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   FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 279/12   

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https://dejure.org/2013,14920
FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 279/12 (https://dejure.org/2013,14920)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.05.2013 - 9 K 279/12 (https://dejure.org/2013,14920)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 9 K 279/12 (https://dejure.org/2013,14920)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der zeitanteiligen Kürzung der Steuerbegünstigung gemäß § 10f Abs. 1 S. 1 EStG im Jahr des Nutzungswechsels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10f
    Steuervergünstigung gem. § 10f EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuervergünstigung gem. § 10f EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Steuerliche Förderung eigengenutzter denkmalgeschützter Gebäude

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerliche Förderung eigengenutzter denkmalgeschützter Gebäude

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Denkmalgeschützte Gebäude: Keine zeitanteilige Kürzung der Steuerbegünstigung gem. § 10f Abs. 1 S. 1 EStG im Jahr des Nutzungswechsels

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerliche Förderung eigengenutzter denkmalgeschützter Gebäude

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1321
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.06.1996 - IX R 40/95

    Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 279/12
    Der BFH hat sich lediglich im Urteil vom 18. Juni 1976 (IX R 40/95, BStBl II 1976, 445) mit der Frage befasst, ob der Steuerpflichtige die erhöhten Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern gemäß § 82i EStDV (Vorgängerregelung zu § 7i EStG) auch im Jahr der Veräußerung des Baudenkmals ungekürzt mit dem vollen Jahresbetrag in Anspruch nehmen kann.

    (5) Im Übrigen steht die Auslegung des Senates im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung zu § 82i EStDV (Urteil vom 18. Juni 1976 IX R 40/95, BStBl. II 1976, 445).

  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 279/12
    Vorausgesetzt ist jedoch, dass der Eigentümer den übrigen Teil der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt (vgl. BFH - Urteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160).

    Die Wohnverhältnisse müssen so gestaltet sein, dass der Dritte in Teilen der Wohnung des Abzugsberechtigten wohnt, und nicht so, dass der Abzugsberechtigte als in die dem Dritten überlassene Wohnung aufgenommen erscheint (Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG, 17. Auflage 1998, § 10e Rz. 16 unter Hinweis auf BFH - Urteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160).

  • BFH, 18.01.2011 - X R 13/10

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10f Abs. 1 EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 279/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10e Abs. 1 EStG wird eine Wohnung im Regelfall dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt (vgl. BFH - Urteil vom 28. Januar 2011 X R 13/10, BFH/NV 2011, 974 m.w.N.).

    Eine Ausnahme hiervon hat der BFH für den Fall der unentgeltlichen Überlassung an ein unterhaltsberechtigtes Kind im Sinne des § 32 Abs. 6 EStG zugelassen (vgl. BFH - Urteil vom 18. Januar 2011 X R 13/10, BFH/NV 2011, 974).

  • BFH, 02.12.1997 - X B 47/97

    Beurteilung der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung als Eigennutzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 279/12
    Aus dieser Vorschrift hat der BFH gefolgert, dass die unentgeltliche Überlassung der gesamten Wohnung grundsätzlich nicht als Eigennutzung des Eigentümers beurteilt werden kann (vgl. BFH - Beschluss vom 2. Dezember 1997 X B 47/97, BFH/NV 1998, 576).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 279/12
    Der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und denkmalgeschützter Gebäude zufolge sollte hierdurch allein die Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nach § 10e EStG gleichzeitig mit Abzugsbeträgen nach § 10f EStG für dieselben Aufwendungen im selben Kalenderjahr ausgeschlossen werden (BT-Drucks. 11/5680, S. 13; vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl. II 2004, 711 betr. Wahlrecht zwischen Steuervergünstigung § 10f EStG und Eigenheimzulage).
  • FG Niedersachsen, 09.02.2006 - 11 K 11002/03

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen an einem Gebäude als Sonderausgaben;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 279/12
    Nichts anderes ergibt sich aus dem von dem Kläger angeführten Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 9. Februar 2006 (11 K 11202/03, EFG 2006, 1051).
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