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   FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17   

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FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17 (https://dejure.org/2018,16653)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.04.2018 - 3 K 152/17 (https://dejure.org/2018,16653)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. April 2018 - 3 K 152/17 (https://dejure.org/2018,16653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld: Mehraktige Ausbildung - Nachweisanforderungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
    Dazu seien nach der BFH-Rechtsprechung objektive Beweisanzeichen erforderlich (Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152) und die Ausbildung müsse in einem engen zeitlichen Zusammenhang fortgesetzt werden (Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163).

    Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH, Urteile vom 03.07.2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl. II 2015, 152, Rn. 25; vom 16.06.2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rn. 26; vom 03.09.2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl. II 2016, 166 Rn. 16).

    Hierfür ist auch erforderlich, dass aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar wird, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH, Urteil vom 03.07.2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl. II 2015, 152, Rn. 30).

  • BFH, 17.01.2019 - III R 8/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
    Es ist vielmehr für den Anspruch auf Kindergeld ausreichend, dass die wesentlichen Sachverhaltsumstände - wie hier - spätestens im Entscheidungszeitpunkt vollständig und glaubhaft dargelegt sind (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar 2018 9 K 994/17 Kg, juris, Revision anhängig unter III R 8/18).

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen, da eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Fortbildung des Rechts angesichts der zu diesem Themenbereich bereits anhängigen Revisionsverfahren (u.a. III R 8/18) erforderlich ist.

  • FG Saarland, 15.02.2017 - 2 K 1290/16

    Kindergeld: bei Berufsziel "Steuerberater" Abschluss der erstmaligen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
    Wird somit eine Berufstätigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten aufgenommen, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient, können die einzelnen Ausbildungsabschnitte regelmäßig nicht mehr integrative Teile einer einheitlichen Ausbildung sein (BFH, Urteil vom 04.02.2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl. II 2016, 615, Rn. 15; in diesem Sinne auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.10.2017 13 K 76/17, juris; vgl. auch Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15.02.2017 2 K 1290/16, Rn. 28 f., juris, Revision anhängig unter V R 13/17; ebenso FG Münster, Urteil vom 17. Januar 2018 3 K 2555/17 Kg, juris).
  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17

    Kindergeld: Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
    Es ist vielmehr für den Anspruch auf Kindergeld ausreichend, dass die wesentlichen Sachverhaltsumstände - wie hier - spätestens im Entscheidungszeitpunkt vollständig und glaubhaft dargelegt sind (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar 2018 9 K 994/17 Kg, juris, Revision anhängig unter III R 8/18).
  • BFH, 10.04.2019 - III R 43/17

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
    Wird somit eine Berufstätigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten aufgenommen, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient, können die einzelnen Ausbildungsabschnitte regelmäßig nicht mehr integrative Teile einer einheitlichen Ausbildung sein (BFH, Urteil vom 04.02.2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl. II 2016, 615, Rn. 15; in diesem Sinne auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.10.2017 13 K 76/17, juris; vgl. auch Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15.02.2017 2 K 1290/16, Rn. 28 f., juris, Revision anhängig unter V R 13/17; ebenso FG Münster, Urteil vom 17. Januar 2018 3 K 2555/17 Kg, juris).
  • BFH, 04.02.2016 - III R 14/15

    Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
    Wird somit eine Berufstätigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten aufgenommen, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient, können die einzelnen Ausbildungsabschnitte regelmäßig nicht mehr integrative Teile einer einheitlichen Ausbildung sein (BFH, Urteil vom 04.02.2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl. II 2016, 615, Rn. 15; in diesem Sinne auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.10.2017 13 K 76/17, juris; vgl. auch Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15.02.2017 2 K 1290/16, Rn. 28 f., juris, Revision anhängig unter V R 13/17; ebenso FG Münster, Urteil vom 17. Januar 2018 3 K 2555/17 Kg, juris).
  • BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14

    Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
    Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH, Urteile vom 03.07.2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl. II 2015, 152, Rn. 25; vom 16.06.2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rn. 26; vom 03.09.2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl. II 2016, 166 Rn. 16).
  • BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15

    Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
    Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH, Urteile vom 03.07.2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl. II 2015, 152, Rn. 25; vom 16.06.2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rn. 26; vom 03.09.2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl. II 2016, 166 Rn. 16).
  • FG Niedersachsen, 17.10.2017 - 13 K 76/17

    Berücksichtigungsfähigkeit eines volljährigen Kindes beim Kindergeld während der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
    Wird somit eine Berufstätigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten aufgenommen, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient, können die einzelnen Ausbildungsabschnitte regelmäßig nicht mehr integrative Teile einer einheitlichen Ausbildung sein (BFH, Urteil vom 04.02.2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl. II 2016, 615, Rn. 15; in diesem Sinne auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.10.2017 13 K 76/17, juris; vgl. auch Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15.02.2017 2 K 1290/16, Rn. 28 f., juris, Revision anhängig unter V R 13/17; ebenso FG Münster, Urteil vom 17. Januar 2018 3 K 2555/17 Kg, juris).
  • FG Münster, 17.01.2018 - 3 K 2555/17

    Ausbildung - Einheitliche erstmalige Berufsausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
    Wird somit eine Berufstätigkeit zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten aufgenommen, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient, können die einzelnen Ausbildungsabschnitte regelmäßig nicht mehr integrative Teile einer einheitlichen Ausbildung sein (BFH, Urteil vom 04.02.2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl. II 2016, 615, Rn. 15; in diesem Sinne auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.10.2017 13 K 76/17, juris; vgl. auch Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15.02.2017 2 K 1290/16, Rn. 28 f., juris, Revision anhängig unter V R 13/17; ebenso FG Münster, Urteil vom 17. Januar 2018 3 K 2555/17 Kg, juris).
  • BFH, 15.04.2015 - V R 27/14

    Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger

  • BFH, 21.03.2019 - III R 18/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. April 2018 3 K 152/17 aufgehoben.

    Die Familienkasse beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 4. April 2018  3 K 152/17 aufzuheben.

  • FG Düsseldorf, 08.03.2019 - 15 K 1820/18

    Gewährung von Kindergeld für einen Volljährigen bis zum Abschluss einer

    Der Senat schließt sich nicht der Verwaltungsauffassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2017 V 6.1 Abs. 1 Satz 8 an, sondern hält es für ausreichend, dass die wesentlichen Sachverhaltsumstände - wie hier - spätestens im Entscheidungszeitpunkt vollständig und glaubhaft dargelegt sind (so auch Urteil des FG Düsseldorf vom 11.1.2018 9 K 994/17, juris, Rev. BFH III R 8/18; Niedersächsisches FG, Gerichtsbescheid vom 4.4.2018 3 K 152/17, juris, Rev. BFH III R 18/18).
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