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   FG Niedersachsen, 09.06.2016 - 11 K 15/16   

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https://dejure.org/2016,61867
FG Niedersachsen, 09.06.2016 - 11 K 15/16 (https://dejure.org/2016,61867)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.06.2016 - 11 K 15/16 (https://dejure.org/2016,61867)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 11 K 15/16 (https://dejure.org/2016,61867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Steuerfreiheit von sonstige Leistungen einer MDK-Gutachterin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwSystRL ; Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten gegenüber dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerfreiheit für MDK-Gutachterin?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)
  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreiheit für MDK-Gutachterin

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Sind MDK-Gutachten umsatzsteuerfrei?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Heilberufe
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Tätigkeit als Arzt
    Gutachtertätigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.10.2008 - V R 32/07

    Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester zur Feststellung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.06.2016 - 11 K 15/16
    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Oktober 2008 V R 32/07, BStBl. II 2009, 429 gelangte die Sonderprüferin zu der Ansicht, die Gutachtertätigkeit sei weder nach nationalem noch nach EU-Recht umsatzsteuerlich befreit.

    Die Anfertigung von Pflegegutachten für den MDK ist nach der Rechtsprechung des BFH eine "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistung" (Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 32/07, BStBl. II 2009, 429 = Juris Rdnr. 21).

    Zu diesen gehören das Bestehen spezifischer Vorschriften, bei denen es sich um nationale oder regionale Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit handeln kann, das mit den Tätigkeiten des betreffenden Steuerpflichtigen verbundene Gemeinwohlinteresse, die Tatsache, dass andere Steuerpflichtige mit den Gleichen Tätigkeiten bereits in den Genuss einer ähnlichen Anerkennung kommen, und die Übernahme der Kosten der fraglichen Leistungen zum großen Teil durch Krankenkassen oder durch andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit (BFH, Urteile vom 8. Oktober 2008 V R 32/07, a. a. O., Juris Rdnrn. 22 bis 27; vom 18. August 2015 V R 13/14, BFH/NV 2015, 871 = Juris Rdnr. 14).

  • BFH, 18.08.2015 - V R 13/14

    Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.06.2016 - 11 K 15/16
    Zu diesen gehören das Bestehen spezifischer Vorschriften, bei denen es sich um nationale oder regionale Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit handeln kann, das mit den Tätigkeiten des betreffenden Steuerpflichtigen verbundene Gemeinwohlinteresse, die Tatsache, dass andere Steuerpflichtige mit den Gleichen Tätigkeiten bereits in den Genuss einer ähnlichen Anerkennung kommen, und die Übernahme der Kosten der fraglichen Leistungen zum großen Teil durch Krankenkassen oder durch andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit (BFH, Urteile vom 8. Oktober 2008 V R 32/07, a. a. O., Juris Rdnrn. 22 bis 27; vom 18. August 2015 V R 13/14, BFH/NV 2015, 871 = Juris Rdnr. 14).

    Für die Anerkennung als soziale Einrichtung genügt es, wenn das geltende Sozialversicherungsrecht der Sozialversicherung die Möglichkeit einräumt, mit dem Unternehmer einen entsprechenden Vertrag über die Leistungserbringung zu schließen, selbst wenn im Streitfall der konkrete Unternehmer nur als Subunternehmer gegenüber einem Dritten leistet und dieser Dritte dann gegenüber dem Träger der Sozialversicherung abrechnet (BFH, Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14, a. a. a. O., Juris Rdnr. 20 f.).

  • BFH, 24.02.2021 - XI R 30/20

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutachtertätigkeiten im Auftrag des

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 09.06.2016 - 11 K 15/16 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit Urteil vom 09.06.2016 - 11 K 15/16 zum überwiegenden Teil statt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - L 15 SB 56/21

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Wie sich aus § 3a Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a) und vor allem § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG, wo Leistungen aus der Tätigkeit als Sachverständiger ausdrücklich den sonstigen Leistungen zugeordnet werden, ergibt, stellen solche Leistungen sonstige Leistungen dar (vgl. insoweit auch Niedersächsisches FG, Urt. v. 09.06.2016 - 11 K 15/16 -, juris Rn. 20).
  • SG Itzehoe, 16.10.2020 - S 9 AR 17/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - besondere

    Würde die Gutachtenerstellung steuerrechtlich nicht als Lieferung, sondern als sonstige Leistung qualifiziert, dahin deutet die finanzgerichtliche Auslegung des BFH (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 09. Juni 2016 - 11 K 15/16 -, juris; anschließend BFH, Beschluss vom 10. April 2019, XI R 11/17 (EUGH-Vorlage), bestimmt sich deren Lieferungsort nach § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG nach dem Ort des Unternehmens.
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