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   FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14   

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FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14 (https://dejure.org/2014,20706)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.08.2014 - 15 V 75/14 (https://dejure.org/2014,20706)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. August 2014 - 15 V 75/14 (https://dejure.org/2014,20706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 90 Abs. 1 InsO; § 55 Abs. 4 InsO
    Verbot der Zwangsvollstreckung wegen Steuerforderungen aufgrund von § 90 Abs. 1 InsO; Behandlung von Umsatzsteuervorauszahlungen als Masseverbindlichkeiten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Vollstreckungsverbot nach § 90 InsO bei Steuerforderungen

  • zvi-online.de

    InsO § 90 Abs. 1, § 55 Abs. 4, § 210
    Zum Vollstreckungsverbot gem. § 90 InsO bei Steuerforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 210; InsO § 55 Abs. 4; InsO § 90 Abs. 1
    Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot der Zwangsvollstreckung wegen Steuerforderungen aufgrund von § 90 Abs. 1 InsO; Behandlung von Umsatzsteuervorauszahlungen als Masseverbindlichkeiten

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2144
  • EFG 2014, 1811
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
    Bei den hieraus resultierenden Umsatzsteuerforderungen habe es sich nach Maßgabe des BFH-Urteils vom 9. Dezember 2010 (V R 22/10, BStBl. II 2011, 996) um Masseverbindlichkeiten gehandelt.

    Die streitbefangenen Umsätze des Monats Februar 2014 in Höhe von ... EUR beträfen ausschließlich Rechnungen für Leistungszeiträume vor Insolvenzantragstellung, die aufgrund des BFH-Urteils vom 9. Dezember 2010 (V R 22/10, BStBl. II 2011, 996) Masseverbindlichkeiten seien.

    Der Streitfall wirft insoweit Rechtsfragen auf, die sich aus einer Änderung der InsO (§ 55 Abs. 4 InsO in der seit 1. Januar 2011 geltenden Fassung) und aus einer neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BStBl. II 2011, 996) ergeben und bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt sind.

    (2) Darüber hinaus ist auch ernstlich zweifelhaft, ob die Vollstreckung wegen derjenigen Verbindlichkeiten nach § 90 Abs. 1 InsO zulässig ist, die der Antragsteller nach Insolvenzeröffnung als Insolvenzverwalter aufgrund einer neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BStBl. II 2011, 996) in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Februar 2014 erklärte.

  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
    Danach reicht es zur Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "Zustimmung" i.S.d. § 55 Abs. 4 InsO in Bezug auf Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus, wenn der schwache vorläufige Insolvenzverwalter mit der Fortführung der Umsatztätigkeit im Insolvenzeröffnungsverfahren sich aktiv (durch Wort und Schrift) oder konkludent (stillschweigend) einverstanden erklärt (FG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2013 1 K 3372/12 U, EFG 2014, 69 unter 2 b, Revision V R 48/13 anhängig).

    Die Besonderheit bei diesen Steuerforderungen liegt darin, dass sie gleichsam wie Insolvenzforderungen vor Eröffnung entstanden sind, aber nach Eintritt der Bedingung (Eröffnung des Insolvenzverfahrens) als Masseverbindlichkeiten gelten (FG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2013 1 K 3372/12 U, EFG 2014, 69 unter 2 b, Revision V R 48/13 anhängig).

    Der erkennende Senat hat - trotz des insoweit "verunglückten" Wortlauts des § 55 Abs. 4 InsO (vgl. hierzu Loose in Tipke/Kruse, § 251 AO Rn. 70b; FG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2013 1 K 3372/12 U, EFG 2014, 69 unter 2 a, Revision V R 48/13 anhängig; Leithaus in Andres/Leithaus, Komm. zur InsO, 3. Aufl. 2014, § 55 Rn. 20) - keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Umsatzsteuer aus Umsätzen aus der Fortführung des Unternehmens im vorläufigen Insolvenzverfahren, die mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgte, nach dem Zweck des § 55 Abs. 4 InsO nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit gilt (ebenso FG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2013 1 K 3372/12 U, EFG 2014, 69 unter 2 b m.w.N., Revision V R 48/13 anhängig; Loose in Tipke/Kruse, § 251 AO Rn. 81; Jatzke in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 251 AO Rn. 152).

  • FG Düsseldorf, 27.09.2013 - 1 K 3372/12

    Umsatzsteuer für den Zeitraum der vorläufigen schwachen Insolvenzverwaltung als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
    Danach reicht es zur Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "Zustimmung" i.S.d. § 55 Abs. 4 InsO in Bezug auf Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus, wenn der schwache vorläufige Insolvenzverwalter mit der Fortführung der Umsatztätigkeit im Insolvenzeröffnungsverfahren sich aktiv (durch Wort und Schrift) oder konkludent (stillschweigend) einverstanden erklärt (FG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2013 1 K 3372/12 U, EFG 2014, 69 unter 2 b, Revision V R 48/13 anhängig).

    Die Besonderheit bei diesen Steuerforderungen liegt darin, dass sie gleichsam wie Insolvenzforderungen vor Eröffnung entstanden sind, aber nach Eintritt der Bedingung (Eröffnung des Insolvenzverfahrens) als Masseverbindlichkeiten gelten (FG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2013 1 K 3372/12 U, EFG 2014, 69 unter 2 b, Revision V R 48/13 anhängig).

    Der erkennende Senat hat - trotz des insoweit "verunglückten" Wortlauts des § 55 Abs. 4 InsO (vgl. hierzu Loose in Tipke/Kruse, § 251 AO Rn. 70b; FG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2013 1 K 3372/12 U, EFG 2014, 69 unter 2 a, Revision V R 48/13 anhängig; Leithaus in Andres/Leithaus, Komm. zur InsO, 3. Aufl. 2014, § 55 Rn. 20) - keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Umsatzsteuer aus Umsätzen aus der Fortführung des Unternehmens im vorläufigen Insolvenzverfahren, die mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgte, nach dem Zweck des § 55 Abs. 4 InsO nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit gilt (ebenso FG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2013 1 K 3372/12 U, EFG 2014, 69 unter 2 b m.w.N., Revision V R 48/13 anhängig; Loose in Tipke/Kruse, § 251 AO Rn. 81; Jatzke in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 251 AO Rn. 152).

  • BFH, 08.08.2011 - XI B 39/11

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV - AdV gegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
    Darüber ist nicht im summarischen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsaktes zu entscheiden (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BFH-Beschluss vom 8. August 2011 XI B 39/11, BFH/NV 2011, 2106 m.w.N.).

    In Anbetracht dieses Meinungsstands und angesichts des Fehlens einer höchstrichterlichen Rechtsprechung bestehen auch insoweit Unsicherheiten in der Beurteilung der der angefochtenen Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugrunde liegenden Rechtsfragen, über die nicht im summarischen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsaktes zu entscheiden ist (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BFH-Beschluss vom 8. August 2011 XI B 39/11, BFH/NV 2011, 2106 m.w.N.).

  • LG Berlin, 18.12.2007 - 86 T 700/07

    Insolvenzverfahren: Vollstreckungsverbot bei vor der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
    Das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO hat jedoch - zumindest grundsätzlich - keine Rückwirkung auf Vollstreckungsmaßnahmen, die bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit bereits erfolgt sind (Berscheid in Uhlenbruck, Komm. zur InsO, 13. Aufl. 2010, § 210 Rn. 6 m.w.N.; LG Berlin Beschluss vom 18. Dezember 2007 86 T 700/07, NZI 2008, 108).

    Rechtsprechung zu dieser Frage ist nicht ersichtlich (eine mögliche Analogie zu § 88 InsO wird ausdrücklich offen gelassen von LG Berlin Beschluss vom 18. Dezember 2007 86 T 700/07, NZI 2008, 108).

  • BFH, 11.07.2013 - XI B 41/13

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch den sog. starken vorläufigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
    Dem haben sich die anderen mit dieser Rechtsfrage befassten Senate des BFH angeschlossen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2013 XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647 m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2013 - II B 46/13

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
    Die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ist regelmäßig ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, wenn seine Rechtmäßigkeit ernstlich zweifelhaft ist und keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Unterliegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren die Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet wäre (st.Rspr., vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 21. November 2013 II B 46/13, BStBl. II 2014, 263 m.w.N.).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl. II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl. II 1997, 466).
  • BFH, 26.05.2004 - V S 5/04

    AdV

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
    Diese Zugangsvoraussetzung ist erst recht erfüllt, wenn die Vollstreckung bereits begonnen hat (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Komm. zur AO und FGO, § 69 FGO Rn. 79; BFH-Beschluss vom 16. Mai 2004 V S 5/04, BFH/NV 2004, 1414 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.08.2014 - 15 V 75/14
    Die Gegenauffassung betont den Zweck des § 90 Abs. 1 InsO, einen Vollstreckungsschutz bei Masseverbindlichkeiten zu gewähren, die - als sog. "aufgedrängte" bzw. "oktroyierte" Masseverbindlichkeiten - ohne Zutun des Insolvenzverwalters entstanden sind, also nicht auf einem selbstbestimmten Handeln des Verwalters beruhen (Breuer in Münchener Komm. zur InsO, 3. Aufl. 2013, § 90 Rn. 3, 6 f.; insoweit ebenso Uhlenbruck, Komm. zur InsO, 13. Aufl. 2010, § 90 Rn. 2 f.; vgl. zu diesem Zweck des § 90 Abs. 1 InsO auch BGH-Urteil vom 3. April 2003 IX ZR 101/02, BGHZ 154, 358 unter III. 1 d cc m.w.N.).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

  • BGH, 02.05.2019 - IX ZB 67/18

    Zur Frage, ob im Kostenfestsetzungsverfahren die Anzeige der

    aa) Das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO entfaltet allerdings keine Rückwirkung auf vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit erwirkte Pfändungspfandrechte (LG Berlin, NZI 2008, 108, 109; FG Hannover, ZIP 2014, 2144, 2147; MünchKomm-InsO/Hefermehl, 3. Aufl., § 210 Rn. 10; Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2019, § 210 Rn. 3; HK-InsO/Landfermann, 9. Aufl., § 210 Rn. 4; Schmidt/Jungmann, InsO, 19. Aufl., § 210 Rn. 11; Uhlenbruck/Ries,InsO, 15. Aufl., § 210 Rn. 6; FK-InsO/Kießner, 9. Aufl., § 210 Rn. 4; Henning in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 3. Aufl., § 210 Rn. 7).
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