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FG Niedersachsen, 05.07.2006 - 2 K 592/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 1 EStG; § 18 EStG; § 24 Nr. 2 EStG
Abhängigkeit einer betrieblichen Tätigkeit als Seelotse von der Zulassung als Träger einesöffentlichen Amtes; Betriebsaufgabe nach dem Wegfall der Tätigkeitsvoraussetzung; Bestallung als unabdingbare Betriebsgrundlage für die Fortführung des Betriebes; Aktivierungsgebot ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsaufgabegewinn; Lotsentätigkeit; Überbrückungsgelder; Betriebseinnahmen - Kein Betriebsaufgabegewinn hinsichtlich der Überbrückungsgelder eines Lotsen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Betriebsaufgabegewinn hinsichtlich der Überbrückungsgelder eines Lotsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abhängigkeit einer betrieblichen Tätigkeit als Seelotse von der Zulassung als Träger einesöffentlichen Amtes; Betriebsaufgabe nach dem Wegfall der Tätigkeitsvoraussetzung; Bestallung als unabdingbare Betriebsgrundlage für die Fortführung des Betriebes; Aktivierungsgebot ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.04.1966 - IV 335/65
Bezüge, die die Witwe eines Arztes aus einem bei einer Kassenärztlichen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2006 - 2 K 592/04
Die Leistung der Lotsenbrüderschaft entspricht dem so genannten"Gnadenvierteljahr" bzw. der (früheren) Regelung bei Kassenärztlichen Vereinigungen aus einer so genannten "erweiterten Honorarverteilung" (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 1966 IV 335/65, BStBl III 1966, 458 und vom 22. September 1976 IV R 112/71, BStBl II 1977, 29;… ebenso Herrmann/ Heuer/ Raupach -Horn, EStG, § 24 Anm. 73 und Schmidt-Wacker, EStG § 28 Rz. 255).Auch gehören sie nicht zum Aufgabegewinn (BFH-Urteil vom 14. April 1966, a.a.O.).
- BFH, 22.09.1976 - IV R 112/71
Bezüge eines Kassenarztes - Erweiterte Honorarverteilung - Kassenärztliche …
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2006 - 2 K 592/04
Die Leistung der Lotsenbrüderschaft entspricht dem so genannten"Gnadenvierteljahr" bzw. der (früheren) Regelung bei Kassenärztlichen Vereinigungen aus einer so genannten "erweiterten Honorarverteilung" (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 1966 IV 335/65, BStBl III 1966, 458 und vom 22. September 1976 IV R 112/71, BStBl II 1977, 29;… ebenso Herrmann/ Heuer/ Raupach -Horn, EStG, § 24 Anm. 73 und Schmidt-Wacker, EStG § 28 Rz. 255). - BFH, 11.08.1983 - IV R 156/80
Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2006 - 2 K 592/04
Sofern die betriebliche Tätigkeit von der Zulassung als Träger eines öffentlichen Amtes abhängt, führt die Entlassung aus diesem Amt wegen der Bindung der Berufsausübung an die Person des Amtsinhabers zur Betriebsaufgabe (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1983 IV R 156/80, juris, zur Entlassung eines Notars aus seinem Amt).