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   FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18   

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https://dejure.org/2020,50633
FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18 (https://dejure.org/2020,50633)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2020 - 6 K 53/18 (https://dejure.org/2020,50633)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 6 K 53/18 (https://dejure.org/2020,50633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Die Anerkennung einer ausländischen Stiftung als gemeinnützig richtet sich alleine nach deutschem Recht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    FG Niedersachsen zur Anerkennung einer ausländischen Stiftung als gemeinnützig - Anerkennung einer ausländischen Stiftung als gemeinnützig richtet sich alleine nach deutschem Recht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ges. Feststellung gem. § 60a AO über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen bei Stiftungen nach ausländischem Recht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.10.2016 - I R 54/14

    Persönliche Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit eines ausländischem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Das FA führte zur Begründung aus, eine Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG für eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.d. § 2 Nr. 1 KStG komme nur dann in Betracht, wenn die nach ausländischem Recht errichtete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit einem deutschen Körperschaftsteuersubjekt vergleichbar sei (Typenvergleich; BFH-Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14, BStBl II 2017, 1216).

    Dazu sei es nicht nur erforderlich, dass der Satzungstext und dessen Auslegung Anhaltspunkt dafür gebe, welcher steuerbegünstigte Zweck durch die Körperschaft verfolgt werde und dass die Zweckverfolgung ausschließlich und unmittelbar erfolge, denn diese BFH-Rechtsprechung betreffe die vor dem 01.01.2009 gegründeten Körperschaften (BFH-Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14 a.a.O. Tz. II 2 Buchstabe c der Gründe m.w.N.).

    Nach Rechtsprechung des BFH kommt es hierbei auf den sog. Typenvergleich (BFH-Urteil vom 08.02.2017 I R 55/14, BFH/NV 2017, 1588, Rz. 14) und somit auf einen Vergleich der wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur an (BFH-Urteile vom 25.10.2016 I R 54/14, BFHE 256, 66, BStBl II 2017, 1216, Rz. 9; vom 08.02.2017 I R 55/14, BFH/NV 2017, 1588, Rz. 14).

    Zwar sind Einrichtungen, die nicht auf einem Markt im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsteilnehmern auftreten, vom unionsrechtlichen Gesellschaftsbegriff ausgeschlossen, die Klägerin steht jedoch Wirtschaftsteilnehmern gleich, da sie zur Durchführung ihrer satzungsgemäßen Zwecke in Deutschland belegenen Grundbesitz vermietet (vgl. dazu BFH Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14, BStBl 11, 2017).

    Die Bundesrepublik Deutschland ist auch aus Gründen des Unionsrechts --insbesondere der Grundfreiheiten-- nicht verpflichtet, den Gemeinnützigkeitsstatus ausländischen Rechts anzuerkennen (BFH Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14, BStBl 11, 2017 m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung; EuGH-Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer vom 14. September 2006 C-386/04, EU:C:2006:568, Rz 47; Persche vom 27.01.2009 C-318/07, EU:C:2009:33, Rz 48).

  • BFH, 08.02.2017 - I R 55/14

    Veräußerungsgewinn einer Stiftung liechtensteinischen Rechts durch Verzicht auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Nach Rechtsprechung des BFH kommt es hierbei auf den sog. Typenvergleich (BFH-Urteil vom 08.02.2017 I R 55/14, BFH/NV 2017, 1588, Rz. 14) und somit auf einen Vergleich der wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur an (BFH-Urteile vom 25.10.2016 I R 54/14, BFHE 256, 66, BStBl II 2017, 1216, Rz. 9; vom 08.02.2017 I R 55/14, BFH/NV 2017, 1588, Rz. 14).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 209/85

    Zur Frage der Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke durch gemeinnützige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Eine Körperschaft verfolge bereits dann eigenwirtschaftliche Zwecke i.S.d. § 55 Abs. 1 Halbsatz 1 AO, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet sei, ihr Vermögen und ihre Einkünfte zu erhöhen (BFH-Urteil vom 26.04.1989 I R 209/85, BStBl II Seite 670 Tz. IV. 2 Buchstabe a der Gründe).
  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Die Bundesrepublik Deutschland ist auch aus Gründen des Unionsrechts --insbesondere der Grundfreiheiten-- nicht verpflichtet, den Gemeinnützigkeitsstatus ausländischen Rechts anzuerkennen (BFH Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14, BStBl 11, 2017 m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung; EuGH-Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer vom 14. September 2006 C-386/04, EU:C:2006:568, Rz 47; Persche vom 27.01.2009 C-318/07, EU:C:2009:33, Rz 48).
  • BFH, 08.02.1995 - I R 73/94

    Vereinigung der Eigentümer von Rittergütern ist keine ins körperschaftsteuerliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Eine Körperschaft unterscheidet sich von einer Personengesellschaft oder einer natürlichen Person insbesondere dadurch, dass eine Körperschaft durch Organisation und Struktur gegenüber den Mitgliedern verselbständigt, also in ihrer Existenz vom Mitgliederbestand unabhängig ist, über eigene Organe und ein Vermögen verfügt, das vom Vermögen ihrer Mitglieder weitgehend getrennt ist (vgl. BFH-Urteil vom 8.2.1995 I R 73/94, BFHE 177, 86, BStBl II 95, 552, Rz. 14; Rengers in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 1 KStG Rz. 144).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Die Bundesrepublik Deutschland ist auch aus Gründen des Unionsrechts --insbesondere der Grundfreiheiten-- nicht verpflichtet, den Gemeinnützigkeitsstatus ausländischen Rechts anzuerkennen (BFH Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14, BStBl 11, 2017 m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung; EuGH-Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer vom 14. September 2006 C-386/04, EU:C:2006:568, Rz 47; Persche vom 27.01.2009 C-318/07, EU:C:2009:33, Rz 48).
  • BFH, 18.08.2022 - V R 15/20

    Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 04.05.2020 - 6 K 53/18 aufgehoben.

    Das FA beantragt, das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 04.05.2020 - 6 K 53/18 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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