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   FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17   

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https://dejure.org/2017,42915
FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17 (https://dejure.org/2017,42915)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.10.2017 - 14 V 65/17 (https://dejure.org/2017,42915)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 14 V 65/17 (https://dejure.org/2017,42915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung und Rechtsschutzbedürfnis

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Rechtsschutzinteresse für Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 941
  • NZI 2017, 8
  • EFG 2018, 9
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.08.2012 - V B 59/11

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17
    Wenn die Zwangsvollstreckung nunmehr unzulässig und eine Durchsetzung derartiger Ansprüche nur noch nach Maßgabe der Vorschriften der Insolvenzordnung möglich ist und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steuerforderungen lediglich ein Recht zur Teilnahme an dem Insolvenzverfahren gewähren, ohne dass die sachliche Begründetheit des Anspruchs schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens feststehen muss, weil die Prüfung der angemeldeten Forderungen im Insolvenzverfahren erfolgt (§ 176 InsO), dann kann die Anordnung, die Vollziehung eines solchen Bescheides auszusetzen keinen Sinn mehr machen (so schon zum Konkursverfahren: BFH-Urteil vom 27. November 1974, I R 185/73, BFHE 114, 164, BStBl 1975, 208; BFH-Beschluss vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).

    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen, der eine Aussetzung der Vollziehung der ihm erteilten Steuerbescheide begehrt, ist das daher Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag entfallen (st. Rspr. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611; vom 27. August 2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3; vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).

  • BFH, 30.03.2006 - V R 2/04

    Erlass von Säumniszuschlägen - Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17
    Auch wenn nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Säumniszuschläge entstehen und zur Tabelle anzumelden sind, kann dies kein Rechtsschutzbedürfnis der A begründen, weil A ihr Ziel, nicht mit Säumniszuschlägen belastet zu werden, über einen Erlass gemäß § 227 AO verfolgen kann (vgl. Klein/Rätke, AO § 240 Rz. 56, § 361 Rz. 33; vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 2006 V R 2/04, BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612).
  • BFH, 27.08.2014 - VII B 37/14

    Wegfall des Rechtschutzinteresse für AdV eines Duldungsbescheids

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17
    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen, der eine Aussetzung der Vollziehung der ihm erteilten Steuerbescheide begehrt, ist das daher Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag entfallen (st. Rspr. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611; vom 27. August 2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3; vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).
  • BFH, 27.11.1974 - I R 185/73

    Steuerforderung - Konkurs - Konkurseröffnung - Zwangsvollstreckung - Aussetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17
    Wenn die Zwangsvollstreckung nunmehr unzulässig und eine Durchsetzung derartiger Ansprüche nur noch nach Maßgabe der Vorschriften der Insolvenzordnung möglich ist und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steuerforderungen lediglich ein Recht zur Teilnahme an dem Insolvenzverfahren gewähren, ohne dass die sachliche Begründetheit des Anspruchs schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens feststehen muss, weil die Prüfung der angemeldeten Forderungen im Insolvenzverfahren erfolgt (§ 176 InsO), dann kann die Anordnung, die Vollziehung eines solchen Bescheides auszusetzen keinen Sinn mehr machen (so schon zum Konkursverfahren: BFH-Urteil vom 27. November 1974, I R 185/73, BFHE 114, 164, BStBl 1975, 208; BFH-Beschluss vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).
  • BFH, 31.01.2017 - V B 14/16

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Insolvenzfall bei Beschwerde gegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17
    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen, der eine Aussetzung der Vollziehung der ihm erteilten Steuerbescheide begehrt, ist das daher Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag entfallen (st. Rspr. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611; vom 27. August 2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3; vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).
  • BFH, 31.08.2011 - VII B 59/11

    Zuständigkeit der Finanzgerichte für die Überprüfung von Insolvenzanträgen der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17
    Die durch den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretene Rechtsfolge hätte A allenfalls dadurch vermeiden können, dass sie unmittelbar gegen den vom Antragsgegner gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgegangen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 2011, VII B 59/11, BFH/NV 2011, 2105), was sie jedoch - soweit aus den Akten ersichtlich - nicht getan hat.
  • VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser) - Säumniszuschläge

    Im Übrigen wäre ein gerichtlicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden gewesen, da die Rechtsfrage des Bestehens eines Rechtsschutzinteresses bei fehlender anstehender Vollstreckung nicht hinreichend geklärt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 KR 386/12 B ER -, juris; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 14 V 65/17 -, juris: kein Rechtsschutzbedürfnis, da ein Erlass der Säumniszuschläge beantragt werden könne).
  • FG Münster, 10.10.2019 - 5 K 1382/16

    Ablehnung des Erlasses von Säumniszuschlägen bei fehlenden Voraussetzung für

    Ferner hat die Rechtsprechung bei Säumniszuschlägen aus dem Zweck des § 240 AO eine Reihe von Grund-sätzen entwickelt, die für eigene Ermessenserwägungen der Finanzbehörde im Bereich der sachlichen Billigkeitsgründe nur noch wenig Raum lassen (Heuermann, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 240 Rdn. 101; v. Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 227 Rdn. 229; Wackerbeck, EFG 2018, 9, 11; siehe auch AEAO zu § 240 Nr. 5 Abs. 2).
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