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   FG Niedersachsen, 08.12.2005 - 16 K 20238/03   

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https://dejure.org/2005,15127
FG Niedersachsen, 08.12.2005 - 16 K 20238/03 (https://dejure.org/2005,15127)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.2005 - 16 K 20238/03 (https://dejure.org/2005,15127)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 16 K 20238/03 (https://dejure.org/2005,15127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Freibetrag für die Abfindung weichender Erben nach § 14a Abs. 4 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14a Abs. 4 EStG; § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO
    Versteuerung des bei der Veräußerung oder Entnahme des zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens entstehenden Gewinns; Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages; Rechtliche Einordnung des § 14 a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG); ...

  • Judicialis

    EStG § 14a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 14a Abs. 4
    Land- und Forstwirtschaft; Weichende Erben; Abfindung; Freibetrag - Freibetrag für weichende Erben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freibetrag für weichende Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versteuerung des bei der Veräußerung oder Entnahme des zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens entstehenden Gewinns; Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages; Rechtliche Einordnung des § 14 a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG); ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 56/93
    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.12.2005 - 16 K 20238/03
    Dieser sachliche Zusammenhang muss nämlich bereits im Zeitpunkt der Grundstücksübertragungen vorliegen; zu diesem Zeitpunkt muss (1) feststehen, dass der Zuwendungsempfänger den Betrieb nicht übernehmen wird und (2) Klarheit darüber herrschen, dass sich der Übereignungsempfänger die Zuwendung auf seine Erbschaft oder seine Abfindungsansprüche bei einer Hofübergabe unter Lebenden anrechnen lassen muss (BFH Urteile vom 21. März 1985 IV R 249/83, BStBl. II 1985, 614 und vom 28. Juli 1994 IV R 56/93, BFH/NV 1995, 110).
  • BFH, 12.09.2002 - IV R 28/01

    Abfindung weichender Erben bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.12.2005 - 16 K 20238/03
    Dies beurteilt der BFH ebenso (BFH Urteil vom 12. September 2002 IV R 28, 29/01, BStBl. II 2002, 813).
  • BFH, 21.03.1985 - IV R 249/83

    Eine Übereignung i. S. des § 14a Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b EStG setzt einen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.12.2005 - 16 K 20238/03
    Dieser sachliche Zusammenhang muss nämlich bereits im Zeitpunkt der Grundstücksübertragungen vorliegen; zu diesem Zeitpunkt muss (1) feststehen, dass der Zuwendungsempfänger den Betrieb nicht übernehmen wird und (2) Klarheit darüber herrschen, dass sich der Übereignungsempfänger die Zuwendung auf seine Erbschaft oder seine Abfindungsansprüche bei einer Hofübergabe unter Lebenden anrechnen lassen muss (BFH Urteile vom 21. März 1985 IV R 249/83, BStBl. II 1985, 614 und vom 28. Juli 1994 IV R 56/93, BFH/NV 1995, 110).
  • BFH, 23.11.2000 - IV R 85/99

    Rechtsfehlerkorrektur bei rückwirkendem Ereignis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.12.2005 - 16 K 20238/03
    Kommt es jedoch infolge von weiteren Flächenübertragungen nicht mehr zur Weitergabe des Hofes als betrieblicher Organismus an einen Rechtsnachfolger, so stellt dies ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar (BFH Urteil vom 23. November 2000 IV R 85/99, BStBl. II 2001, 122).
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