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   FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07   

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FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07 (https://dejure.org/2009,17576)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.11.2009 - 16 K 10340/07 (https://dejure.org/2009,17576)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. November 2009 - 16 K 10340/07 (https://dejure.org/2009,17576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 UStG; § 24 UStG; Art. 5 Abs. 1 RL 388/77/EWG; Art. 25 RL 388/77/EWG
    Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf die Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung; Notwendigkeit der richtlinienkonformen Auslegung des § 24 UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 24
    Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Münster, 18.08.2009 - 15 K 3176/05

    Frage des Steuersatzes bei Umsätzen aus Pensionspferdehaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07
    24 Der Senat folgt dabei nicht der Auffassung des Finanzgerichts Münster, wie sie in der Entscheidung vom 18. August 2009 (15 K 3176/05 U, veröffentlicht in Juris) zum Ausdruck kommt, dass bereits aufgrund der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit einer Reitanlage im Rahmen von Pensionsleistungen, eine Subsumtion unter das Tatbestandsmerkmal "Hüten" verneint werden müsse, da diese zusätzliche Leistung über das reine "Hüten" hinausgehen würde und daher nicht mehr von der Vorschrift erfasst sei.

    36 Der Senat folgt daher auch nicht der teilweise in der Rechtsprechung der Finanzgerichte vertretenen Auffassung (so u.a. FG Düsseldorf vom 13. Februar 2009 1 K 107/08 U und FG Münster vom 18. August 2009 15 K 3176/05 U, beide veröffentlicht in juris), dass die Formulierung "normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen", zwingend bedingt, dass der jeweilige Leistungsempfänger einer Pferdepensionsleistung selbst landwirtschaftlicher Erzeuger im Sinne des Artikels 25 der Richtlinie 77/388/EWG sein muss.

    Dabei verlangt die Vorschrift nach Auffassung des Gerichts nicht, dass der durch die Dienstleistung erbrachte Beitrag zur landwirtschaftlichen Produktion zielgerichtet erfolgen und den eigentlichen Leistungszweck darstellen muss (so FG Münster vom 18. August 2009 15 K 3176/05 U a.a.O).

    Ferner steht die vorliegende Entscheidung in dieser Rechtsfrage in Divergenz zu Entscheidungen anderer Finanzgerichte, insbesondere der Entscheidungen des Finanzgerichts Münster vom 18. August 2009 (15 K 3176/05 U) und des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2009 (1 K 107/08 U) und rechtfertigt damit eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO.

  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07
    Andere Umsätze, "die der Pauschallandwirt im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs tätigt", unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH der allgemeinen Regelung (vgl. für Verpachtungsumsätze EuGH-Urteil vom 15. Juli 2004 RS C-321/02, Harbs, BFH/NV 2004, Beilage 4, 371, UR 2004, 543).

    (a) Da die Eingangsformel in Anhang B -nach dem Verständnis des EuGH- aufgrund der ausdrücklichen gegenseitigen Bezugnahme zusammen mit der Vorschrift des Artikels 25 Abs. 2 5. Spiegelstrich der Richtlinie 77/388/EWG zu lesen ist (vgl. EuGH-Urteil vom 15. Juli 2004 Rs. C-321/02 -Harbs-, Slg. 2004, I-7101, Randnrn.

    Bei der Anwendung dieser Bestimmung ist ferner zu beachten, dass sie als Ausnahme von der Regelbesteuerung eng auszulegen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. August 2008 XI R 8/08, BStBl II 2009, 216; EuGH-Urteile -Stadt Sundern- in Slg. 2005, I-4491, Randnr. 27, und -Harbs- in Slg. 2004, I-7101, Randnr. 27).

  • FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08

    Steuersatz bei Pensionspferdehaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07
    36 Der Senat folgt daher auch nicht der teilweise in der Rechtsprechung der Finanzgerichte vertretenen Auffassung (so u.a. FG Düsseldorf vom 13. Februar 2009 1 K 107/08 U und FG Münster vom 18. August 2009 15 K 3176/05 U, beide veröffentlicht in juris), dass die Formulierung "normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen", zwingend bedingt, dass der jeweilige Leistungsempfänger einer Pferdepensionsleistung selbst landwirtschaftlicher Erzeuger im Sinne des Artikels 25 der Richtlinie 77/388/EWG sein muss.

    Ferner steht die vorliegende Entscheidung in dieser Rechtsfrage in Divergenz zu Entscheidungen anderer Finanzgerichte, insbesondere der Entscheidungen des Finanzgerichts Münster vom 18. August 2009 (15 K 3176/05 U) und des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2009 (1 K 107/08 U) und rechtfertigt damit eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO.

  • BFH, 15.01.2009 - V R 91/07

    Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07
    Diese Grundsätze gelten auch im Verhältnis zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen/Dienstleistungen (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 15. Januar 2009 V R 91/07, BFH/NV 2009, 865 und vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH-NV 2008, 1712 mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-43/04

    Stadt Sundern - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07
    Bei der Anwendung dieser Bestimmung ist ferner zu beachten, dass sie als Ausnahme von der Regelbesteuerung eng auszulegen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. August 2008 XI R 8/08, BStBl II 2009, 216; EuGH-Urteile -Stadt Sundern- in Slg. 2005, I-4491, Randnr. 27, und -Harbs- in Slg. 2004, I-7101, Randnr. 27).
  • BFH, 16.07.1987 - V R 22/78

    Pferdepension, Pferdehaltung, Reitunterricht und Reitanlagen als einheitlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07
    Der BFH hat es im Urteil vom 22. Januar 2004 (V R 41/02, BStBl II 2004, 757) -unter Hinweis seine Entscheidung vom 16. Juli 1987 V R 22/78 (BStBl II 1988, 83)- als zweifelhaft angesehen, ob eine Pferdepension der vorliegenden Art unter die Vorschrift des § 24 UStG fallen würde.
  • BFH, 22.01.2004 - V R 41/02

    Kein ermäßigter Steuersatz für Betreuung von Pferden, die dem Freizeitsport

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07
    Der BFH hat es im Urteil vom 22. Januar 2004 (V R 41/02, BStBl II 2004, 757) -unter Hinweis seine Entscheidung vom 16. Juli 1987 V R 22/78 (BStBl II 1988, 83)- als zweifelhaft angesehen, ob eine Pferdepension der vorliegenden Art unter die Vorschrift des § 24 UStG fallen würde.
  • BFH, 22.09.2005 - V R 28/03

    Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch Gebietskörperschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH), der der Senat folgt, erfasst die Norm damit nur Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen, auf die die Pauschalregelung des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG Anwendung findet (BFH-Urteil vom 22. September 2005 V R 28/03, BStBl II 2006, 280).
  • BFH, 31.05.2007 - V R 5/05

    Durchschnittsbesteuerung für Umsätze aus Grabpflegeleistungen eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07
    Ohne Bedeutung ist dabei, wie die durch die betreffenden Lieferungen und Leistungen erzielten Einkünfte nach den nationalen einkommensteuerrechtlichen Regelungen beurteilt werden (BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 V R 5/05, BFH/NV 2007, 2202).
  • BFH, 25.11.2004 - V R 8/01

    Keine Ausdehnung der Durchschnittsatzbesteuerung gem. § 24 UStG auf Umsätze aus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07
    Die Vorschrift "beruht" nach der Gesetzesbegründung (so BT-Drucks. 8/1779, S. 49) auf Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG und ist deshalb richtlinienkonform auszulegen (so auch BFH-Urteil vom 25. November 2004 V R 8/01, BStBl II 2005, 896).
  • BFH, 13.08.2008 - XI R 8/08

    Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG - Überlassung des Eigenjagdrechts zum

  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

  • BFH, 21.01.2015 - XI R 13/13

    Zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken

    Während teilweise die Auffassung der Finanzverwaltung geteilt wird, eine "Pensionsleistung" an einen Nichtlandwirt bzw. Nichtforstwirt trage von vornherein nicht zur landwirtschaftlichen Produktion bei und diene keinen landwirtschaftlichen Zwecken (Abschn. 24.3. Abs. 5 und Abs. 11 Satz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--; FG Münster, Urteil vom 18. August 2009  15 K 3176/05 U, EFG 2009, 1979; so wohl auch FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2009  1 K 107/08 U, EFG 2009, 877, sowie Windecker in Plückebaum/Widmann, UStG, § 24 Rz 148 f.), wird diese Einschränkung auch abgelehnt bzw. für zweifelhaft gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. November 2009  16 K 10340/07, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2011  6 K 2287/09, EFG 2011, 2025, nicht rechtskräftig, vgl. hierzu das nachfolgende BFH-Urteil in BFHE 240, 422, BStBl II 2013, 458; Lange in Offerhaus/Söhn/Lange, § 24 UStG Rz 274 und Rz 360).
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2010 - 1 K 4936/09

    Durchschnittssatzbesteuerung für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und

    Dies kommt - bezogen auf Pferde - etwa bei Zuchtpferden oder bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitspferden in Betracht, nicht aber bei Pferden, die - wie im Streitfall - ausschließlich zu Reitsportzwecken gehalten werden und damit der Freizeitgestaltung dienen (gleicher Ansicht: Urteile des Finanzgerichts - FG - Düsseldorf vom 13. Februar 2009 1 K 107/08 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 877, und des FG Münster vom 18. August 2009 15 K 3176/05 U, EFG 2009, 1979, Az. des BFH: XI R 26/09; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuergesetz, § 24 Rz. 86; Leonard in Bunjes/Geist, Umsatzsteuergesetz, 9. Aufl., § 24 Rz. 46; anderer Auffassung: Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. November 2009 16 K 10340/07, nicht veröffentlicht, Az. des BFH: V R 65/09; Herden, Die Information für Steuer und Wirtschaft - INF - 2005, 463).

    Daneben ist - entgegen der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts in dessen Urteil vom 5. November 2009 16 K 10340/07 - nicht ansatzweise zu erkennen, in welcher Weise die erbrachte Dienstleistung des Hütens von ausschließlich dem Reitsport dienenden Pensionspferden zur eigenen landwirtschaftlichen Produktion des Pferdehofs beizutragen vermag.

    Vor allem aber würde die vom Kläger befürwortete Auslegung - auch dies übersieht das Niedersächsische FG in seiner Entscheidung vom 5. November 2009 16 K 10340/07 - zu einer unterschiedlichen Besteuerung von Pferdepensionsbetrieben in Abhängigkeit davon führen, ob die Pferdepensionsleistungen von einem landwirtschaftlichen Erzeuger oder von einem anderen Unternehmer erbracht werden, und als Folge dessen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen bewirken (vgl. Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2009, 877).

    Außerdem weicht der Senat mit seiner Entscheidung von dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. November 2009 16 K 10340/07 ab, was nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO gleichfalls zur Zulassung der Revision führen muss.

  • FG Niedersachsen, 14.02.2013 - 5 K 281/11

    Unterfallen von Zuchtleistungen eines Landwirts für Nichtlandwirte unter die

    Vielmehr sei dem Niedersächsischen Finanzgericht (Urteil vom 05.11.2009, 16 K 10340/07 - Rz. 36) darin zuzustimmen, dass auch eine landwirtschaftliche Dienstleistung an einen Nichtlandwirt zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen und damit landwirtschaftlichen Zwecken dienen könne.

    Nach Ansicht des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal "Hüten, Zucht und Mästen von Vieh" unter Berücksichtigung des Einleitungssatzes zu Anhang B der Richtlinie 77/388/EWG voraus, dass der jeweilige Leistungsempfänger der "Pensionsleistung", mithin im Streitfall der jeweilige Einsteller der Pferde, selbst ein landwirtschaftlicher Erzeuger im Sinne des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG ist, denn eine "Pensionsleistung" an einen Nichtlandwirt trägt nicht zur landwirtschaftlichen Produktion bei, dient keinen landwirtschaftlichen Zwecken (so ausdrücklich FG Münster, Urteil vom 18. August 2009 15 K 3176/05 U, EFG 2009, 1979; so wohl auch FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2009 1 K 107/08, EFG 2009, 877 und die Finanzverwaltung in Abschnitt 24.3 Abs. 5 Satz 6 und Abs. 11 Satz 2 UStAE sowie Windecker in Plückebaum/Widmann, UStG, § 24 Rz 148f; anderer Auffassung: Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. November 2009 16 K 10340/07, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.06.2011 6 K 2287/09, EFG 2011, 2025, Revision: XI R 27/11 - Klärschlammtransporte für Samtgemeinde).

  • FG Münster, 19.10.2011 - 5 K 4749/09

    Bestimmung des Steuersatzes bei entgeltlicher Entsorgung von Speiseresten bei

    Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen habe am 05.11.2009 im Verfahren 16 K 10340/07 entschieden, dass auch Leistungen an Nichtlandwirte der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen könnten.
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