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   FG Niedersachsen, 05.10.2020 - 11 V 112/20   

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https://dejure.org/2020,35540
FG Niedersachsen, 05.10.2020 - 11 V 112/20 (https://dejure.org/2020,35540)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.10.2020 - 11 V 112/20 (https://dejure.org/2020,35540)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 11 V 112/20 (https://dejure.org/2020,35540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berechnungsmethode zur umsatzsteuerrechtlichen Aufteilung eines pauschalen Menüpreises für eine Mehrzahl von Lieferungen bei Abgabe außer Haus in der Systemgastronomie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berechnungsmethode zur umsatzsteuerrechtlichen Aufteilung eines pauschalen Menüpreises für eine Mehrzahl von Lieferungen bei Abgabe außer Haus in der Systemgastronomie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Aufteilung der Pauschalentgelte für Sparmenüs in der Systemgastronomie

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Aufteilung der Pauschalentgelte für Sparmenüs in der Systemgastronomie

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung: Aufteilung der Pauschalentgelte für Sparmenüs in der Systemgastronomie

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.04.2013 - V B 125/12

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.10.2020 - 11 V 112/20
    Abs. 11 UStAE und im BMF-Schreiben vom 28. November 2013, BStBl. I 2013, 1594 auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. April 2013 V B 125/12, BStBl. II 2013, 973 beziehe, sei hierzu methodisch anzumerken, dass der BFH in einem Eilverfahren entschieden habe.

    Im Fall V B 125/12 habe der dortige Antragsteller keine transparente und nachvollziehbare einheitliche Aufteilungsmethode angewandt und eine solche auch nicht vorgetragen.

    - Die Auffassung der Finanzverwaltung, die in dem BMF-Schreiben vom 28. November 2013 (BStBl. I 2013, 1594) als Reaktion auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. April 2013 V B 125/12, BStBl. II 2013, 973 niedergelegt worden sei und dann auch Eingang in Abschn. 10.1.

    Dabei ist die einfachstmögliche Berechnungs- oder Bewertungsmethode zu verwenden (BFH, Beschluss von 3. April 2013 V B 125/12, BStBl. II 2013, 973 = Juris Rdnr. 17).

  • FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11

    Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.10.2020 - 11 V 112/20
    Da das Einspruchsverfahren im Verhältnis zu einem sich unter Umständen anschließenden Klageverfahren als eigenständiges Verfahren anzusehen ist, ist es im Allgemeinen angezeigt, dass das Gericht die Aussetzung der Vollziehung auf einen bei ihm bereits während des Einspruchsverfahrens gestellten Aussetzungsantrag auf den Zeitraum bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung begrenzt (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. März 1984 IX V 440/83, EFG 1984, S. 564; FG Münster, Beschluss vom 1. August 2011 9 V 357/11 K, G, EFG 2012, 165 = Juris Rdnr. 77).

    Die zeitliche Beschränkung der gewährten Aussetzung der Vollziehung auf das Ende des Rechtsbehelfsverfahrens stellt kein teilweises Unterliegen der Antragstellerin dar (vgl. FG Münster, Beschluss vom 1. August 2011 9 V 357/11 K, G, Juris Rdnr. 79 m. w. N.).

  • BFH, 19.03.2014 - III S 22/13

    Kindergeld - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.10.2020 - 11 V 112/20
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. März 2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999 und vom 19. März 2014 III S 22/13, BFH/NV 2014, 856 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.03.2014 - V B 14/14

    Organschaft in der Insolvenz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.10.2020 - 11 V 112/20
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. März 2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999 und vom 19. März 2014 III S 22/13, BFH/NV 2014, 856 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 10.10.1985 - V S 4/85

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.10.2020 - 11 V 112/20
    Bei der gerichtlichen Entscheidung ist die Frage über eine Aussetzung der Vollziehung grundsätzlich für jeden Verfahrensabschnitt zu prüfen (BFH, Beschluss vom 10. Oktober 1985 V S 4/85, BFH/NV 1986, S. 183, 184).
  • BFH, 27.11.2009 - II B 75/09

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.10.2020 - 11 V 112/20
    Demgegenüber sind nicht präsente Beweismittel im Rahmen des Aussetzungsverfahrens gemäß § 155 FGO i. V. m. § 294 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ausgeschlossen (BFH, Beschluss vom 27. November 2009 II B 75/09, BFH/NV 2010, 692).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2022 - 12 K 3098/19

    Zulässigkeit der Aufteilung von Pauschalentgelten für Sparmenüs mittels der sog.

    a) Mit der Ausgabe der Sparmenüs hat der Kläger mindestens zwei selbständige Lieferungen, die des Getränks und die der Speise bzw. der Speisen, ausgeführt (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2013 - V B 125/12, BStBl. II 2013, 973; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 11 V 112/20, DStRE 2021, 871).

    Der Senat sieht es daher nicht als sachgerecht an, den Kläger auf eine Aufteilung nach den Verkaufspreisen zu verweisen (kritisch zur Methode der Aufteilung nach den Verkaufspreisen auch Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 11 V 112/20, DStRE 2021, 871).

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