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   FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08   

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https://dejure.org/2010,19055
FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08 (https://dejure.org/2010,19055)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.2010 - 9 K 100/08 (https://dejure.org/2010,19055)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 9 K 100/08 (https://dejure.org/2010,19055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rücklage nach § 7g EStG bei behaupteter atypisch stiller Beteiligung an einem polnischen Unternehmen - Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht bei Betriebserweiterung - Berücksichtigung von Missbrauchserwägungen - Begünstigung ausländischer Betriebe bzw. ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht von Investitionsabzugsbeträgen bei wesentlicher Erweiterung eines bisherigen polnischen Betriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g
    Rücklage (§ 7 g EStG ) für eine atypisch stille Gesellschaft an einem polnischen Unternehmen; Rücklage; Atypisch stille Gesellschaft; Polnisches Unternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rücklage (§ 7 g EStG) für eine atypisch stille Gesellschaft an einem polnischen Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1487
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.02.2007 - XI R 24/06

    Ansparabschreibung: hinreichende Konkretisierung der "voraussichtlichen"

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08
    Diese vorstehende Restriktion wird auch auf bestehende Betriebe bezogen, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt, da die wesentliche Erweiterung in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung einer "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" (§ 269 Handelsgesetzbuch - HGB -) gleichzusetzen ist (zum Ganzen - m.w.N. - zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 2009 I B 69/09, BFH/NV 2009, 1805 und Urteil des BFH vom 14. Februar 2007 XI R 24/06, BFH/NV 2007, 1110).
  • BFH, 15.06.2005 - IV B 28/05

    Ansparrücklage nach § 7g EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08
    Vielmehr ist für diese Prognose auch zu würdigen, ob objektiv gewichtige Gesichtspunkte gegen die Annahme einer Investitionstätigkeit erkennbar sind, die den gesetzlichen Tatbestand einer "voraussichtlichen" Investition (unbeschadet einer anderslautenden Behauptung des Steuerpflichtigen) ausschließen (s. insoweit Beschluss des BFH vom 15. Juni 2005 IV B 28/05, BFH/NV 2005, 2008 m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08
    Damit wird einzelfallbezogen anhand objektiver Gegebenheiten gewürdigt, ob die Investition tatsächlich geplant ist, um die anderenfalls mögliche Inanspruchnahme der Ansparabschreibung "ins Blaue hinein" auszuschließen (Urteil des BFH vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 41/03

    Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08
    Denn es ist bei der für eine "voraussichtliche" Investition erforderlichen Prognose der Investitionstätigkeit nicht nur zu prüfen, ob die Investition überhaupt möglich ist (insoweit z.B. Urteil des BFH vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848).
  • BFH, 30.06.2009 - I B 69/09

    Ansparabschreibung bei Betriebseröffnung - Keine Aussetzung der Vollziehung bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08
    Diese vorstehende Restriktion wird auch auf bestehende Betriebe bezogen, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt, da die wesentliche Erweiterung in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung einer "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" (§ 269 Handelsgesetzbuch - HGB -) gleichzusetzen ist (zum Ganzen - m.w.N. - zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 2009 I B 69/09, BFH/NV 2009, 1805 und Urteil des BFH vom 14. Februar 2007 XI R 24/06, BFH/NV 2007, 1110).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08
    Eine durch objektivierte wirtschaftliche Gegebenheiten, an welche eine Prognose anknüpfen könnte, nicht gedeckte Minderung des steuerlichen Ergebnisses wäre unvereinbar mit der generell an Steuertatbestände zu stellenden Anforderung, dass der Gesetzgeber Belastungsgründe "möglichst unausweichlich" normieren muss (vgl. Urteil des BFH vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184).
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