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   FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17   

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https://dejure.org/2020,26440
FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17 (https://dejure.org/2020,26440)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2020 - 9 K 258/17 (https://dejure.org/2020,26440)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 9 K 258/17 (https://dejure.org/2020,26440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Erhöhung des laufenden Gewinns aus einer Handelsvertretung um den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89 b HGB im Zeitpunkt der Verlegung der Handelsvertretung in die Schweiz- Zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Provision eines Handelsvertreters

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 16.08.1989 - III B 14/89

    Gewerbesteuerrechtliche Beurteilung des Ausgleichsanspruchs eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
    Bei dem Handelsvertreterausgleichsanspruch gem. § 89b HGB handelt es sich nicht um ein immaterielles (firmenwertähnliches) Wirtschaftsgut, sondern um eine Forderung, deren Entstehung dem laufenden Gewinn und nicht dem Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn zuzuordnen ist (BFH, Urteil vom 09.02.2011 IV R 37/08, BFH/NV 2011, 1120; BFH, Beschluss vom 16.08.1989 III B 14/89, BFH/NV 1990, 188).

    Der Handelsvertreterausgleichsanspruch gem. § 89b HGB als Tätigkeitsvergütung kann damit nicht als immaterielles Wirtschaftsgut gewertet werden, dessen stille Reserven anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen sind (BFH, Beschluss vom 16.08.1989 III B 14/89, BFH/NV 1990, 188).

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
    Bei dem Handelsvertreterausgleichsanspruch gem. § 89b HGB handelt es sich nicht um ein immaterielles (firmenwertähnliches) Wirtschaftsgut, sondern um eine Forderung, deren Entstehung dem laufenden Gewinn und nicht dem Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn zuzuordnen ist (BFH, Urteil vom 09.02.2011 IV R 37/08, BFH/NV 2011, 1120; BFH, Beschluss vom 16.08.1989 III B 14/89, BFH/NV 1990, 188).

    Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters entsteht erst mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses (BFH, Urteil vom 09.02.2011 IV R 37/08 a.a.O., BFH, Urteil vom 26.03.1969 I R 141/66, BStBl II 1969, 485).

  • BFH, 18.12.1986 - I R 130/83

    Anforderungen an den Umfang von betrieblichen Handlungen zur Begründung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
    Selbst die (Privat-)Wohnung kann Betriebsstätte sein (vgl. BFH, Urteil vom 18.12.1986 I R 130/83, BFH/NV 1988, 119), wenn der Gewerbetreibende über keine eigenen Geschäftsräume verfügt, diese auch nicht benötigt und im Wesentlichen über seine Wohnung postalisch, telefonisch und elektronisch erreichbar ist; u.U. kann sogar ein möbliertes Zimmer (vgl. BFH, Beschluss vom 01.03.2004 X B 151/02, BFH/NV 2004, 951) oder ein Büro des Auftraggebers (vgl. BFH, Urteil vom 14.07.2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154; vom 03.02.1993 I R 80-81/91, BStBl II 1993, 462) ausreichen.

    Sie sind umso geringer, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Anlage vollzieht (BFH, Urteil vom 18.12.1986 I R 130/83 a. a. O.).

  • BFH, 26.03.1969 - I R 141/66

    Zur Entstehung und dem Zeitpunkt der steuerlichen Aktivierung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
    Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters entsteht erst mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses (BFH, Urteil vom 09.02.2011 IV R 37/08 a.a.O., BFH, Urteil vom 26.03.1969 I R 141/66, BStBl II 1969, 485).
  • BFH, 01.10.2019 - VIII R 29/16

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung für beiderseits beruflich tätige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
    Zwar hat die Rechtsprechung für die Gesamtwürdigung insofern eine Vermutung formuliert, nach der sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen "in der Regel" an den Beschäftigungsort eines Arbeitnehmers verlagert, wenn dieser dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise genutzt wird (BFH, Urteil vom 01.10.2019 VIII R 29/16 a. a. O.).
  • BFH, 01.03.2004 - X B 151/02

    Betriebsstätte bei Bezirksschornsteinfegermeister

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
    Selbst die (Privat-)Wohnung kann Betriebsstätte sein (vgl. BFH, Urteil vom 18.12.1986 I R 130/83, BFH/NV 1988, 119), wenn der Gewerbetreibende über keine eigenen Geschäftsräume verfügt, diese auch nicht benötigt und im Wesentlichen über seine Wohnung postalisch, telefonisch und elektronisch erreichbar ist; u.U. kann sogar ein möbliertes Zimmer (vgl. BFH, Beschluss vom 01.03.2004 X B 151/02, BFH/NV 2004, 951) oder ein Büro des Auftraggebers (vgl. BFH, Urteil vom 14.07.2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154; vom 03.02.1993 I R 80-81/91, BStBl II 1993, 462) ausreichen.
  • BFH, 06.10.2009 - I R 36/07

    Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
    Nicht erforderlich ist, dass die Forderung am Bilanzstichtag fällig ist (BFH-Urteil vom 06.10.2009 I R 36/07, BStBl II 2010, 232; vom 17.03.2010 X R 28/08, BFH/NV 20100, 865).
  • BFH, 17.03.2010 - X R 28/08

    Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen gemäß vertraglicher Vereinbarungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
    Nicht erforderlich ist, dass die Forderung am Bilanzstichtag fällig ist (BFH-Urteil vom 06.10.2009 I R 36/07, BStBl II 2010, 232; vom 17.03.2010 X R 28/08, BFH/NV 20100, 865).
  • BFH, 20.01.1989 - X R 10/86

    Zur Aktivierung und Abschreibung eines entgeltlich erworbenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
    112 Zwar hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18. Januar 1989 X R 10/86 (BStBl II 1989, 549) entschieden, dass ein Handelsvertreter, der einen eingeführten und regelmäßig bearbeiteten Vertreterbezirk übernimmt und - aufgrund einer Vereinbarung mit dem Geschäftsherrn - als Entgelt hierfür dem Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB seines Vorgängers in einer bestimmten Höhe ablöst, ein immaterielles Wirtschaftsgut "Vertreterrecht" erwirbt.
  • BFH, 14.07.2004 - I R 106/03

    Betriebsstätte nach § 12 Satz 1 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 258/17
    Selbst die (Privat-)Wohnung kann Betriebsstätte sein (vgl. BFH, Urteil vom 18.12.1986 I R 130/83, BFH/NV 1988, 119), wenn der Gewerbetreibende über keine eigenen Geschäftsräume verfügt, diese auch nicht benötigt und im Wesentlichen über seine Wohnung postalisch, telefonisch und elektronisch erreichbar ist; u.U. kann sogar ein möbliertes Zimmer (vgl. BFH, Beschluss vom 01.03.2004 X B 151/02, BFH/NV 2004, 951) oder ein Büro des Auftraggebers (vgl. BFH, Urteil vom 14.07.2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154; vom 03.02.1993 I R 80-81/91, BStBl II 1993, 462) ausreichen.
  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 314/88

    Rechtsnatur einer Provisionsabrechnung; Rechte des Handelsvertreters bei

  • BFH, 03.02.2011 - VI R 66/09

    Fälligkeit einer Tantieme - Zeitpunkt des Zuflusses von Forderungen gegen die

  • BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

  • BFH, 25.07.1990 - X R 111/88

    Zahlungen des nachfolgenden Handelsvertreters an seinen Vorgänger als laufender

  • BFH, 14.03.2006 - I R 72/05

    VGA - Festtantieme

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