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   FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15   

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https://dejure.org/2015,62352
FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15 (https://dejure.org/2015,62352)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.2015 - 3 K 72/15 (https://dejure.org/2015,62352)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 3 K 72/15 (https://dejure.org/2015,62352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG; § 7 Abs. 1 Nr. 1 KStG; § 8 Abs. 3 S. 2 KStG
    Schenkungssteuerpflicht verdeckter Gewinnausschüttungen an eine einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft nahestehende Person als freigebige Zuwendung

  • IWW

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG; § 7 Abs. 1 Nr. 1 KStG; § 8 Abs. 3 S. 2 KStG

  • Betriebs-Berater

    VGA keine freigebigen Zuwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungssteuerpflicht verdeckter Gewinnausschüttungen an eine einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft nahestehende Person als freigebige Zuwendung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei einer vGA wegen zu geringen Mietzahlungen einer GmbH an eine nahestehende Person eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schenkungssteuerpflicht verdeckter Gewinnausschüttungen an eine einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft nahestehende Person als freigebige Zuwendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2326
  • EFG 2016, 1818
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 30.01.2013 - II R 6/12

    Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15
    Die von der Klägerin angeführte BFH-Rechtsprechung z.B. BFH-Urteil vom 30.01.2013 II R/12, BStBl II 2013, 930 sei aufgrund gleichlautender Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 05.06.2013 "bezüglich der Aussage, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und vGA sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen gebe, über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.".

    Sie beruhen vielmehr auf dem Gesellschaftsverhältnis, und zwar unabhängig davon, ob sie offen oder verdeckt vorgenommen werden, und haben daher jedenfalls im Verhältnis zu den Gesellschaftern und diesen nahestehenden Personen ausschließlich ertragsteuerrechtliche Folgen (vgl. BFH-Urteil vom 30.01.2013 II R/12, BStBl II 2013, 930).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30. Januar 2013 II R 6/12, BStBl. II 2013, 930) kann die Gewährung eines unangemessenen Vermögensvorteils durch eine Kapitalgesellschaft an einen ihrer Gesellschafter oder an einen Gesellschafter einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft nur unter dem ertragsteuerrechtlichen Gesichtspunkt einer vGA gewürdigt, nicht aber zusätzlich als freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG angesehen werden.

    Mit den oben ausgeführten Grundsätzen lässt es sich nicht vereinbaren, wenn eine vGA anders als eine offene Gewinnausschüttung zugleich als freigebige Zuwendung der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter oder an eine ihr nahestehende Person oder an einen Gesellschafter einer an ihr beteiligten Gesellschaft angesehen würde (Meinke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, 16. Auflage § 7 Rz. 74; Götz in Wilms/Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 7 Rz. 25; Viskorf, ZIV 2012, 442, 446; vgl. dazu bereits Urteil des Reichsfinanzhofs vom 21. Januar 1943 III e 38/41, RStBl 1943, 589; BFH-Urteil vom 30.01.2013 II R 6/12, BStBl II 2013, 930).

    Denn sowohl offene als auch vGA einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter oder an die Gesellschafter einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft sind tatbestandlich keine freigebigen Zuwendungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH-Urteil vom 30.01.2013 II R/12, BStBl II 2013, 930).

  • BFH, 15.02.2012 - I R 19/11

    VGA bei konzernfremder Erstversicherung und Rückversicherung durch konzerneigene

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15
    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gemäß § 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (BFH-Urteile vom 24. August 2011 I R 5/10, BFH/NV 2012, 271, Rz 27; vom 31. Januar 2012 I R 1/11, BFHE 236, 368, BStBl II 2012, 694, Rz 10, und vom 15. Februar 2012 I R 19/11, BFHE 236, 452, Rz 16, je m.w.N.).

    Zudem setzt die Annahme einer vGA voraus, dass die Minderung des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG bei der Körperschaft geeignet ist, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFH-Urteile vom 20. August 2008 I R 19/07, BFHE 222, 494, BStBl II 2011, 60; in BFH/NV 2012, 271, Rz 27, und in BFHE 236, 452, Rz 16, je m.w.N.).

  • BFH, 24.08.2011 - I R 5/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei inländischer Betriebsstätte - Angemessenheit von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15
    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gemäß § 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (BFH-Urteile vom 24. August 2011 I R 5/10, BFH/NV 2012, 271, Rz 27; vom 31. Januar 2012 I R 1/11, BFHE 236, 368, BStBl II 2012, 694, Rz 10, und vom 15. Februar 2012 I R 19/11, BFHE 236, 452, Rz 16, je m.w.N.).

    Zudem setzt die Annahme einer vGA voraus, dass die Minderung des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG bei der Körperschaft geeignet ist, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFH-Urteile vom 20. August 2008 I R 19/07, BFHE 222, 494, BStBl II 2011, 60; in BFH/NV 2012, 271, Rz 27, und in BFHE 236, 452, Rz 16, je m.w.N.).

  • BFH, 05.02.2003 - II R 22/01

    Festsetzungsfrist bei der Schenkungsteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 05.02.2003 II R 22/01, BStBl 2003, 502) kommt es soweit das Gesetz für die Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungen auf die Kenntnis der Finanzbehörde abstellt auf die Kenntnis der organisatorisch berufenen Dienststelle des örtlich zuständigen FA (Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle) an, nicht hingegen auf die Kenntnis anderer Dienststellen des FA oder anderer Steuerbehörden.
  • BFH, 06.04.2005 - I R 22/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Fremdvergleich von Preisen bei Handel zwischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15
    einem Gesellschafter geschlossenen Kaufvertrag vorliegen, nämlich wenn die Kapitalgesellschaft einen überhöhten Kaufpreis an den Gesellschafter zahlt oder wenn der vom Gesellschafter an die Gesellschaft zu entrichtende Kaufpreis unangemessen niedrig ist (BFH-Urteile vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171, und vom 6. April 2005 I R 22/04, BFHE 209, 460, BStBl II 2007, 658 in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 20 Rz C 60a, 60c; Schallmoser/Eisgruber/Janetzko in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 265; Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 80).
  • BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15
    Ob es Fälle gibt, in denen ein- und derselbe Lebenssachverhalt tatbestandlich sowohl der Einkommen- als auch der Schenkungsteuer unterfällt, und in welchem Verhältnis die beiden Steuerarten in solchen Fällen stehen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229 Rz. 19) kann im Streitfall auf sich beruhen.
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15
    Die Zuwendung des Vermögensvorteils an die einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft nahestehenden Person ist im Hinblick auf die Anwendung der Vorschriften über die vGA so zu beurteilen, als hätte der Gesellschafter selbst den Vorteil erhalten und diese an die nahestehenden Personen weitergegeben (BFH-Urteil vom 19.06.2007 VIII R 54/05, BStBl II 2007, 830 m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15
    einem Gesellschafter geschlossenen Kaufvertrag vorliegen, nämlich wenn die Kapitalgesellschaft einen überhöhten Kaufpreis an den Gesellschafter zahlt oder wenn der vom Gesellschafter an die Gesellschaft zu entrichtende Kaufpreis unangemessen niedrig ist (BFH-Urteile vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFHE 197, 68, BStBl II 2004, 171, und vom 6. April 2005 I R 22/04, BFHE 209, 460, BStBl II 2007, 658 in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 20 Rz C 60a, 60c; Schallmoser/Eisgruber/Janetzko in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 265; Blümich/Stuhrmann, § 20 EStG Rz 80).
  • BFH, 17.10.2007 - II R 63/05

    Vermögensübertragung durch Gesellschafter auf Kapitalgesellschaft keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15
    Für vGA kann insoweit nichts anderes gelten wie für Vermögensübertragungen von einem Gesellschafter auf eine Kapitalgesellschaft, die als gesellschaftsrechtliche Vorgänge nicht als freigebige Zuwendungen an die Gesellschaft zu beurteilen sind (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 II R 63/05, BFHE 218, 429, BStBl II 2008, 381; Viskorf, ZEV 2012, 442, 446).
  • BFH, 23.10.1985 - I R 247/81

    Zur beherrschenden Stellung eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2015 - 3 K 72/15
    Gesellschafter aus betrieblichen Gründen oder mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis (societatis causa) gewährt werden (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 I R 247/81, BFHE 145, 165, BStBl II 1986, 195).
  • BFH, 23.11.2011 - II R 33/10

    Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an

  • BFH, 20.08.2008 - I R 19/07

    Eigenkapitalersatzrechtliche Erstattungsverpflichtungen gegenüber

  • BFH, 18.09.2008 - VII R 31/05
  • BFH, 27.03.2012 - VIII R 27/09

    Sonn- und Feiertagszuschläge eines Gesellschaftergeschäftsführers

  • BFH, 15.12.2010 - II R 41/08

    Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen - Verzicht auf gesonderte Feststellung

  • BFH, 31.01.2012 - I R 1/11

    Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe "Wasser" - Gegenstand der richterlichen

  • BFH, 13.09.2017 - II R 32/16
  • BFH, 13.09.2017 - II R 32/16

    Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Juni 2015  3 K 72/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1818 veröffentlicht.

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