leistungen ohne Bezug zu einem vom Versprechensempfänger dafür erhaltenen Vermögenswert gewährt werden, sind sie als Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht i.S.v. § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbar (BFH, Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BStBl II 1996, 680 unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847).
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