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   FG Niedersachsen, 05.12.2013 - 6 K 147/12   

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https://dejure.org/2013,47276
FG Niedersachsen, 05.12.2013 - 6 K 147/12 (https://dejure.org/2013,47276)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.12.2013 - 6 K 147/12 (https://dejure.org/2013,47276)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 6 K 147/12 (https://dejure.org/2013,47276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a; KStG § 21 Abs. 3
    Abzinsung der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzinsung der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung des Ausschlusses vom Abzinsungsgebot nur für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss vom Abzinsungsgebot nur für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1520
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.2009 - I R 9/09

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2013 - 6 K 147/12
    Insoweit bezog sich der Beklagte zur Begründung auf das Urteil des BFH vom 25.11.2009 (I R 9/09, BStBl II 2010, 304).

    Die Ausnahmeregelung in § 21 Abs. 3 KStG müsse - entgegen der Entscheidung des BFH vom 25.11.2009 (I R 9/09, BStBl II 2010, 304) auch für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen gelten.

    Nach der Rechtsprechung des BFH gilt der in § 21 Abs. 3 KStG geregelte Ausschluss vom Abzinsungsgebot nur für erfolgsabhängige, nicht jedoch für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen (Urteil des BFH vom 25.11.2009 I R 9/09, BStBl II 2010, 304).

    Für eine zwingende Verknüpfung zwischen Körperschaftsteuerrecht und Handelsrecht liegen insoweit keine Gründe vor (vgl. Urteil des BFH vom 25.11.2009 I R 9/09, BStBl II 2010, 138, dort Rz. 14).

  • BFH, 07.03.2007 - I R 61/05

    Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen gemäß § 21 Abs. 2 Satz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2013 - 6 K 147/12
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen dann erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen, d.h. solche, die aufgrund des Jahresergebnisses gewährt werden, vor, wenn und soweit sie auf der Basis des nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Jahresergebnisses und dessen Höhe gewährt werden (BFH vom 7.3.2007 I R 61/05, BStBl II 2007, 589).

    Bei erfolgsunabhängigen Modellen werden Beitragsrückerstattungen ohne Rücksicht auf das versicherungstechnische Ergebnis oder das Jahresergebnis auf der Grundlage einer Globalerklärung, einer satzungsmäßigen, gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung als Mindest-Beitragsrückerstattung gewährt und begründen unmittelbare Pflichten gegenüber den Versicherten (vgl. Roser in Gosch, KSt G, 2. Auflage, § 21 Rz 3; BFH vom 7.3.2007 I R 61/05, BStBl II 2007, 589).

    Deswegen wird der Betriebsausgabenabzug für die Beitragsrückerstattungen auf den Betrag des nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Jahresergebnisses für das selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft beschränkt; dies beruht auf der Annahme, dass von überhobenen Versicherungsbeiträgen, die im Wege von Beitragsrückerstattungen zurückerstattet werden, nur dann die Rede sein kann, wenn die Beitragseinnahmen die Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmens in einem Geschäftsjahr übersteigen (vgl. BFH vom 7.3.2007 I R 61/05, BStBl II 2007, 589).

  • BFH, 30.04.2009 - V R 1/06

    Verwirklichung des Besteuerungstatbestands nach Insolvenzeröffnung, wenn der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2013 - 6 K 147/12
    Für eine zwingende Verknüpfung zwischen Körperschaftsteuerrecht und Handelsrecht liegen insoweit keine Gründe vor (vgl. Urteil des BFH vom 25.11.2009 I R 9/09, BStBl II 2010, 138, dort Rz. 14).
  • BFH, 21.09.2011 - I R 50/10

    Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2013 - 6 K 147/12
    Bei Anzahlungen oder Vorausleistungen soll das Abzinsungsgebot nicht gelten, weil andernfalls die Passivierung der Rückgewährverpflichtung mit dem abgezinsten Wert wegen der Aktivierung der Anzahlungen oder Vorausleistungen mit den Anschaffungskosten dem Ausweis eines nicht realisierten Gewinns bedeuten würde (vgl. BFH vom 21.9.2011 I R 50/10, BStBl II 2012, 197).
  • FG Niedersachsen, 12.11.2008 - 6 K 355/08

    Erfordernis der Abzinsung von gebildeten Rückstellungen für erfolgsabhängige und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2013 - 6 K 147/12
    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung des BFH an und hält nicht mehr an seiner noch im Urteil vom 12.8.2012 (6 K 35/08, EFG 2009, 507) vertretenen Rechtsauffassung fest.
  • BFH, 06.05.2015 - I R 7/14

    Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind abzuzinsen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 5. Dezember 2013  6 K 147/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) abgewiesen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. Dezember 2013  6 K 147/12, Betriebs-Berater 2014, 1520).

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