Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98 V |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Finanzgericht Niedersachsen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befugnis zur Sichtung und Auswertung von Unterlagen, die bei Beschlagnahme und Durchsuchung gefunden wurden; Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter einer Sparkasse; Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bank und Kunden; Verbot der Verwertung
- zbb-online.com (Leitsatz)
AO 1977 §§ 30a, 194, 208
Verwertungsverbot von Tafelpapieren ohne Auslandsbezug als Zufallsfunde bei auf Auslandsfinanztransfer gerichteten Ermittlungsverfahren - spiegel.de (Pressemeldung)
STEUERN - Hoffnung für Sünder
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Abgabenordnung; zur Verwertungsbefugnis beschlagnahmter Unterlagen bei Tafelgeschäften
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
AO § 30a Abs. 1 und 3, § 154 Abs. 2
Verwertungsverbot von Tafelpapieren ohne Auslandsbezug als Zufallsfunde bei auf Auslandsfinanztransfer gerichtetem Ermittlungsverfahren
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 414
- NJW-RR 2000, 1672 (Ls.)
- EFG 1999, 149
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99
Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 1999, 149).Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf die in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 149, abgedruckten wesentlichen Entscheidungsgründe der Vorinstanz verwiesen.
- BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung
Zwar hatte er in seinen Beschlüssen vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 (…BFH/NV 1998, 424) und vom 25. Juli 2000 VII B 28/99 (BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643) die Frage des Rechtswegs wegen der Bindungswirkung nach § 17a Abs. 5 GVG nicht zu überprüfen, doch hat er, namentlich in der zweitgenannten Entscheidung, deutlich zu erkennen gegeben, dass er die von der jeweiligen Vorinstanz (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1996 3 V 37/96, EFG 1997, 519; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, EFG 1999, 149) vertretene Rechtsauffassung (Zulässigkeit des Finanzrechtswegs in solchen Fällen) teilt. - LG Wuppertal, 19.05.1999 - 26 KLs 29/98 Dieses gezielte Verhalten geht auch über den bloßen An- oder Verkauf von Tafelpapieren hinaus (vgl. zu Tafelgeschäften: FG Niedersachsen, NJW-RR 1999, 414; andererseits zu verschleierten Barzahlungen: FG Niedersachsen, NJW-RR 1999, 410).
- BFH, 21.12.2001 - VII B 216/01
Außerordentliche Beschwerde
Zu dieser Verpflichtung war es gekommen, nachdem eine andere Kundin der S in einem parallel hierzu geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG (Beschluss vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 149; bestätigt vom Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643) erfolgreich war. - FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
Befugnis zur Verwertung festgestellter Daten aus einem Auskunftsersuchen über …
Schließlich darf durch die einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht unzulässigerweise vorweggenommen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 - VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl. II 2000, 643; FG Nds., EFG 1999, 149). - FG Hessen, 05.09.2000 - 4 V 2857/00
Zuständigkeit; Rechtsweg; Steuerfahndung; strafrechtliches Ermittlungsverfahren; …
Auch hier hatte das Niedersächsische Finanzgericht (Beschluß vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, EFG 1999, 149 ) in der Vorinstanz den Finanzrechtsweg bejaht (…ohne im übrigen auf den BFH-Beschluß vom 25. Juni 1991 VII B 136, 137/90, BFH/NV 1992, 254, einzugehen); der BFH war an diese Auffassung gebunden. - FG Niedersachsen, 05.12.2001 - 6 V 779/00
Bankenfälle - Rechtsbehelfe der Bankkunden bei Ermittlungen der Steufa
Schließlich darf durch die einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht unzulässigerweise vorweggenommen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 ? VII B 28/99, BFHE 193, 44, BStBl. II 2000, 643; FG Nds., EFG 1999, 149). - LG Karlsruhe, 08.01.2001 - 12 Qs 21/00 Der Umstand allein, dass ein Bankinstitut im Rahmen von Tafelgeschäften Inhaberschuldverschreibungen veräußert, begründet nach Auffassung der Kammer den Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung durch Kunden nicht (vgl. Beschluss der Kammer vom 05.10.2000, 12 Qs 8/00, Seite 3; ebenso LG Bielefeld, Beschluss vom 09.03.1999, Qs 109/99, WM 2000, 239, 240 rechte Spalte; LG Itzehoe, Beschluss vom 09.06.1999, 9 Qs 67/99 I, NStZ 2000, 149 linke Spalte; ähnlich auch Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 04.12.1998, X 524/98 V; bestätigt durch BFH, Beschluss vom 25.07.2000, WM 2000, 1842, 1844 ff.).