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   FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98   

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https://dejure.org/2003,12836
FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98 (https://dejure.org/2003,12836)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.02.2003 - 5 K 459/98 (https://dejure.org/2003,12836)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 5 K 459/98 (https://dejure.org/2003,12836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nutzungsüberlassung von Flugzeugen durch Flugsportverein als umsatzsteuerfreie Leistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 22 UStG ; § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG
    Nutzungsüberlassung von Flugzeugen durch Flugsportverein als umsatzsteuerfreie Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 22; UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
    Nutzungsüberlassung; Flugzeug; Sportverein; Motorflugsport; Umsatzsteuerfreie Leistung - Nutzungsüberlassung von Flugzeugen durch Flugsportverein als umsatzsteuerfreie Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nutzungsüberlassung von Flugzeugen durch Flugsportverein als umsatzsteuerfreie Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsüberlassung von Flugzeugen durch Flugsportverein als umsatzsteuerfreie Leistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 963
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.07.1996 - V R 7/95

    Umsatzsteuer - Sportliche Veranstaltung - Fallschirmsport - Maßnahme eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98
    Nach den Abgrenzungskriterien, die der BFH mit Urteil vom 25.07.1996 (V R 7/95, BStBl II 1997, 154) aufgestellt habe, liege keine "sportliche Veranstaltung" im Sinne dieser Vorschrift vor, wenn ein Verein seinen Mitgliedern lediglich Sportgeräte zur Nutzung überlasse oder einzelne Dienstleistungen erbringe.

    Keine sportliche Veranstaltung ist dagegen gegeben, wenn sich eine organisatorische Maßnahme auf Sonderleistungen für einzelne Personen beschränkt wie z.B. bei einer bloßen Nutzungsüberlassung von Sportgegenständen (vgl. BFH-Urteil vom 25.07.1996 V R 7/95, BStBl. II 1997, 154).

  • BFH, 02.03.1990 - III R 89/87

    Zur Zweckbetriebseigenschaft der stundenweisen Vermietung einer Tennishalle an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98
    Gleiches kann auch gelten, wenn eine Sportanlage Mitgliedern und Nichtmitgliedern eines Vereins zu gleichen Bedingungen überlassen wird (BFH-Urteil vom 02.03.1990 III R 89/87, BStBl II 1990, 1012).

    Dient eine Nutzungsüberlassung an Vereinsmitglieder dagegen dazu, den satzungsgemäßen Zweck des Sportvereins - Ausübung der jeweiligen Sportart - zu verwirklichen, so kann dies zu einer anderen Beurteilung führen (BFH-Urteil III R 89/87, a.a.O.).

  • BFH, 26.11.1997 - III R 109/93

    Bindungswirkung einer telefonischen Auskunft des Finanzamts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98
    Jedenfalls soweit eine mündliche Auskunft nur von dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes erteilt wird, entfaltet sie nach der BFH-Entscheidung vom 26.11.1997 III R 109/93 (BFH/NV 1998, 808), der sich der erkennende Senat anschließt, keine Bindungswirkung.
  • BFH, 22.04.1998 - X R 4/95

    Bestimmung des zuständigen Beamten nach der Höhe der Einkünfte aus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98
    Bei mündlichen Auskünften liegt jedoch die Annahme nahe, diese seien nur eine unverbindliche Meinungsäußerung (BFH-Urteil vom 22.04.1998 X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 13/97

    Gemeinnützigkeit des Motorsports

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98
    Die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu der früheren Rechtslage ist durch diese Gesetzesänderung überholt (BFH-Urteil vom 29.10.1997 I R 13/97, BStBl II 1998, 9).
  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung führt die Nutzungsüberlassung einer Sportanlage an Personen, die nicht Mitglieder des Sportvereins sind, zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (BFH-Urteil vom 09.04.1987 V R 150/78, BStBl. II 1987, 659).
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 57/99

    Betriebsunternehmer - Gewerbesteuerbefreiung - Betriebsaufspaltung - Vermietung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98
    Grundsätzlich muss die Zusage auch entweder vom Vorsteher oder vom zuständigen Sachgebietsleiter erteilt worden sein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19.03.2002 VIII R 57/99, BFH/NV 2002, 872 m.w.N.).
  • BFH, 07.08.1996 - V B 10/96

    Darlegungspflichten bei der Rüge eines Verfahrensmangels durch Verletzung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98
    Der Kläger ist der Ansicht, der Streitfall sei mit dem vom FG Nürnberg am 25.07.1995 entschiedenen Fall (Az. II 50/95; Nichtzulassungsbeschwerde V B 10/96 blieb ohne Erfolg, BFH/NV 1997, 198) vergleichbar.
  • OVG Hamburg, 11.12.1997 - Bf II 50/95
    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2003 - 5 K 459/98
    Der Kläger ist der Ansicht, der Streitfall sei mit dem vom FG Nürnberg am 25.07.1995 entschiedenen Fall (Az. II 50/95; Nichtzulassungsbeschwerde V B 10/96 blieb ohne Erfolg, BFH/NV 1997, 198) vergleichbar.
  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2021 - 1 K 3047/19

    Überlassung von Flugzeugen und Erteilung von Flugunterricht durch Flugsportverein

    Der Flugunterricht durch den Kläger ist nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfrei (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 06.02.2003 5 K 459/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 963; vgl. auch Abschn. 4.22.1 Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteueranwendungserlasses zu Schwimm-, Tennis-, Reit-, Segel- und Skiunterricht).
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